…weil nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen (nämlich diesfalls zu berichtigende Vorsteuer im Falle einer Verwendungsänderung) und Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des Unternehmerwagnisses zuzuordnen sind (nämlich im gegenständlichen Fall faktische Unmöglichkeit der Vermietung auf Grund von Baumängeln…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Mag. Bernhard Rothenbuchner, Wirtschaftsprüfer, 1040 Wien, Schwindgasse 3, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Umsatzsteuer 1995 entschieden: Der angefochtene Bescheid wir abgeändert. Die Umsatzsteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag. Bw, Ort1, Adresse1, vertreten durch Dr. Vertreter, Ort2, Adresse2, vom 1. Juni 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt, dieses vertreten durch Mag. X, vom 28. Mai 2010 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2009 im Beisein…
…ein Zeitraum von mehr als 5 Jahren vor, ohne dass eine Veränderung der Verwendung eingetreten sei. Dieser lange Zeitablauf und die Tatsache, dass keine Verwendungsänderung eingetreten sei, gelte als voller Beweis dafür, dass die gesetzlich vermutete Annahme (Tatsachenvermutung) nicht eingetreten sei. Es fehle daher iS …
…Eine Zuordnung zum Grundvermögen setzt auch nicht voraus, dass das Grundstück zum betreffenden Stichtag vollkommen aufgeschlossen ist. Entscheidend ist vielmehr, ob in naher Zukunft eine Verwendungsänderung als wahrscheinlich anzusehen ist (VwGH 18. 10. 1984, 84/15/0050). Auf die subjektive Absicht des Grundeigentümers kommt es…
…Eine Zuordnung zum Grundvermögen setzt auch nicht voraus, dass das Grundstück zum betreffenden Stichtag vollkommen aufgeschlossen ist. Entscheidend ist vielmehr, ob in naher Zukunft eine Verwendungsänderung als wahrscheinlich anzusehen ist (VwGH 18. 10. 1984, 84/15/0050). Auf die subjektive Absicht des Grundeigentümers kommt es…
…Eine Zuordnung zum Grundvermögen setzt auch nicht voraus, dass das Grundstück zum betreffenden Stichtag vollkommen aufgeschlossen ist. Entscheidend ist vielmehr, ob in naher Zukunft eine Verwendungsänderung als wahrscheinlich anzusehen ist (VwGH 18. 10. 1984, 84/15/0050). Auf die subjektive Absicht des Grundeigentümers kommt es…
…und bringe sie im Folgenden auch im wieder offenen Berufungsverfahren vor. Die Steuerschuld sei demnach nicht im Juli 2008 sondern, weil es zu keinem Mieterwechsel und zu keiner rechtlich relevanten Verwendungsänderung am 27. Juli 2008 gekommen sei, eben erst im August 2008 entstanden. Nach der…
…Wohnung sei über ausdrücklichen Wunsch des Stifters/Begünstigten angeschafft worden Die weitere Vorgehensweise der Bw. in den Jahren ab 2005 unterstreicht die Feststellung der fehlenden unternehmerischen Tätigkeit deutlich und würde selbst bei ursprünglich fremdüblicher und damit unternehmerischer Vermietung eine Verwendungsänderung und Vorsteuerkorrektur nach § 12 Abs…
…gerade nicht beabsichtigt, sie auch auszunützen. Eine Zuordnung zum Grundvermögen setzt auch nicht voraus, dass das Grundstück zum betreffenden Stichtag vollkommen aufgeschlossen ist. Entscheidend ist vielmehr, ob in naher Zukunft eine Verwendungsänderung als wahrscheinlich anzusehen ist (VwGH 18. 10. 1984, 84/15/0050). Die Entwicklung…
…Teilzeitregelungen, Beförderungen, Zuerkennung von Zulagen, Optionen in andere Besoldungsschemata bis hin zur qualifizierten (quasi "vertragsändernden") Verwendungsänderung innerhalb des Museumsbereiches, zur Versetzung in einen anderen Bundesbereich oder zum Gehaltsentzug wegen Nichterscheinens zum Dienst. Von einer Auflösung eines Beamtendienstverhältnisses bei Vorliegen der entsprechenden Tatbestände ganz zu schweigen…
…gerade nicht beabsichtigt, sie auch auszunützen. Eine Zuordnung zum Grundvermögen setzt auch nicht voraus, dass das Grundstück zum betreffenden Stichtag vollkommen aufgeschlossen ist. Entscheidend ist vielmehr, ob in naher Zukunft eine Verwendungsänderung als wahrscheinlich anzusehen ist (VwGH 18. 10. 1984, 84/15/0050). Die Entwicklung…
…deren Verbringen ändert. Die Verwendung von Zigarren als Demonstrationsobjekte für die Funktionsweise von Humidoren stellt jedenfalls eine - für die Steuerfreiheit nach § 29 Abs. 1 TabStG 1995 schädliche Verwendungsänderung der in das Steuergebiet verbrachten Zigarren dar (vgl. VwGH 10.7.2008, 2005/16/0077). Der Verkauf…
…weil nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen (nämlich diesfalls zu berichtigende Vorsteuer im Falle einer Verwendungsänderung) und Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des Unternehmerwagnisses zuzuordnen sind (nämlich im gegenständlichen Fall faktische Unmöglichkeit der Vermietung auf Grund von Baumängeln…
…weil nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen (nämlich diesfalls zu berichtigende Vorsteuer im Falle einer Verwendungsänderung) und Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des Unternehmerwagnisses zuzuordnen sind (nämlich im gegenständlichen Fall faktische Unmöglichkeit der Vermietung auf Grund von Baumängeln…
…Eine Zuordnung zum Grundvermögen setzt auch nicht voraus, dass das Grundstück zum betreffenden Stichtag vollkommen aufgeschlossen ist. Entscheidend ist vielmehr, ob in naher Zukunft eine Verwendungsänderung als wahrscheinlich anzusehen ist (VwGH 18. 10. 1984, 84/15/0050). Auf die subjektive Absicht des Grundeigentümers kommt es…
…ob in naher Zukunft eine Verwendungsänderung als wahrscheinlich anzusehen ist (VwGH 18. 10. 1984, 84/15/0050). Selbst wenn das Gebiet als Teil des jüngsten Stadterweiterungsgebietes auch durch die in den letzten Jahren neu entstandenen Wohngebiete begrenzt wird, war eine Verwendungsänderung auf Grund des Fehlens…
…0081 und vom 26. 4. 1993, 91/15/0025). Entscheidend ist, ob in naher Zukunft eine Verwendungsänderung als wahrscheinlich anzusehen ist (VwGH 18. 10. 1984, 84/15/0050). Auf die subjektive Absicht des Grundeigentümers kommt es nicht an. Bei der Auslegung des § 52 Abs 2…
…aushaftenden Rückstandes zu verwenden wären, nicht zielführend, da bereits die Einnahmen unter dem Existenzminimum und damit unter der Grenze der Möglichkeit einer zwangsweisen Einbringung liegen, weshalb eine Verwendungsänderung seiner Bezüge nicht gefordert werden kann. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 18. Dezember 2009
…Unternehmen ausgeführt. Ist das Gebäude von vornherein zu 100 % dem Unternehmensbereich zugeordnet (hinsichtlich der Privatnutzung ist der Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 3 Z 4 UStG 1994 ausgeschlossen), so berechtigt die Verwendungsänderung zum nachträglichen Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 10 UStG 1994 (vgl. Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar…