Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Alois Winklbauer und ADir. Siegfried Köhldorfer über die Beschwerde der O AG, CH-8004 Zürich, Schweiz, W-Straße, vertreten durch die Weh Rechtsanwalt GmbH in 6900 Bregenz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Mag. Bernhard Lang und Dr. Alfred Klaming im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch über die Beschwerde der A., vom 12. Februar 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder OR Mag. Bernhard Lang und HR Dr. Alfred Klaming über die Beschwerde der Bf., vom 12. Februar 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Klagenfurt vom 15. Jänner 2007, Zl…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder OR Mag. Bernhard Lang und HR Dr. Alfred Klaming über die Beschwerde der Bf., vom 12. Februar 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Klagenfurt vom 15. Jänner 2007, Zl…
…Personen, die im Zollgebiet der Gemeinschaft in ein Beförderungsmittel einsteigen und in diesem Gebiet wieder aussteigen, definiert. Die unzulässige Kabotage ist danach quasi ein Erfolgsdelikt, weil die Verwirklichung des Zollschuldentstehungstatbestandes zwingend voraussetzt, dass die im Zollgebiet eingestiegenen Personen nach dem Transport im Zollgebiet wieder aussteigen…
…der Pflichten des Carnet TIR - Verfahrens bzw. des externen Versandverfahrens erfolgt, nämlich der Verpflichtung, die Versandware mit unverletzten Zollverschlüssen von der Abgangszollstelle zur Bestimmungszollstelle zu befördern, sodass der Zollschuldentstehungstatbestand des Art. 204 Abs.1 Buchst. a) 2. Fall verwirklicht wurde und die Zollschuld gem. Abs…
Den zitierten Erläuterungen und Einreihungshinweisen zum Harmonisierten System und den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur ist gemeinsam, dass die Anzahl der Sitzreihen, der Sitzplätze, die Frachtkapazität und die Ausstattung der Fahrzeuge wesentliche Kriterien für die Einreihung von so genannten Pick-ups darstellen. Auch bei Berücksichtigung dieser…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder OR Mag. Bernhard Lang und HR Dr. Alfred Klaming über die Beschwerde der Bf., vom 12. Februar 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Klagenfurt vom 31. Jänner 2007, Zl…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Alfred Klaming und Mag. Bernhard Lang im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde der Bf., vom 12. Februar 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Klagenfurt vom 22…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR. Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder HR Dr. Doris Schitter und HR Mag. Johann Kraler über die Beschwerde der B.., Adr.B, vom 8. Februar 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 31…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder OR Mag. Bernhard Lang und HR Dr. Alfred Klaming über die Beschwerde der Bf., vom 12. Februar 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Klagenfurt vom 16. Jänner 2007, Zl…
Daher verbleibt im gegenständlichen Fall als einzige realistisch durchführbare (praktikable) Methode die im Art.31 Zollkodex normierte "Schlussmethode", bei der es sich zwar um eine Schätzmethode handelt, in die allerdings -allenfalls unter Abwandlung- die Grundsätze (bzw. das "Gedankengut") der in den Artikeln 29 bis 30…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der L.., X., vertreten durch Burghofer Rechtsanwalts GmbH, 1060 Wien, Köstlergasse 1/30, vom 27. August 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 30. Juli 2008, Zl. 920000/00000/5/2008, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der…
…bestimmenden Betrages erwirken, dass Maßnahmen zur Vollziehung des Sicherstellungsauftrages unterbleiben und bereits vollzogene Maßnahmen aufgehoben werden. Im gegenständlichen Fall hat das Zollamt Linz Wels laut angefochtenem Sicherstellungsauftrag den oben dargestellten Sachverhalt unter den Zollschuldentstehungstatbestand des Art.204 Abs.1 lit.b) Zollkodex subsumiert, wobei es…
…Im gegenständlichen Fall ist der angefochtene Sicherstellungsauftrag unmittelbar, nachdem der Zollbehörde auf die eben geschilderte Weise der oben dargestellte Sachverhalt zur Kenntnis gelangt und von ihr unter den Zollschuldentstehungstatbestand des Art.204 Abs.1 lit.b und Abs.3 Zollkodex subsumiert worden ist, erlassen worden…
Keine Veranlassung sieht der Unabhängige Finanzsenat übrigens, dem in der Beschwerde vom 17.1.2008 enthaltenen Antrag auf Vorlage von drei (darin formulierten) Fragen dem EuGH zur Klärung (in einem Vorabentscheidungsverfahren) vorzulegen, weil seinem Dafürhalten nach in diesen entweder keine europarechtlichen Zweifelhaftigkeiten angesprochen werden oder…
…203). In Ansehung der aus dem Grundsatz der amtswegigen eigenständigen Ermittlungen des für die Strafentscheidung maßgeblichen Sachverhaltes abgeleiteten Verpflichtung zur eigenständigen Überprüfung des Verkürzungsbetrages war demnach durch den Unabhängigen Finanzsenat auch die obige Feststellung des richtigen Zollschuldentstehungstatbestandes im Rahmen des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens nicht als Vorfrage (…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder OR Mag. Bernhard Lang und HR Dr. Alfred Klaming über die Beschwerde der Bf., vom 12. Februar 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Klagenfurt vom 22. Jänner 2007, Zl…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Longin Josef Kempf und Dr. Josef Maier, Rechtsanwälte und Strafverteidiger, 4722 Peuerbach, Steegenstraße 3, vom 21. März 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz, vertreten durch HR Dr. Norbert Koplinger, vom 18…
…DG) zu entrichten. Begründet wurde diese (bescheidmäßige) Abgabenvorschreibung zum Einen mit dem im Art.204 Abs.1 Zollkodex normierten Zollschuldentstehungstatbestand und zum Anderen mit dem Hinweis auf die der Bf erteilte Befreiung von der Gestellungsverpflichtung bezüglich der (an den zugelassenen Warenorten) eingetroffenen Waren, verbunden mit…