…Die Bekanntgabe erfolgt a) bei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung; b) bei mündlichen Erledigungen durch deren Verkündung. Für die Wirksamkeit von Erledigungen in Verlassenschaftsfällen und Erbrechtsnachfolge gilt folgendes: Sollte ein den…
…B. an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 19 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes, im…
…Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal. An nicht (mehr) existente (Rechts)personen gerichtete Bescheide gehen ins Leere und können damit keine Wirksamkeit entfalten (VwGH 23.2.2005, 2002/14/0001). Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten…
…nach I.N., Herr E.N., nicht seinen Wunsch auf Zustellung eines Bescheides (eventuell eines Haftungsbescheides nach § 13 Abs. 2 ErbStG) kundgetan hat. Ein Haftungsbescheid wurde nicht erlassen und es wurden auch keine Ermittlungen in diese Richtung aufgenommen. Es besteht die Möglichkeit, dass mit der…
…Abgabenbehörde bei Erlassung des Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheides den auf den jeweiligen Mitunternehmer entfallenden Gewinn- oder Verlustanteil selbst zu beurteilen, zumal abgeleitete Bescheide auch vor Erlassung des jeweiligen Grundlagenbescheides ergehen können (vgl Ritz, BAO-Kommentar2, § 295 Tz 10). Auswirkungen des Todes auf die Steuerpflicht und auf…
…Bei der Zustellung durch die Post sei im Übrigen so lange von einer Annahmeverweigerung auszugehen, so lange sich nicht das Gegenteil aus dem Folgeverhalten des Zustellempfängers ergebe. Im gegenständlichen Fall habe er in seiner Berufung ausdrücklich die Nichtigkeit eingewendet und die nachfolgenden Einlassungen und Bestreitungen…
…dass bei der Überlassung an Zahlungs Statt (§ 154 AußStrG) eine Einantwortung unterbleibt (und daher keine Gesamtrechtsnachfolge eintritt), der Zustand der ruhenden Erbschaft dauere fort. Im Lichte dieser einhelligen Meinung war die gegenständliche Erledigung daher an den (ruhenden) Verlass nach Maria.Musterfrau zu richten. Die Zustellung…
…handle sich bei den Baukosten um eine auf die Dauer des Mietvertrages abzugrenzende Leistung, nicht, sondern ging davon aus, dass mit Errichtung des Rohbaus eine Vermögensvermehrung im Betriebsvermögen des Hotelbetriebes stattgefunden habe. Ob es sich dabei um Einnahmen im Rahmen der Vermietung und Verpachtung mit…
…und 20. Bezirk entschieden: Die Berufungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof…
…Bei der Zustellung durch die Post sei im Übrigen so lange von einer Annahmeverweigerung auszugehen, so lange sich nicht das Gegenteil aus dem Folgeverhalten des Zustellempfängers ergebe. Im gegenständlichen Fall habe er in seiner Berufung ausdrücklich die Nichtigkeit eingewendet und die nachfolgenden Einlassungen und Bestreitungen…
…eine Liegenschaft verkauft, aus deren Erlös er im Mai 2001 je 500.000,00 S in Sparbüchern auf die Namen von G, F und H bei der Raika N angelegt habe. Drei Tage nach seinem Tod seien diese Sparbücher von der Lebensgefährtin ausgehändigt worden. Lt…
…in einer bestimmten Weise ausüben soll (Fellner, w.o.). Der Treuhänder handelt im eigenen Namen und für fremde Rechnung. Bei der fiduziarischen Treuhand ist der Eigentümer nach außen hin unbeschränkter Eigentümer (Vollberechtigter), im Innenverhältnis hingegen dem Treugeber obligatorisch verpflichtet, sein Eigentumsrecht (Vollrecht) im Interesse des…
…Grunderwerbsteuer unterliegendes entgeltliches Rechtsgeschäft, bei dem die Erfüllung der eingegangenen Verpflichtung zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen sollte. Das Finanzamt habe den gesamten Erwerbsvorgang bereits der Grunderwerbsteuer unterworfen. Zwar liegt im nunmehr zu beurteilenden Fall nicht ein "Übergabsvertrag und Übergabsvertrag auf den Todesfall", sondern lediglich ein…
…1 ErbStG die Steuerschuld bei Erwerb von Todes wegen (auch im Fall eines Vermächtnisses) grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers entsteht. Daraus ergibt sich, dass die Steuerschuld auch bei Vermächtnissen nach Grund und Betrag auf den Zeitpunkt des Erbfalles zurückzubeziehen ist. In seinem Erkenntnis vom…
…2008 verstorben. Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichtes .... vom 16.3.2009 wurde der Nachlass der Verstorbenen ihren Söhnen PS und AS je zur Hälfte eingeantwortet. Mit Schriftsatz vom 16.10.2009 brachte der steuerliche Vertreter für die Verlassenschaft nach X. einen Antrag auf Wiedereinsetzung gemäß §…
…wird Schuldner der Erbschaftsgläubiger und Gläubiger der Erbschaftsschulden (Koziol-Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts, Band II, 13. Aufl., S. 445 und 573). Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei einer Gesamtrechtsnachfolge die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger…
…10 d.A.). Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass zum Zeitpunkt der Erlassung des streitgegenständlichen Bescheides (15.4.2008) die Bw. bereits zweifelsfrei als Alleinerbin (und damit als Rechtsnachfolgerin und Bescheidadressatin) feststand. Der berufungsgegenständliche Bescheid wäre daher an die Bw. als Rechtsnachfolgerin des Otto X…
…nach...." ihre Parteifähigkeit und können Abgabenbescheide nur mehr an die namentlich anzuführenden Erben gerichtet werden. Der vom Finanzamt nach der Einantwortung an die Verlassenschaft gerichtete Bescheid geht daher ins Leere (siehe hiezu z.B. Ritz, BAO4, § 97 Tz 2 und die dort angeführte Judikatur). Da…
…beim Unabhängigen Finanzsenat eingereichte und als Säumnisbeschwerde bezeichnete Schreiben wurde als Devolutionsantrag gewertet, da eine Säumnisbeschwerde einerseits an den Verwaltungsgerichtshof zu richten ist und dazu dient, der Säumigkeit bei der Entscheidung über ein im abgabenbehördlichen Verfahren erhobenes Rechtsmittel zu begegnen. Dieser Sachverhalt gründet sich auf…
…schaffen. Bei Veräußerung des Hauses (der Ehewohnung) durch den Erben ist das Wohnrecht dem Erwerber zu überbinden. Das Wohnrecht ist anders als zB ein Unterhaltsanspruch nach § 796 nicht vom Bedarf abhängig, weil Vermächtnisse im Zweifel nicht auf Zeit und nicht nach dem Bedarf gebühren. Es…