Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Vertreter, vom 21. September 1998 gegen die Bescheide des Finanzamtes ABC, vertreten durch Finanzanwalt, vom 14. September 1998 bzw. 15 September 1998 betreffend Einkommensteuer 1992 bis 1996 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
…sich geschlossene Einheit darstellt. Die zu erbringende Leistung wird im Werkvertrag selbst konkretisiert und individualisiert. Ein Werkvertrag ist in der Regel bis zu einem bestimmten Termin zu erfüllen und stellt ein Zielschuldverhältnis dar, dem keine auf Dauer angelegte Leistungserbringung zu Grunde liegt. Mit der Erbringung…
…Vereinbarung kommen müsse, sei bewiesen, dass es sich um kein Dauerschuldverhältnis, sondern um ein ausschließliches Zielschuldverhältnis handle. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 22 Z. 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 sind Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von…
…nichts, dass für die Nutzung der Arbeitsgeräte und für die Zurverfügungstellung des Arbeitsplatzes (Arbeitskoje) ein entsprechender Abzug erfolgte, da nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt die tatsächlich bezahlte Vergütung nur die erbrachte Arbeitsleistung umfasste. Im Regelfall begründet ein Werkvertrag ein Zielschuldverhältnis, wobei die Verpflichtung darin besteht…
…laufend - ausbezahlt. Dafür wurden von Herrn B. monatlich Honorarnoten gelegt mit folgenden Inhalt: Für Verkaufsaktivitäten im In- und Ausland verrechne ich wie vereinbart. Die wirtschaftliche Erscheinungsform lässt nicht auf ein Zielschuldverhältnis bzw. ein abgeschlossenes Werk schließen, welches einem Werkvertrag zugrundezuliegen hat. Schon allein aufgrund des…
…Leistung voll verantwortlich ist, und etwaige Reklamationen auf eigene Kosten zu beheben hat. Hier kann man eindeutig von einem Zielschuldverhältnis sprechen. Weiters kann der geringe Materialeinsatz kein Indiz für ein Dienstverhältnis sein, hier steht die Leistung an sich im Vordergrund. Ebenso ist es dem Subunternehmer…
…das Öffentlichkeitsrecht gefördert ist, zu bringen...Der jeweilige Leistungsstandard, der das Zielschuldverhältnis begründet, wird von der Schulleitung sowie im Sinne des Öffentlichkeitsrechtes von der vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst betrauten Fachinspektion des Stadtschulrates für G jeweils nach Erfüllung des Werkvertrages überprüft. Dem Werkvertragsnehmer steht…
…Demgegenüber handle es sich bei einem Werkvertrag, bei dem ein bestimmter Arbeitserfolg oder ein Werk zugesagt werde, um ein Zielschuldverhältnis, das häufig auch durch die Stellung eines Vertreters oder durch die Beiziehung von Hilfskräften erbracht werden könne. Nach der Vertreterregelung im GF-Werkvertrag stehe es…
…der Kapitalgesellschaft zu 100 % beteiligten Geschäftsführer auch ein von ihm persönlich zu tragendes Unternehmerwagnis vorliege bzw. nicht ausgeschlossen werden könne und in der Folge vom Vorliegen wesentlicher Merkmale eines Dienstverhältnisses keine Rede sein könne. Der gegenständliche Werkvertrag begründe ein Zielschuldverhältnis. Die belangte Behörde übersehe offensichtlich…
…der Kapitalgesellschaft zu 100 % beteiligten Geschäftsführer auch ein von ihm persönlich zu tragendes Unternehmerwagnis vorliege bzw. nicht ausgeschlossen werden könne und in der Folge vom Vorliegen wesentlicher Merkmale eines Dienstverhältnisses keine Rede sein könne. Der gegenständliche Werkvertrag begründe ein Zielschuldverhältnis. Die belangte Behörde übersehe offensichtlich…
…sich geschlossene Einheit darstellt. Die zu erbringende Leistung wird im Werkvertrag selbst konkretisiert und individualisiert. Ein Werkvertrag ist in der Regel bis zu einem bestimmten Termin zu erfüllen und stellt ein Zielschuldverhältnis dar, dem keine auf Dauer angelegte Leistungserbringung zu Grunde liegt. Mit der Erbringung…
…Für die gegenteilige- für das Vorliegen einer selbständig ausgeübten Tätigkeit sprechende- Annahme, zwischen der Bw. und dem Beschäftigten wäre ein Zielschuldverhältnis, nämlich die sach-und termingerechte Erbringung einer genau umrissenen Leistung (eines Werkes) vereinbart gewesen, finden sich hingegen keine Anhaltspunkte. In Punkt I der als …
…Für die gegenteilige- für das Vorliegen einer selbständig ausgeübten Tätigkeit sprechende- Annahme, zwischen der Bw. und den Beschäftigten wäre ein Zielschuldverhältnis, nämlich die sach-und termingerechte Erbringung einer genau umrissenen Leistung (eines Werkes) vereinbart gewesen, finden sich hingegen keine Anhaltspunkte. In Punkt I der als …
…Werkvertrag, bei dem ein bestimmter Arbeitserfolg oder ein Werk zugesagt wird, um ein Zielschuldverhältnis, das häufig auch durch Stellung eines Vertreters oder durch Beiziehung von Hilfskräften erbracht werden kann. Die Vereinbarung einer generellen Vertretungsbefugnis kann die persönliche Abhängigkeit und Dienstnehmereigenschaft von vornherein nur dann ausschließen…
…bis zu einem bestimmten Termin, vereinbart. Die zu erbringende Leistung wird im Werkvertrag selbst konkretisiert und individualisiert. Ein Werkvertrag stellt ein Zielschuldverhältnis dar, dem keine auf Dauer angelegte Leistungserbringung zu Grunde liegt. Mit der Erbringung der Leistung endet das Vertragsverhältnis. Das Interesse des Bestellers und…
…derzeitigen Geschäftsumfeldes, Entwicklung von Marktstrategien und Zukunftsperspektiven und Erstellung von strategischen Geschäftsplänen. Neben der Bezeichnung des Vertrages ließen diese konkreten Ziele auf ein Zielschuldverhältnis schließen, das durch die Erbringung der jeweils konkreten Leistung definiert sei und mit dieser jeweils in Teilschritten erfüllt bzw. beendet werde…
…eine über die gesetzliche Gewährleistungsverpflichtung hinausgehende war nicht vereinbart. NN schuldete schließlich keine persönliche Dienstleistung, sondern das Verbringen von Waren an eine vorgegebene Adresse. (Zielschuldverhältnis). Der Auftraggeber konnte nicht über die Zeit von NN verfügen, sondern war darauf angewiesen, dass dieser den Auftrag tatsächlich durchführte. …
…sondern nach 4 Fallgruppen zu differenzieren: 1. Die sonstige Leistung erfordert zwar Tätigkeiten durch eine bestimmte Zeit hindurch, beinhaltet aber die Erbringung eines bestimmten Erfolges (Zielschuldverhältnis). 2. Die sonstige Leistung beruht auf einem zeitraumbezogenen Dauerschuldverhältnis, das immer wieder zu konkreten Einzelleistungen Anlass gibt (zB Wartungsvertrag…
…bis zu einem bestimmten Termin, vereinbart. Die zu erbringende Leistung wird im Werkvertrag selbst konkretisiert und individualisiert. Ein Werkvertrag stellt ein Zielschuldverhältnis dar, dem keine auf Dauer angelegte Leistungserbringung zu Grunde liegt. Mit der Erbringung der Leistung endet das Vertragsverhältnis. Das Interesse des Bestellers und…
…bis zu einem bestimmten Termin, vereinbart. Die zu erbringende Leistung wird im Werkvertrag selbst konkretisiert und individualisiert. Ein Werkvertrag stellt ein Zielschuldverhältnis dar, dem keine auf Dauer angelegte Leistungserbringung zu Grunde liegt. Mit der Erbringung der Leistung endet das Vertragsverhältnis. Das Interesse des Bestellers und…