…den Buschenschank im Rahmen des Obstbaues keine Regelung. In dieser Verordnung ist in § 5 Abs. 5 für den Weinbaubuschenschank normiert, dass die Gewinne aus Buschenschank und Bouteillenweinverkauf durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gesondert zu ermitteln sind, dies auch, wenn die weinbaulich genutzte Fläche von 60 Ar…
Eine im Zeitpunkt der Einbringung der Berufung an sich zulässige Berufung wird unzulässig, wenn der angefochtene Bescheid vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausscheidet. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid ist zwar in vollem Umfang anfechtbar, hat jedoch insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch Erlassung eines Jahresbescheides außer…
…Obstbaues keine Regelung. In dieser Verordnung ist in § 5 Abs. 5 für den Weinbaubuschenschank normiert, dass die Gewinne aus Buschenschank und Bouteillenweinverkauf durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gesondert zu ermitteln sind, dies auch, wenn die weinbaulich genutzte Fläche von 60 Ar unterschritten wird. Nach § 6 Abs…
getroffene Regelung auch schon für den Berufungszeitraum anzuwenden, kann angesichts des zeitlichen Geltungsbereiches der VO nicht nachgekommen werden. Ebenso wenig ist aus den diese Verordnung betreffenden Ausführungen in Rz. 4233 und 4240 für das gegenständliche Berufungsbegehren etwas zu gewinnen. Anzumerken ist noch, dass der Bw…
VSt lt angefochtenen Bescheid | VSt lt BE | 1998 | Beratung 970,00 | 161,67 € | 2224,63 öS | 25.784,02 | 28.008,65 | 1999 | Beratung 1.707,96 Pflanzen 1.022,71 | 284,66 92…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des A, vertreten durch B, 1. vom 29. Juni 1999 gegen die Bescheide des Finanzamtes, a. vom 1. April 1999 betreffend endgültige Feststellung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 187 BAO mit NULL (zu deuten als…
Der Bw. hat als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigende Lieferungen und Leistungen empfangen. Diese Lieferungen und Leistungen flossen sein Unternehmen in der Form ein, dass sie einerseits für die Produktion und Vermarktung des im Weinbaubetrieb selbst verkauften Weins und andererseits für die Produktion und Vermarktung des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch L&M Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wirtschaftstreuhänder, 2512 Oeynhausen, Sochorgasse 3, vom 30. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling, vertreten durch Fachexperte Hofrat Dr. Christian Sommer, betreffend Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für 1…