…für die steuerliche Absetzbarkeit nicht zuträfen, seien Warenrückvergütungen als Gewinnausschüttungen nicht abzugsfähig. Gemäß § 11 Abs. 8 KStG 1966, in der ab 1975 gültigen Fassung würden die Bestimmungen der Absätze 1 bis 7, in welchen die abzugsfähigen Warenrückvergütungen aufgezählt seien, nicht für die dem Anwendungsbereich der…
Finanzierungsbeitrag (inklusive des Aufwertungsbetrages) verwohnt und der Umsatzsteuer unterworfen, sodass es klarerweise zu keiner Rückzahlung komme. Zum Recht auf Übertragung in das Wohnungseigentum sei festzuhalten, dass die einzelnen Wohnbauvereinigungen eine strenge Trennung der Objekte in einerseits Mietobjekte und andererseits Eigentumsobjekte vornehmen und bei allen Mietobjekten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 18. Jänner 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 19. Dezember 2001, Zl. 100/59039/2001-1, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 20. Oktober 1998, GZ. 100/48398/96-1, betreffend Abweisung eines Antrages auf Erstattung der Einfuhrabgaben für die am 9. Februar 1996 unter WE.Nr:222/000/800171…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Anschrift, vertreten durch Erwin Huber, 5280 Braunau, Stadtplatz 56, vom 21. Februar 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau am Inn, vertreten durch Peter Bernroider, vom 17. Dezember 2002 betreffend Umsatzsteuer 2000 entschieden: Die Berufung…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mentor Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Vorsteuererstattung für den Zeitraum 8-12/2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr.J., vom 28. Juli 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wr. Neustadt vom 22. Juni 2005, Zl. 226/00876/2005-9, betreffend Abweisung eines Antrages auf Eingangsabgabenbefreiung als Rückware entschieden: Die Beschwerde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000/3/1998…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 9. Juli 2001, GZ. aa, betreffend Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Alexander M. Lüdicke, Rechtsanwalt, 22305 Hamburg, Pestalozzistraße 22, vom 8. Dezember 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Klagenfurt vom 29. Oktober 2003, GZ. 400/90334/06/2002, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 25. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 13. April 2012 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für den Zeitraum 1-12/2011 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Erstattung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000/3/1998…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/00000/3/1998…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Herbert Laimböck, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 31. August 2001, GZ. 100/28068/98-48, betreffend Erstattung oder Erlass der Abgaben, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen…
(vgl. das Protokoll über die Beschuldigtenvernehmung von Herrn Z. vom 11. April 2008). Da Herrn Z. eine ähnliche Problematik (d.h. X. werden die Vorsteuerguthaben nur mit erheblicher Verzögerung rückbezahlt) bei der X. bekannt war, kam ihm die Erklärung plausibel vor. Eine andere kurzfristige Finanzierung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vertreten durch Steuerberatung, vom 21. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 18. Juli 2011 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für 10-12/2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl. 610/00000/3/1998…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Peter Fürnschuß, Rechtsanwalt, 8510 Stainz, Hauptplatz 5, vom 8. März 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 21. Februar 2006, GZ. X, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000/3/1998…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000…