…die noch fehlende Prüfung zu einem früheren Zeitpunkt bzw in einem früheren Semester abzulegen. Es wäre lediglich angegeben worden, dass der Termin für die fehlende Prüfung am 5.2. gewesen sei und eine Verlegung des Prüfungstermins nicht möglich gewesen wäre. Es fehle auch die Angabe…
…deshalb festzustellen, dass die mit 16.07.2003 datierte Vereinbarung vor der Betriebsprüfung weder den Abgabenbehörden offengelegt noch gegenüber fremden Dritten in Erscheinung getreten ist. Es ist unverständlich, warum diese schriftliche Vereinbarung zum Mietvertrag dem Betriebsprüfer nicht schon aufgrund dessen telefonischer Anforderung vom 27. September…
…Die Berufungswerberin hat sich in ihren Ausführungen lediglich darauf beschränkt zu erklären, dass sie weder an diesem noch am darauffolgenden Wochenende eine Verständigung von der Hinterlegung in ihrem Briefkasten vorgefunden habe. Dieses Vorbringen allein ist jedoch nicht ausreichend, um die Richtigkeit des Zustellvorgangs zu widerlegen…
…Geschäftsführer abberufen und Frau R.H. als Geschäftsführerin bestellt hätten. Da die Referentin einwandte, dass aus dem Firmenbuch hervorgehe, dass zum Zeitpunkt der Abberufung noch nicht S.M. (Antrag auf Eintragung erst am 19. September), sondern die F-GmbH mit dem Bw. Gesellschafter gewesen wäre…
…zur Stellung eines Vorlageantrages ist weder aktenkundig noch wurde die Einbringung eines solchen eingewendet (vgl. die Eingabe vom 3.12.2012, wonach gegen diesen mit E-Mail vom30.11.2012 vorgehaltenen Sachverhalt keine Einwendungen bestehen). Der Vorlageantrag erweist sich daher als verspätet eingebracht. Es war…
…Berufung weder zurück zu weisen (§ 273) noch als zurück genommen (§ 85 Abs. 2, § 86 a Abs. 1) oder als gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 274) zu erklären ist, die Berufung nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen durch Berufungsvorentscheidung erledigen und hiebei den angefochtenen Bescheid nach…
…nicht zum Tragen kommen könne. Die Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid enthält keine nähere Begründung. Daraufhin erließ das Finanzamt eine Berufungsvorentscheidung und sprach die Abweisung der Berufung als unbegründet aus. Dieser Bescheid ist mit 16. Mai 2006 datiert und wurde mit Zustellnachweis zugestellt. Nach dem Scheitern…
…richtigen Adresse versehen, so ist die Frist gewahrt, wenn es vor dem Fristablauf der Post zum Versand übergeben wurde, sofern es später (allenfalls auch nach dem Fristende) bei der Empfangsbehörde auch tatsächlich einlangt. Der Versand auf dem Postweg erfolgt auf Gefahr des Einschreiters. Dieser trägt…
…Diese vorgebrachten Umstände konnten aber nun im Verfahren weder glaubhaft gemacht, noch nachgewiesen werden, da die Zeugen die Fehler in der Zustellung nicht bestätigen konnten bzw. den geschilderten Sachverhalt hinsichtlich Selbstbehebung und Zustellung an den Adressaten zum 19.10.2009 ausdrücklich als unmöglich angesehen haben…
…des Verantwortlichkeitsbereiches des Geschäftsführers. Es erweise sich daher auch der dem Berufungswerber in diesem konkreten Zusammenhang gemachte Schuldvorwurf als haltlos. Abschließend werde noch folgende persönliche Stellungnahme des Berufungswerbers zum Thema "EDV" zur Kenntnis gebracht und ersucht, die in der Berufung vom 10. Mai 2004 dargestellten…
…nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Das Finanzamt hat nach einer Betriebsprüfung gegenüber der L. Johannes und Mitges. mit den Bescheiden vom 17. Juli 2007 die Verfahren hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Jahre 2002, 2003 und 2004 wieder aufgenommen und mit neuen Sachbescheiden festgesetzt. Am 20…
…das gegenständliche Rechtsmittel vom Finanzamt dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Anlässlich der Aktenvorlage wies die Vertreterin des Finanzamtes auf die verspätete Stellung des Vorlageantrages hin. Nach einem Telefonat mit dem Berufungswerber wurde diesem im Vorhaltsschreiben des Unabhängigen Finanzsenates vom 30…
…was dann der Fall ist, wenn Abgaben einer solchen Gesellschaft gegenüber bescheidmäßig festzusetzen sind. Diese Auffassung hat der VwGH u.a. im Erkenntnis vom 28.06.2007, 2006/16/0220, sowie vom 17.12.1993, 92/15/0121, zum Ausdruck gebracht. Die gegenständliche Entscheidung ist…
…Übersendung auf keinen Fall schon vor dem 22. September 2009 erfolgt ist. Die Übersendung der Berufung mittels Telefax am 22. September 2009 erfolgte somit auch verspätet. Da die Berufung erst nach dem Ablauf der Berufungsfrist, welche, da der 19. September 2009 auf einen Samstag fiel…
…am 22. Juli 2009 zugestellt. Die Bw. erhob gegen beide Bescheide mit Schriftsätzen vom 27. August 2009 (Datum der Postaufgabe) Berufung. Da die Bw. somit die gegenständlichen Berufungen erst nach Ablauf der vierwöchigen Berufungsfrist, das ist der 24. August 2009, eingebracht hat, war spruchgemäß zu…
…auf Festsetzung der Investitionszuwachsprämie und der Forschungsprämie für das Jahr 2002 abgewiesen und damit begründet, dass nach erfolgter Abgabe der ersten Steuererklärung die nachträgliche Geltendmachung ausgeschlossen sei. Mit Eingaben vom 5. Jänner 2004 wurde der Antrag auf Erstreckung der Frist für die Einbringung eines Rechtsmittels…
…49 Uhr, vom Postamt durch Übernahme am Schalter als "Einschreiben" übernommen. Nach der vorliegenden Aktenlage steht sohin außer Zweifel, dass der gegenständliche Vorlageantrag nicht innerhalb der offenen, vom Berufungswerber selbst vorgegebenen Frist bis zum 2. August 2010, sondern verspätet durch Postübergabe erst am 3. August…
…Würdigung: § 245 Abs. 1 BAO lautet: Die Berufungsfrist beträgt einen Monat. Enthält ein Bescheid die Ankündigung, dass noch eine Begründung zum Bescheid ergehen wird, so wird die Berufungsfrist nicht vor Bekanntgabe der fehlenden Begründung oder der Mitteilung, dass die Ankündigung als gegenstandslos zu betrachten ist…
…Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig. Der Antrag war daher wegen verspäteter Einbringung als unzulässig zurückzuweisen. Wien, am 4. Dezember…
…wenn sie noch innerhalb der offenen Frist neuerlich aufgegeben wird (AÖF 1980/68). Im berufungsgegenständlichen Fall wurde die Berufung, wie bereits ausgeführt, am 3.1.2007 und somit um 1 Tag verspätet beim Finanzamt eingebracht. Die Berufung war daher als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Wien…