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UFSW RV/0145-W/06Bewertung eines Wertpapieres in Fremdwährung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2008

…Euro/Dollar-Wechselkurs vom 20. Dezember 2002 = 31. Dezember 2002 in Höhe von 1,0422 umgerechnet und in der Bilanz mit EUR 19.201.113,03 ausgewiesen. Im Jahr 2003 erfolgte ein Zwangsumtausch der Fondsanteile wegen Änderung der Stückelung, wobei der Gesamtwert der Anteile…

UFSW RV/0401-W/02Gesellschafterverrechnungskonten ohne Vereinbarungen über Kreditrahmen, Rückzahlung, Sicherheiten udgl. führen zur Annahme einer verdeckten Ausschüttung, Auslandsprovisionen und Beweisvorsorgepflicht, Übernahme d. KESt d.d. Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

…Beziehungen seien wesentlicher als schriftliche Verträge gewesen, die im internationalen Verkehr zur Rechtsdurchsetzung nicht viel beitragen könnten. Aufgrund der hohen Inflation wären die Geldzu- und -abflüsse einer strengen Kontrolle unterlegen. Devisen seien einem Zwangsumtausch unterlegen, was dazu geführt hätte, dass die Gelder infolge der hohen…

UFSW RV/0238-W/04Promissory Note als gebührenpflichtiger Wechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Exinger GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1013 Wien, Renngasse 1/Freyung, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. Juni 2003, ErfNr. betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…

UFSI RV/0274-I/03Wertung einer einvernehmlichen Aufhebung einer Grundstücksschenkung unter gleichzeitiger Schenkung eines anderen Grundstückes als Tauschvorgang
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A.S., Adresse, vertreten durch AA, Notar, Adresse2, vom 23. April 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 21. März 2001 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…