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4 Treffer1533 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1500-W/09Werbeabgabepflicht bei einem Leistungspaket
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid10.01.2013Teil 1/2

…mit Einschaltungen anderer Kunden zu ermitteln. Dabei wurden einige Einschaltungen im Programmheft des Jahres 2006 herausgegriffen und ein Durchschnittspreis für eine DIN A4 Seite Werbung ermittelt. [...] Auf den Flyern (siehe Beilage) sind kleine Werbedrucke unten auf Vorder- und Rückseite enthalten. Aufgrund der geringen Größe im…

UFSG RV/0287-G/05Findet bei Zahlungen von Zuschüssen (Subventionen) ein Leistungsaustausch statt, wenn der Gesponsorte für den Sponsor Werbeleistungen erbringt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2006

…Entweder liegen nach dem jeweiligen Sponsoring-Vertrag konkrete Werbeleistungen (z.B. Banden -oder Trikotwerbung, Anzeigen, Vorhalten von Werbedrucken, Lautsprecherdurchsagen usw.) oder Duldungsleistungen (z.B. durch Aufnahme des Emblems oder Logos des Sponsors in Veranstaltungshinweise oder Katalogen) vor (vgl. OFD Karlsruhe, Verfügung vom 5.3.2001…

UFSL RV/0071-L/03Behandlung von Druckaufträgen für Parteizeitungen als Lieferung oder sonstige Leistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2006Teil 2/2

Aufgrund des durchgeführten Ermittlungsverfahrens gelangt der unabhängige Finanzsenat hinsichtlich der strittigen Umsätze, für die es abzuklären gilt, ob es sich dabei um Lieferungen zum ermäßigten Steuersatz gemäß § 10 Abs. 2 UStG 1994 handelt, zu folgender Sachverhaltsannahme : Von den Kunden werden der Bw. auf einem Datenträger…

UFSL RV/0288-L/07Druckkostenbeiträge zu Katalogen und Flugblättern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2010Teil 2/2

Die Werbekostenbeiträge der Lieferanten zu den Dekopaketen sind demnach nach Ansicht der Referentin nicht werbeabgabepflichtig, da keiner der Tatbestände von der Bw. erfüllt wird. 3) Flugblätter X In den gegenständlichen Flugblättern werden lediglich Waren der Firma X beworben. Von der Aufmachung her ist jedoch erkennbar…