…geliefert, und zwar trotz der diesbezüglichen Begründungsausführungen des Finanzamtes in seiner Berufungsvorentscheidung vom 13.3.2012, und zwar durch seinen Hinweis auf die (ausführlichen) Feststellungen des Unabhängigen Finanzsenates in der Berufungsentscheidung vom 6.6.2011, RV/0237-L/11), welchen diesfalls Vorhaltscharakter zukommt (sh. VwGH…
…betragen. Der Vollständigkeit halber wird diesbezüglich auf den Vorhaltscharakter der Berufungsvorentscheidung hingewiesen. Der Berufungspunkt bezüglich Alleinverdienerabsetzbetrag wird daher abgewiesen. Bezüglich Berechnung der Einkommensteuer 2011 wird auf die Berufungsvorentscheidung hingewiesen. Die Berechnung der Einkommensteuer der Berufungsentscheidung ist ident mit der Berechnung der Einkommensteuer in der Berufungsvorentscheidung…
…die Berufungsvorentscheidung Vorhaltscharakter. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen. Berufliche Veranlassung der mit…
…nur vage bekämpften Feststellungen des Prüfers in Punkt 1 des BP-Berichtes klar und eindeutig sind und auch einer Prüfung leicht zugänglich sind, sieht die Berufungsbehörde - nicht zuletzt auch im Hinblick auf den Vorhaltscharakter der Berufungsvorentscheidung vom 28.5.2010, die auf den Betriebsprüfungsbericht verweist…
…26 Abs. 3 Z 2 die geschuldete und auf dem Abgabenkonto verbuchte Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein Unternehmen eingeführt worden sind; Auf den Vorhaltscharakter der Berufungsvorentscheidung wird hingewiesen. Betreffend die Vorsteuerbeträge werden die in der Umsatzsteuererklärung 2007 (unterschrieben vom Bw. am 15.8. 2009;…
…erwogen: Grundsätzlich wird auf die Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung, die Vorhaltscharakter hat, ausdrücklich hingewiesen. Gemäß § 6 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jungendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden…
…bzw. Erfüllung des Mängelbehebungsauftrages (inklusive Beibringen der diesbezüglichen im Mängelbehebungsauftrag geforderten Nachweise) wurde unter Berücksichtigung der gesamten Aktenlage nicht erbracht und wurde auch vom Bw. weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang auf den Vorhaltscharakter der Berufungsvorentscheidung hingewiesen. Den Berufungseinwänden des Bw.…
…neuen § 289 BAO der Unabhängige Finanzsenat berechtigt sei, kassatorisch zu entscheiden, wodurch die berechtigten Interessen des Abgabengläubigers in diesem Fall verletzt werden würden. Andererseits würde bedacht, dass im Hinblick auf den Vorhaltscharakter der Berufungsvorentscheidung der Berufungswerberin der volle Rechtsschutz des zweitinstanzlichen Verfahrens ungemindert offen stehe…
…mit der Veräußerung des landwirtschaftlichen Grundvermögens die verbleibenden betrieblichen Schulden zur Gänze getilgt werden hätten können. Ein entgegenstehendes substantiiertes Vorbringen, das allenfalls die Notwendigkeit weiterer Sachverhaltsermittlung erweisen hätte können, wurde auch im Vorlageantrag nicht erstattet. Im Hinblick auf den bereits angesprochenen Vorhaltscharakter der Berufungsvorentscheidung konnte…
…§ 33 Rz 33 ff). Auf den Vorhaltscharakter der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes wird hingewiesen. Weiters wird angemerkt, dass laut Aktenlage der Vorlagebericht des Finanzamtes bezüglich der Vorlage der Berufung an den UFS dem Bw. zur Kenntnis gebracht wurde. Dem Schreiben AS 54/2011 mit Datum 29…
…ging die Bw. in ihrem Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz in keiner Weise auf die in der Berufungsvorentscheidung enthaltenen Ausführungen des Finanzamtes ein. Im Hinblick auf den vom Verwaltungsgerichtshof mehrfach bestätigten Vorhaltscharakter der Berufungsvorentscheidung (vgl. VwGH 26.2…
…seiner Berufungsvorentscheidung vom 16. September 2011 die Ausgaben überprüft und neben dem Höchstbetrag an Sonderausgaben auch eine Pendlerpauschale iHv € 1.242,00 jährlich bei einer Fahrtstrecke von 40 km bis 60 km anerkannt. Im Hinblick auf den vom Verwaltungsgerichtshof mehrfach bestätigten Vorhaltscharakter der Berufungsvorentscheidung…
…auf den vom Verwaltungsgerichtshof mehrfach bestätigten Vorhaltscharakter der Berufungsvorentscheidung (vgl. VwGH 26.2.2004, 2004/16/0034; VwGH 30.4.2003, 99/13/0251; VwGH 26.11.2002, 99/15/0165) schließt sich der Unabhängige Finanzsenat der vom Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung vertretenen Auffassung an…
…auf den vom Verwaltungsgerichtshof mehrfach bestätigten Vorhaltscharakter der Berufungsvorentscheidung (vgl. VwGH 26.2.2004, 2004/16/0034; VwGH 30.4.2003, 99/13/0251; VwGH 26.11.2002, 99/15/0165) schließt sich der Unabhängige Finanzsenat der vom Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung vertretenen Auffassung an…
…das Erfüllen der Voraussetzungen iSd § 34 EStG bzw. des § 18 EStG 1988 idgF wurden nicht erbracht, weshalb die vom Bw. in der Berufung beanspruchten Abzugsposten bereits aus diesem Grund nicht anzuerkennen sind. Weiters wird auf den Vorhaltscharakter der Berufungsvorentscheidung hingewiesen. Zusammengefasst ist daher der Unabhängige…
…anerkannt zu werden. Das Finanzamt hat in seiner Berufungsvorentscheidung vom 16. März 2011 die Ausgaben überprüft. Es hat auch begründet, dass Spenden gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 nicht abzugsfähig sind. Im Hinblick auf den vom Verwaltungsgerichtshof mehrfach bestätigten Vorhaltscharakter der Berufungsvorentscheidung (vgl…
…Eine den Anforderungen der dem Bw. im Haftungsverfahren auferlegten Beweislast genügende Beantwortung des Vorhaltes des Finanzamtes ist bis dato - wobei auch auf den Vorhaltscharakter der ausführlich begründeten Berufungsvorentscheidung vom 11. März 2013 hinzuweisen ist - unterblieben. Reichen die Mittel zur Begleichung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht…
…gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 nicht abzugsfähig sind bzw. Bewirtungsspesen nur bei Nachweis der überwiegenden beruflichen Veranlassung und eines Werbezweckes berücksichtigt werden können. Im Hinblick auf den vom Verwaltungsgerichtshof mehrfach bestätigten Vorhaltscharakter der Berufungsvorentscheidung (vgl. VwGH 26.2.2004, 2004/16/0034…
…Bezeichnung des allenfalls anzuwendenden Kollektivvertrages und Name und Anschrift der Mitarbeitervorsorgekasse - normiert sind, hintanzuhalten. Bezüglich der von der Lebensgefährtin im Rahmen des strittigen Dienstverhältnisses zu erbringenden Tätigkeiten erweist sich die vom Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung vorgenommene - im Vorlageantrag unwidersprochen gebliebene (zum Vorhaltscharakter der Berufungsvorentscheidung vgl…
…führt, wie der Bw. selbst schon ausgeführt hat, zu einer Vorsteuerberichtigung gem. § 12 Abs. 10 UStG. Zu den erstmals in der Berufung geltend gemachten Unterhaltszahlungen wird angemerkt, dass trotz mehrfacher Urgenzen seitens des Finanzamtes (Vorhaltscharakter der Berufungsvorentscheidung) die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt worden sind. Bemerkenswert…