…Rz.1 zu Art.78). Beim (unüberwachten) zollrechtlich freien Verkehr wird dabei die (erst nach 3 bzw. -bei Vorliegen einer strafbaren Handlung- sogar erst nach 10 Jahren nach Zollschuldentstehung bzw. Mitteilung des Abgabenbetrags endende) Fortdauer dieser Rechtsbeziehung u.a. über die Möglichkeit der Nacherhebung von…
…11.197,60(Zoll: € 3.549,00, EUSt: € 7.648,60) und die Abgabenerhöhung mit € 179,43 festgestellt, der Wortlaut des Spruches abgeändert und die Zollschuldentstehung nur mehr auf Art. 204 Abs.1 Buchstabe a und Abs.3 ZK i.V.m. …
…204 Abs. 1 Zollkodex normierten Zollschuldentstehungstatbestand und zum anderen mit dem Hinweis auf die der Bf erteilte Befreiung von der Gestellungsverpflichtung bezüglich der (an den zugelassenen Warenorten) eingetroffenen Waren, verbunden mit der Bewilligung deren Anmeldung im Anschreibeverfahren und der Abgabe ergänzender Anmeldungen: Darnach seien diese…
…DG) zu entrichten. Begründet wurde diese (bescheidmäßige) Abgabenvorschreibung zum Einen mit dem im Art.204 Abs.1 Zollkodex normierten Zollschuldentstehungstatbestand und zum Anderen mit dem Hinweis auf die der Bf erteilte Befreiung von der Gestellungsverpflichtung bezüglich der (an den zugelassenen Warenorten) eingetroffenen Waren, verbunden mit…
…DG) zu entrichten. Begründet wurde diese (bescheidmäßige) Abgabenvorschreibung zum Einen mit dem im Art.204 Abs.1 Zollkodex normierten Zollschuldentstehungstatbestand und zum Anderen mit dem Hinweis auf die der Bf erteilte Befreiung von der Gestellungsverpflichtung bezüglich der (an den zugelassenen Warenorten) eingetroffenen Waren, verbunden mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Fries-Horn und Hofrat Herbert Schober BA über die Beschwerde des Bf., vertreten durch NN., vom 27. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 18. Mai…
…von ungarischen landwirtschaftlichen Betrieben handelte. Nichts anderes ist auch Sache der gegenständlichen Entscheidung. Der Unabhängige Finanzsenat beurteilt diesen Sachverhaltskomplex lediglich anders, indem er in dieser Zuwiderhandlung keine Zollschuldentstehung nach Art. 204 ZK sieht, sondern die Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale des Art. 201 iVm 220 ZK als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Fries-Horn und Hofrat Herbert Schober BA über die Beschwerde des Bf., vertreten durch NN., vom 27. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 18. Mai…
…von ungarischen landwirtschaftlichen Betrieben handelte. Nichts anderes ist auch Sache der gegenständlichen Entscheidung. Der Unabhängige Finanzsenat beurteilt diesen Sachverhaltskomplex lediglich anders, indem er in dieser Zuwiderhandlung keine Zollschuldentstehung nach Art. 204 ZK sieht, sondern die Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale des Art. 201 iVm 220 ZK als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Hartl und die weiteren Mitglieder HR Dr. Winklbauer und ADir. Köhldorfer über die Beschwerde des XY., vertreten durch Dr. Hermann Aflenzer, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Lessingstraße 40, vom 11. August 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes…
…DVO als vorschriftswidrig verbracht mit der Folge, dass die Zollschuld für das Fahrzeug nach Art. 202 Abs. 1 Buchstabe a ZK entstand. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Zollschuldentstehung ist der Zeitpunkt des vorschriftswidrigen Verbringens (Art. 202 Abs. 2 ZK). Im Beschwerdefall entstand also die Zollschuld…
…bereits mit der im März 2001 erstmalig erfolgten vorschriftswidrigen Verbringung kraft Gesetzes entstanden und in weiterer Folge über die Jahre bis heute mit jeder weiteren Einfahrt in das Gemeinschaftsgebiet. Diese immer wiederkehrende Zollschuldentstehung leite sich aus dem Umstand ab, dass das Fahrzeug als Nichtgemeinschaftsware (Art…
…März 2001 (richtig wohl November 2000) erstmalig erfolgten vorschriftswidrigen Verbringung kraft Gesetzes entstanden und in weiterer Folge über die Jahre bis heute mit jeder weiteren Einfahrt in das Gemeinschaftsgebiet. Diese immer wiederkehrende Zollschuldentstehung leite sich aus dem Umstand ab, dass das Fahrzeug als Nichtgemeinschaftsware (Art…
…Wären die Waren, wie vom Zollamt behauptet, mit einer unrichtigen Warenbeschreibung behaftet, wäre - aufgrund des vorangegangenen Versandverfahrens - das Zollamt Hamburg jene Abgabenbehörde, die über die Zollschuldentstehung absprechen hätte müssen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 31. Jänner 2008, Zl. 52000/11836/2007, wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen…
…Wären die Waren, wie vom Zollamt behauptet, mit einer unrichtigen Warenbeschreibung behaftet, wäre - aufgrund des vorangegangenen Versandverfahrens - das Zollamt Hamburg jene Abgabenbehörde, die über die Zollschuldentstehung absprechen hätte müssen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 31. Jänner 2008, Zl. 52000/11834/2007, wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen…
…Wären die Waren, wie vom Zollamt behauptet, mit einer unrichtigen Warenbeschreibung behaftet, wäre - aufgrund des vorangegangenen Versandverfahrens - das Zollamt Hamburg jene Abgabenbehörde, die über die Zollschuldentstehung absprechen hätte müssen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 31. Jänner 2008, Zl. 52000/11835/2007, wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen…
…VwGH 30.09.2004, 2004/16/0113; 11.11.2004, 2004/16/0110). Der maßgebliche Zeitpunkt für die Zollschuldentstehung ist der Zeitpunkt des vorschriftswidrigen Verbringens (Art. 202 Abs. 2 ZK). Im Beschwerdefall entstand also die Zollschuld bereits im Zeitpunkt der Abgabe der Willensäußerung nach Art…
…Nr. 4) ZK-DVO liege nicht vor. Die Zollschuld sei somit bereits mit Hinterlegung der Kennzeichen entstanden. Daher seien Zollschuldentstehungszeitpunkt und die Festsetzung der Abgabenerhöhung zu berichtigen gewesen. Da der Zweitbeschwerdeführer als Geschäftsführer der Erstbeschwerdeführerin tätig geworden und die Voraussetzung des Art. 558 Abs. 1…
…Die in der Anmeldung angegebene Zolltarifnummer sei kein vorrangiges Identitätsmerkmal. Entscheidend sei vielmehr, ob die Warenbezeichnung handelsüblich sei. Es könne von einer Zollschuldentstehung nach Artikel 203 ZK überhaupt nur dann ausgegangen werden, wenn die Ware nicht wenigstens im Kern richtig bezeichnet worden sei (vgl. BFH…
…vom 11.10.2005 und 515/000/911792/01/5 vom 18.10.2005 buchmäßig erfasste Einfuhrzollschuld iHv € 551,15 als im Zeitpunkt deren Zahlung gesetzlich nicht geschuldet. Begründet wurde die Eingangsabgabenvorschreibung im Wesentlichen mit dem Hinweis auf den Zollschuldentstehungstatbestand des Art.203 Zollkodex…