…ausgeführt, dass in den gegenständlichen Fällen die Bf. zu Unrecht die Vereinfachungsregelung für Spediteure angewendet habe. Sie habe damit die entsprechenden Bestimmungen der Zollanmeldungs-Verordnung 1998 (ZollAnm-V) nicht eingehalten. Mit Eingabe vom 31. Jänner 2006 brachte die Bf. Berufung mit der Begründung ein, dass…
…Anhangs 1 zu § 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Festlegung des Inhalts von schriftlich oder mit Mitteln der Datenverarbeitung abgegebenen Zollanmeldungen (Zollanmeldungs-Verordnung 2005) sind in der Ausfuhr in Feld Nr. 31 der Zollanmeldung ua anzugeben: "Zeichen und Nummern, Anzahl und Art…
…25 | Berufungsvorentscheidung vom 17. Jänner 2006 | 5 | 26-29 | Beschwerde vom 27. Februar 2006 | 6 | 30 | Zollrechts-Durchführungsgesetz, § 54a | 7 | 31-38 | Zollanmeldungs-Verordnung 1998, einschließlich Anhang 1 (Auszug) Klagenfurt, am 4. Februar 2008
… 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Festlegung des Inhalts von schriftlichen oder mit Mitteln der Datenverarbeitung abgegebenen Anmeldungen (Zollanmeldungs-Verordnung 1998 - ZollAnm-V) die vom Zollamt Salzburg/Erstattungen für den betreffenden Ausführer vergebene Personenkonto-Nummer und der entsprechende Zahlungsweg, der Vermerk "Antrag…
…der Position 2101. Im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung wurde von der Verwaltungspraxis offensichtlich - abweichend von den Bestimmungen des Anhangs 37 zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe…
…der Position 2101. Im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung wurde von der Verwaltungspraxis offensichtlich - abweichend von den Bestimmungen des Anhangs 37 zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe…
…der Position 2101. Im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung wurde von der Verwaltungspraxis offensichtlich - abweichend von den Bestimmungen des Anhangs 37 zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe…
…der Position 2101. Im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung wurde von der Verwaltungspraxis offensichtlich - abweichend von den Bestimmungen des Anhangs 37 zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe…
…der Position 2101. Im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung wurde von der Verwaltungspraxis offensichtlich - abweichend von den Bestimmungen des Anhangs 37 zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe…
…der Position 2101. Im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung wurde von der Verwaltungspraxis offensichtlich - abweichend von den Bestimmungen des Anhangs 37 zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe…
…der Position 2101. Im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung wurde von der Verwaltungspraxis offensichtlich - abweichend von den Bestimmungen des Anhangs 37 zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe…
…der Position 2101. Im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung wurde von der Verwaltungspraxis offensichtlich - abweichend von den Bestimmungen des Anhangs 37 zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe…
…der Position 2101. Im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung wurde von der Verwaltungspraxis offensichtlich - abweichend von den Bestimmungen des Anhangs 37 zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe…
…der Position 2101. Im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung wurde von der Verwaltungspraxis offensichtlich - abweichend von den Bestimmungen des Anhangs 37 zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe…
…der Position 2101. Im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung wurde von der Verwaltungspraxis offensichtlich - abweichend von den Bestimmungen des Anhangs 37 zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe…
…der Position 2101. Im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung wurde von der Verwaltungspraxis offensichtlich - abweichend von den Bestimmungen des Anhangs 37 zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe…
…der Position 2101. Im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung wurde von der Verwaltungspraxis offensichtlich - abweichend von den Bestimmungen des Anhangs 37 zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe…
…der Position 2101. Im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung wurde von der Verwaltungspraxis offensichtlich - abweichend von den Bestimmungen des Anhangs 37 zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe…
…der Position 2101. Im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung wurde von der Verwaltungspraxis offensichtlich - abweichend von den Bestimmungen des Anhangs 37 zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe…
…der Position 2101. Im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung wurde von der Verwaltungspraxis offensichtlich - abweichend von den Bestimmungen des Anhangs 37 zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe…