Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 5. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 23. Jänner 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
…vom 10.3.1981, 2885, 2994/80) den Vertreterbegriff dahingehend präzisiert, dass unter diese Tätigkeit auch die Zustellung von Waren fällt, solange der "Kundenverkehr im Außendienst in Form des Abschlusses von Kaufgeschäften im Namen und für Rechnung seines Auftraggebers im Vordergrund steht". (18/2) Bereits…
…im gegenständlichen Fall augenscheinlich nur mit der Berufsbezeichnung "Verkaufsfahrer" getroffen, da keine weiteren Sachverhaltsstellungen vorgelegt werden konnten. Rechtliche Folgen der getroffenen Feststellungen: Der Vertreterbegriff ist wie folgt festzustellen: Ergeben die zu tätigenden Sachverhaltsermittlungen, dass der Berufungswerber als Xverkaufsfahrer tatsächlich vorrangig die Geschäftsabschlüsse für die Waren…
…im gegenständlichen Fall augenscheinlich nur mit der Berufsbezeichnung "Verkaufsfahrer" getroffen, da keine weiteren Sachverhaltsfeststellungen vorgelegt werden konnten. Rechtliche Folgen der getroffenen Feststellungen: Der Vertreterbegriff ist wie folgt festzustellen: Ergeben die zu tätigenden Sachverhaltsermittlungen, dass der Berufungswerber als Verkaufsfahrer tatsächlich vorrangig die Geschäftsabschlüsse für die Waren…
…im gegenständlichen Fall augescheinlich nur mit der Berufsbezeichnung "Verkaufsfahrer" getroffen, da keine weiteren Sachverhaltsstellungen vorgelegt werden konnten. Rechtliche Folgen der getroffenen Feststellungen: Der Vertreterbegriff ist wie folgt festzustellen: Ergeben die zu tätigenden Sachverhaltsermittlungen, dass der Berufungswerber als Bofrostverkaufsfahrer tatsächlich vorrangig die Geschäftsabschlüsse für die Waren…
…Akquisition (Erlangung und Abschluss) von Aufträgen sein (vgl. UFS 2.1.2012, RV/0284-F/10). Nicht unter den Vertreterbegriff fallen daher zB "Einkäufer im Außendienst" (vgl. UFS 19.10.2012, RV/0508-I/12). Werden neben typischen Aufgaben eines Vertreters über ein "völlig untergeordnetes…
…Fall eines unbestritten zu 73% im Außendienst tätigen "Geschäftsstellenleiters für Datensysteme" zu beurteilen, dessen Gehalt zu 40% aus einer Verkaufsprovision bestand, und führte in seinem Erkenntnis zum Vertreterbegriff aus (Erkenntnis vom 10. März 1981, 80/14/2885 und 80/14/2994): "Der Beruf eines Vertreters…
…Begriff nach Meinung des Unabhängigen Finanzsenates eng auszulegen. Ein "weiter" Vertreterbegriff ist mit dem Verordnungstext nicht in Einklang zu bringen. Zur Vertretertätigkeit gehört sowohl die Tätigkeit im Außendienst als auch die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst. Von der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr als…
…nach Meinung des Unabhängigen Finanzsenates eng auszulegen. Ein "weiter" Vertreterbegriff ist mit dem Verordnungstext nicht in Einklang zu bringen. 4.) Zur Vertretertätigkeit gehört sowohl die Tätigkeit im Außendienst als auch die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst. Von der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr als…
…der VO), wodurch offensichtlich zum Ausdruck gebracht wird, dass das Berufsbild des Vertreters- wie es auch dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht - als typische Außendiensttätigkeit dem eines Reisenden entspricht. Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in mehreren Erkenntnissen mit dem Vertreterbegriff auseinandergesetzt. In seinem Erkenntnis vom 10. März 1981…
…ist dieser Begriff eng auszulegen. Ein "weiter" Vertreterbegriff ist mit dem Verordnungstext nicht in Einklang zu bringen. Zur Vertretertätigkeit gehört sowohl die Tätigkeit im Außendienst als auch die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst. Von der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr als die Hälfte im…
…des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind"; fast schon überflüssig - weil in diesem Zusammenhang selbstverständlich - werden auch "Pharmavertreter" dieser Berufsgruppe zugeordnet (Rz 406 LStR 2002). (9/2) Der VwGH hat den Vertreterbegriff dahingehend präzisiert, dass unter diese Tätigkeit etwa auch die Zustellung von…
…Vertretertätigkeit (zB Kontrolltätigkeit oder Inkassotätigkeit). Demnach sind in erster Linie überwachende und kontrollierende Tätigkeiten nicht unter den Vertreterbegriff zu subsumieren. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ist in diesen beiden Aussagen kein Widerspruch zu sehen: Beinhaltet die Außendiensttätigkeit vorrangig eine Kontrolltätigkeit, eine Inkassotätigkeit oder eine andere…
…Vertretertätigkeit (zB Kontrolltätigkeit oder Inkassotätigkeit). Demnach sind in erster Linie überwachende und kontrollierende Tätigkeiten nicht unter den Vertreterbegriff zu subsumieren. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ist in diesen beiden Aussagen kein Widerspruch zu sehen: Beinhaltet die Außendiensttätigkeit vorrangig eine Kontrolltätigkeit, eine Inkassotätigkeit oder eine andere…
…Er und seine Klientin seien der Ansicht, dass die Immobilienmaklertätigkeit jedenfalls von diesem sehr allgemein gehaltenen Vertreterbegriff umfasst sei. In einem weiteren Schriftsatz vom 28. Dezember 2004 verwies der Parteienvertreter zunächst auf die "Vorkorrespondenz" und den Erörterungstermin und führte in Ergänzung zu seinen bereits gemachten…
…bestätigt, in dem die hauptsächliche Tätigkeit des Bw. wie in der Sachverhaltsfeststellung c) aufgelistet beschrieben wird. Diese vier Tätigkeitsgebiete des Bw. lassen sich nicht unter die Auslegung des Vertreterbegriffes, wie sie der VwGH in seinem oben angeführten Erkenntnis vorgenommen hat, subsumieren. Denn der Bw. hatte…
…weil der in AÖF 1993/69 veröffentlichte Durchführungserlass zur VO BGBl 1993/32 nicht als Richtlinie bezeichnet ist und die Erläuterung des Vertreterbegriffes sowohl in diesem Erlass als auch in den LStR 1999 Rz 406 und in den LStR 2002 Rz 406 fast gleichlautend ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 22. September 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch FA, vom 21. August 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Ing. X in XY, vom 1. September 2008 gegen die Einkommensteuerbescheide (Arbeitnehmerveranlagung) des Finanzamtes Graz-Stadt vom 6. August und 8. August 2008 für den Zeitraum 2006 und 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Eine sogenannte atypisch stille Gesellschaft unterscheidet sich von der Standardform der stillen Gesellschaft (nur) dadurch, dass der stille Gesellschafter in Bezug auf eine Beteiligung an der Vermögensentwicklung einem Kommanditisten gleichgestellt ist (vgl Rebhahn in Jabornegg, HGB, § 178 Rz 21). Eine stille Gesellschaft ist zivilrechtlich zwingend…