…Entscheidung treffe nicht zu. Die Vertragsaufhebung sei einseitig durch die Rücktrittserklärung des Masseverwalters nach § 21 KO erfolgt und mit Zugang an Herrn K rechtswirksam geworden. Zum Zeitpunkt der Vertragsaufhebung mit Zugang des Rücktrittschreibens des Masseverwalters an den Verkäufer stand lediglich fest, dass Frau O grundsätzlich…
…der T GmbH übernommen. Nach seiner Abberufung als Geschäftsführer der T GmbH am 2.3.2007 habe der Berufungswerber keinerlei Zugang mehr zur Buchhaltung der T GmbH und deren Tochtergesellschaften und damit auch nicht auf die Daten der I GmbH gehabt. Dadurch habe er weder…
…B. betreffend Löschung als Geschäftsführer im Firmenbuch haben Sie per 1. Oktober 2010 Ihre Funktion als handelsrechtlicher Geschäftsführer zurückgelegt. Es wird um Aufklärung des Widerspruches sowie um Bekanntgabe des genauen Zeitraumes dieser Tätigkeit sowie um Vorlage der bezughabenden Urkunden (Rücktrittserklärung etc) ersucht. Gemäß § 282 Abs…
…betreffen). Da das Mietrecht nicht erworben worden sei, müsse auch Pkt 7 des Vertrages für die Beurteilung der freien Verfügbarkeit der Option als gegenstandslos betrachtet werden. Zudem habe sich der Berufungswerber in der Rücktrittserklärung vom 30. November 1996 nur dann unwiderruflich bereit erklärt, sein Optionsrecht…
Bescheid Die Berufung der X. GmbH., Adr., vertreten durch ZZ., Adr., vom 13. März 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2002 bis 2005 und Umsatzsteuer für das Jahr 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
Bescheid Die Beschwerde der A, Adresse (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK vom 29. April 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Bescheid Die Berufung des Bw., Steuerberater, Wien, vom 28. August 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27. Juli 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2004 sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2006 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194…
Bescheid Die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 machte der Berufungswerber (Bw.) neben…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Bescheid Die Berufung des BwAdresse, Beteiligter der A KG, gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO 2003 bis 2006 für die A KG gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr.Bw., vertreten durch Goldsteiner und Partner, Steuerberatungskanzlei, 2700 Wr. Neustadt, Babenbergerring 7, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2004 beschlossen: Die Berufung wird gemäß § 85 Abs. 2…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Hannes Prosen, in der Finanzstrafsache gegen H.K., zu Recht erkannt: Der Rechtsmittelantrag vom 1. Juni 2004 gilt gemäß § 156 Abs. 2 FinStrG als zurückgenommen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt…
Bescheid Der Vorlageantrag vom 14. April 2010 betreffend die Berufung der Bw, vom 23. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, vertreten durch Fachexpertin Hofrätin Mag. Dagmar Ehrenböck, vom 10. März 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 wird gemäß § 256 Abs. 3 BAO…
Bescheid Die Berufung des Vereins "I", z. Hd. Herrn N, vertreten durch M, vom 10. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch A, vom 9. April 2010 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2002 gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 27. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 24. Juli 2012 betreffend Zurücknahmeerklärung gemäß § 85 Abs. 2 BAO des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Exacta Treuhand- und Beratungs GmbH gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Zurücknahmeerklärung einer Berufung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, HR Dr. Richard Tannert, hat in der Finanzstrafsache gegen 1. AB, Gesellschafter, geb. xxxx, XXX, 2. CH, Gesellschafter, geb. yyyy, YYY, und 3. die Z-OG, FN zz, ZZZ…
Bescheid Die Berufung des A***** B*****, ***[Adresse]***, vom 22. Oktober 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Waldviertel, vertreten durch Amtsdirektor Josef Hiess, vom 5. Oktober 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für den Zeitraum 2009 bis 2011 wird gemäß § 256 Abs. 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Die…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Graz 1, HR Dr. Richard Tannert, in der Finanzstrafsache gegen G wegen Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die als Berufung bezeichnete Eingabe vom 4. August…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag vom 28. November 2007 der H. KEG als Rechtsnachfolgerin der H. GesBR, G., vertreten durch Mag. Anton Haiden, Steuerberater, 8143 Dobl, Oberberg 18, betreffend den Antrag vom 30. März 2007 auf Gewährung der Akteneinsicht gemäß § 90 BAO…