…kommen nur dann als Werbungskosten in Betracht, wenn es sich um typische Berufskrankheiten handelt oder ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Beruf und Krankheit besteht. Da es sich Ihrem Fall um Kosten für eine 'Vorsorgekur' handelt, also keine typische Berufskrankheit vorliegt, können die Aufwendungen nicht als Werbungskosten…
…werden, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis der (nahezu) ausschließlichen beruflichen bzw betrieblichen Verwendung erbringt. Davon ist hier bei meiner Vorsorgekur auszugehen, deren Kosten vom Dienstgeber getragen wurden und vom FA rechtsirrig als zu versteuernder Gehaltsbestandteil beurteilt wurden: Ich bin seit vielen Jahren bei der A…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., L., P.-Straße 20, vom 12. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 2. März 2007 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird…