…000,-- der C.R. gewidmet. Mit Bescheid vom 19. Dezember 2000 wurde dafür ATS 24.962,-- (= € 1.814,06) Schenkungssteuer vorgeschrieben. Auf Grund des Widerrufs der Stiftung und des eingebrachten Antrages gemäß § 33 ErbStG kann nur über diesen der Schenkungssteuer unterzogenen Rechtsvorgang abgesprochen…
…die Stifter rückübertragen werde. Bei einem Widerruf einer Privatstiftung erhalte der Stifter das Stiftungsvermögen zurück und beziehe grundsätzlich ertragsteuerlich hinsichtlich des gesamten Vermögensrückfalls Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988. Bei diesen Einkünften seien die Stiftungseingangswerte als Abzugsposten zu berücksichtigen. Nicht…
…dass das der Stiftung durch den verstorbenen Stifter gewidmete Vermögen in Folge des berechtigten Widerrufs durch die verbliebene Stifterin, dieser innerhalb von 10 Jahren als Letztbegünstigte zugefallen ist. Zu klären ist nun, ob eine Nacherhebung auchim Fall des Widerrufs einer Privatstiftung zu erfolgen hat und…
…dieses Widerrufs beschließt der Stiftungsvorstand die Auflösung der X-Privatstiftung mit Rechtswirksamkeit zum Tag dieser Beschlussfassung"; 3. die Schlussrechnung per 31. Dezember 2007, beinhaltend ua. eine Aufstellung über die Auskehr an den Letztbegünstigten I-GmbH sowie den Antrag gemäß § 33 ErbStG auf Rückerstattung der Schenkungssteuer…
…dieses Widerrufs beschließt der Stiftungsvorstand die Auflösung der X-Privatstiftung mit Rechtswirksamkeit zum Tag dieser Beschlussfassung"; 3. die Schlussrechnung per 31. Dezember 2007, beinhaltend ua. eine Aufstellung über die Auskehr an den Letztbegünstigten I-GmbH sowie den Antrag gemäß § 33 ErbStG auf Rückerstattung der Schenkungssteuer…
…Widerruf des Stifters zugegangen, hat der Stiftungsvorstand einen einstimmigen Auflösungsbeschluss zu fassen, wodurch die Privatstiftung aufgelöst ist (§ 35 Abs. 1 Z 4 iVm Abs. 2 Z 1 PSG). Die Auflösung ist mit der Eintragung ins Firmenbuch wirksam (§ 35 Abs. 5 PSG). Das verbleibende Vermögen der…
…vor Kundmachung der Aufhebung durch den VfGH am 29.4.2005 durch BGBl I 26/2005 anzuwenden ist. In den Erläuterungen zu Art VII PSG (Erbschafts- und Schenkungssteuer; Regierungsvorlage zum PSG, 1132 BlgNR 18.GP) ist festgehalten, dass bei Auflösung der Stiftung infolge Widerrufs durch…
…Ersuchen um Ergänzung vom 23. August 2004 erklärte das Finanzamt, dass keine Bedenken gegen fremdübliche Darlehensgewährungen bestünden. Im gegenständlichen Fall sei jedoch die Forderung vom Stifter vor Widerruf der Stiftung nicht beglichen worden, sodass eine Zuwendung im Sinne des § 93 Abs. 2 Z 1 lit…
…solches Recht in der Stiftungsurkunde vorbehalten hat (Dorazil-Taucher, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, zu § 3 Rz 15.2, 15.3 und zu § 33 Rz 26.1.ff ua.; Fellner, Kommentar zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, zu § 33 ErbStG Tz 9ff; Müller/Rief, Der Widerruf der Privatstiftung-aus…
…7.1999 erfolgte Zuwendung des Geschäftsanteiles an die Stiftung der Steuerung gemäß § 3 Abs.1 Z 7 ErbStG Im Berufungsfall ist ausschließlich strittig, ob die für eine ohne Widerrufsvorbehalt gewidmete Nachstiftung vorgeschriebene Schenkungssteuer im Falle des zulässigen Widerrufs der gesamten Privatstiftung zu erstatten ist. In…
…solches Recht in der Stiftungsurkunde vorbehalten hat (Dorazil-Taucher, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, zu § 3 RZ 15.2, 15.3 und zu § 33 Rz 26.1.ff ua.; Fellner, Kommentar zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, zu § 33 ErbStG Tz 9ff; Müller/Rief, Der Widerruf der Privatstiftung-aus…
…die Voraussetzungen für eine Erstattung der Schenkungssteuer nach § 33 lit. a ErbStG für jeden einzelnen Erwerbsvorgang gesondert geprüft werden müssen. Im gegenständlichen Fall wurde die Berufungswerberin am 24. Mai 2000 errichtet, ihr Vermögen gewidmet und in der Stiftungsurkunde der Widerruf der Stiftung für zulässig erklärt…
…die Stiftung geschenkt und übertragen habe, findet sich keine ausdrückliche Bestimmung zur Widerrufbarkeit dieser Nachstiftungen. Ein solche Bestimmung ist aber - anders als im belangten Bescheid behauptet - für die Erstattung der anlässlich der Nachstiftungen entrichteten Schenkungssteuer nach § 33 lit a ErbStG nicht erforderlich: Der Widerruf einer…
…den Widerruf sämtlicher Vermögensübertragungen an die Privatstiftung verzichtet. Eine Differenzierung dahingehend, ob eine Vermögensübertragung auf eine Privatstiftung durch ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden oder auf Grund einer Nachstiftung erfolgt ist, sei im § 33 lit. a ErbStG nicht vorgesehen. Es würden sämtliche Voraussetzungen für eine Erstattung der…
…solches Recht in der Stiftungsurkunde vorbehalten hat (Dorazil-Taucher, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, zu § 3 Rz 15.2, 15.3 und zu § 33 Rz 26.1.ff ua.; Fellner, Kommentar zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, zu § 33 ErbStG Tz 9ff; Müller/Rief, Der Widerruf der Privatstiftung-aus…
…den Widerruf sämtlicher Vermögensübertragungen an die Privatstiftung verzichtet. Eine Differenzierung dahingehend, ob eine Vermögensübertragung auf eine Privatstiftung durch ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden oder auf Grund einer Nachstiftung erfolgt ist, sei im § 33 lit. a ErbStG nicht vorgesehen. Es würden sämtliche Voraussetzungen für eine Erstattung der…
…Stiftungsgeschäft (§ 3 Abs. 1 Z. 7 ErbStG), weshalb die Nachstiftungen ebenfalls als vom Widerruf erfasst anzusehen sind, somit auch bei dieser Betrachtung § 33 lit. a ErbStG auf die Nachstiftungen anwendbar ist." Es kommt daher auch im gegenständlichen dem Berufungsbegehren der Bw. grundsätzliche Berechtigung zu. Der…
…Widerruf des Bescheides über den außergerichtlichen Ausgleiches und der Löschung vom 28. Jänner 2008, erließ gleichzeitig einen Vollstreckungsbescheid und führte begründend aus, dass der Abgabenbehörde am 30. April 2009 zur Kenntnis erlangt sei, dass der Bw. die C- Privatstiftung errichtet habe. Zur Errichtung dieser Stiftung…
…dem Stifter weder ein Weisungsrecht vorbehalten worden, noch hätten diesbezügliche Änderungsbefugnisse des Stifters bestanden. Auch habe sich der Stifter weder ein Änderungsrecht noch einen Widerruf vorbehalten. Ein Auflösungsbeschluss wäre vom Stiftungsrat einstimmig zu treffen, wobei zu Lebzeiten des Stifters gemäß § 17 Abs 1 des Statuts…
…671.999,96 der Stiftung gewidmet wurden. Mit Bescheid vom 5. Juni 2001 setzte das Finanzamt die Schenkungssteuer gemäß § 8 Abs. 3 ErbStG mit S 366.800,00 (= Euro 26.656,40) fest. Mit 15.11.2005 wurde die Bw. widerrufen und am 26…