…diese doppelte Haushaltsführung war jedoch privat veranlasst, weil er seinen Familienwohnsitz im Jahr 1997 aus privaten Gründen (Beginn des Volksschulbesuches durch seinen Sohn in X) vom Arbeitsort Wien weg nach X verlegt hat. Eine tägliche Fahrt von X zum Arbeitsort nach Wien und zurück ist…
…von "der Familie" ein Fischgeschäft betrieben. Zusammen mit dem unstrittigen Schulbesuch der Kinder der Beschwerdeführerin in Ägypten, wobei der Volksschulbesuch einer Tochter der Beschwerdeführerin in Österreich nur Bruchteile des Schuljahres ausmachte, durfte die belangte Behörde sohin unbedenklich davon ausgehen, dass die persönlichen Beziehungen der Beschwerdeführerin…
…fünfjährigen Aufenthalt des Erstbeschwerdeführers, der "durchgehend" einer legalen Beschäftigung nachgegangen sei. Im Hinblick auf diese Beschäftigung bestehe umfassender Krankenversicherungsschutz, außerdem seien der Dritt- und der Viertbeschwerdeführer durch ihren Volksschulbesuch voll integriert, was sich darin manifestiere, dass sie die deutsche Sprache einwandfrei beherrschten, während sie der…
…einer zweiten Sprache bessere Berufsaussichten ermöglichen wollte, kann zu diesem Zeitpunkt (Kindergartenbesuch des Sohnes, Volksschulbesuch der Tochter) wohl auch nicht als der Realität entsprechend angesehen werden. Die Wahrscheinlichkeit eines tatsächlich erfolgten Umzuges nach [EU-Ausland] wird auch dadurch bestärkt, dass sich im Zuge des Verwaltungsverfahrens…
…nach Ansicht des UFS nicht als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, da der Berufungswerber seinen Familienwohnsitz aus privaten Gründen (Volksschulbesuch der Kinder) von seinem Beschäftigungsort wegverlegt hat und nicht seinen Beschäftigungsort von seinem Familienwohnsitz aus beruflichen Gründen wegverlegen musste. Dies wird auch von Quantschnigg/Schuch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr.Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber beantragte in seiner Einkommensteuererklärung…