…betreffend den Prototyp K 27/1, K 27/2 ("K-III") und von Bootsmotoren (1991), sowie Auslandserlöse aus dem Verkauf eines nicht serienreifen Vorführmodells an ein Unternehmen der A.G. (1992) und aus dem Verkauf des Prototypen "K-III" (1993). Was den aktenmäßig überblickbaren Liquidationszeitraum…
Davon abgesehen lassen die hier vorliegenden Umstände nur den Schluss zu, dass die in Rede stehende Maßnahme auch ihrer Art nach nicht geeignet gewesen sein konnte, die Ertragslage zu verbessern. Dies schon deshalb nicht, weil es, wie bereits oben (unter Punkt 4) ausgeführt, der Bw…
…ist daher zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei dem in Rede stehenden Kraftfahrzeug um kein "Vorführmodell" handelt und hat daher für dasselbe zu Recht die Normverbrauchsabgabe mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Anmeldung in Österreich festgesetzt. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt, am 27…