Wann bzw ab wann eine solche Schaffung einer neuen wirtschaftlichen Einheit im Bereich des Folgeeigentümers als gegeben anzunehmen ist, wird in der Literatur nicht beantwortet. Bei Beantwortung dieser Frage wird dem Zweck der Mantelkaufregelung wesentliche Bedeutung zukommen. Nach der Absicht des historischen Gesetzgebers soll mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der EB, Adr., vom 29. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 18. September 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2003 und 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend…
…welche zusammengefasst für die Umsatzsteuer laut Bericht vom 10.7.2007 folgendes Ergebnis brachte: - Hinzurechnung betreffend Verrechnungsdifferenz Kundenzufallsguthaben in Höhe von € 75.260,00, - Vorsteuerkürzung betreffend Repräsentationsaufwendungen in Höhe von € 3.263,00. Die Feststellungen der Betriebsprüfung fanden infolge der offenen Berufung betreffend…
…stimmen diese Verwaltung mit dem Sekretariat ab, damit diese immer up to date ist. Auch Verrechnungsdifferenzen und Änderungen der Zahlungsmodalitäten der Kunden müssen im Sekretariat mitgeteilt werden. Mit dem Werkstattleiter müssen sie die Produktionen für ihre Kunden durchgehen, da ja viele Sonderproduktionen sind und der…
…66 ausgewiesen und diesbezüglich in der Beilage über seinen steuerlichen Vertreter Selbstanzeige erstattet. Der Rückstand sei durch Verrechnungsdifferenzen entstanden und inzwischen einbezahlt worden (was nach der Aktenlage nur für einen geringen Teilbetrag zutrifft). Der Amtsbeauftragte erblickte in dieser Nachforderung von rund € 30.000,00…
…bereit gewesen, das zum Zeitpunkt des Kaufes vorhandene Bargeld zu übernehmen. Unterwegs befindliche Gelder, Verrechnungsgelder und eventuell auch Verrechnungsdifferenzen mussten ausgebucht werden und seien der Bw. als Hauptgesellschafterin gegen ihre Forderungen an die Gesellschaft aufgerechnet worden. Da die diesbezüglichen Verhandlungen mündlich geführt wurden, liege kein…
…Nachhinein exakt ermittelt werden könnten, sei aus Gründen der Praktikabilität eine Vorgangsweise im Sinne eines Verrechnungssystems gewählt worden, wobei negative Differenzen kurzfristig durch Herabsetzung von Vorauszahlungen der Geschäftsführerbezüge sowie mit positiven Verrechnungsdifferenzen ausgeglichen worden seien. Wie aus der Aufstellung ersichtlich sei, liegen sowohl im Jahre…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NN, XY, vertreten durch Prof. Dr. Thomas Keppert Wirtschaftsprüfung GMBH & Co KG, Theobaldgasse 19, 1060 Wien, vom 25. September 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 6. Juli 2007 nach Durchführung einer mündlichen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch F&C.Wirtschpr.GmbH, vom 26. März 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 13. Dezember 2001 betreffend Körperschaftsteuer 1998 im Beisein der Schriftführerin xxx nach der am 10…
BescheidDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Paul Doralt, Dr. Wilfried Seist, Dr. Peter Csoklich, vom 27. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. April 2000, GZ. 100/28068/98-7, entschieden: Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird gemäß…
Danach ist zu untersuchen, ob die tatsächlich erzielten Margen der Bw. dem Fremdvergleich entsprechen, da aus der Fremdunüblichkeit der Vertriebsvereinbarungen nicht zwangsweise auf mangelnde Fremdüblichkeit der erzielten Ergebnisse der Bw. geschlossen werden kann. Weiters ist darzustellen, auf welchen Wert die Marge im Falle des erkannten…
b) wenn das Vorhandensein dieser Verhältnisse auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben zu Unrecht angenommen worden ist. Die Änderung oder Zurücknahme kann ohne Zustimmung der betroffenen Parteien mit rückwirkender Kraft nur ausgesprochen werden, wenn der Bescheid durch wissentlich unwahre Angaben oder durch eine strafbare Handlung…
7. Folgende Aussagen und Beweismittel sind für die rechtliche Würdigung zusätzlich heranzuziehen: (a) Auftrag der Firma G. an die Fa. H. GmbH zur Errichtung eines Betriebsneubaues vom 19. Februar 1994 (Auszug): Bauvorhaben Betriebsneubau Firma G., Auftrag an die Fa. H. GmbH als Auftragnehmer. Aufgrund der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Oberrätin Mag. Helga Preyer, Mag. Gertraud Lunzer und Ing. Helmut Jörg über die Berufung der C.u.TKEG, Handel mit F.G., R., vertreten durch Hans Baumgartner WTH GmbH…
Nach Ansicht des Finanzamtes ist überdies bei unter einer auflösenden Bedingung stehenden Verbindlichkeiten generell die Bildung einer Rückstellung und nicht der Ausweis einer Verbindlichkeit geboten, weil es sich bei Verbindlichkeiten, die auflösend bedingt sind, um eine ungewisse Verbindlichkeit iS des § 198 Abs 8 Z 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die Mercuria Wirtschaftstreuhand GmbH, Wirtschaftstreuhänder, 1040 Wien, Klagbaumgasse 8, vom 31. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch Mag. Georg Hänsel, vom 13. Februar 2009 betreffend…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Siegfried Köhldorfer und Dr. Walter Summersberger über die Beschwerde der Bf. vom 29. Oktober 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 3. Oktober 2007, Zl. 111, betreffend die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. A und die weiteren Mitglieder Dr. B-D über die Berufung des Bw, vertreten durch die M-GmbH, vom 4. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte, vertreten durch F, vom 3. September 2004…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ludwig Kreil und die weiteren Mitglieder Mag. Alfred Zinöcker, Dr. Ernst Grafenhofer und Mag. Waltraud Schirz im Beisein der Schriftführerin Veronika Schauer über die Berufung der T-GmbH, vertreten durch P, vom 21. Juni 2004 gegen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Andrea Müller-Moravec, Steuerberaterin, 1100 Wien, Jagdgasse 25,vom 30. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch Hofrat Mag. Christian Wolf, vom 11. Juni 2008 betreffend…