…der Bw. durch die Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen überhaupt eine Abgabenverkürzung hätte bewirken können, was im gegenständlichen Fall eben nur bei objektiver Zugrundelegung der Umsatzsteuerpflicht aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen möglich gewesen wäre. Im Gegensatz zum Abgabenverfahren, an welches im Finanzstrafverfahren keine Bindungswirkungswirkung besteht, obliegt im…
…vom 12. November 2004 zu den Prüfungsfeststellungen vom 9. November 2004 Stellung: Der Unternehmensgegenstand der A-GmbH war bis Ende Juni 2001 auf die gewerbliche Vermietung von Kraftfahrzeugen an die W-GmbH ausgerichtet. Das Transport- und Speditionsgewerbe wurde von der Mieterin, der W-GmbH , ausgeübt…
…und zum Zwecke der gewerblichen Weitervermietung. Der Ort der Vermietung richtet sich nach § 3 Abs. 11 UStG 1972; § 28 Abs. 7 UStG 1994 ist nicht anzuwenden. 3. Die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, ausgenommen von Vorführkraftfahrzeugen, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach…
…Z 4. § 3 Z 3 NoVAG sieht u.a. eine Befreiung von der Normverbrauchsabgabe im Wege einer Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3) für Vorgänge in Bezug auf Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung ... verwendet werden. Die Befreiung erfolgt im Wege…
…unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) betreibt eine Autovermietung (Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers). In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 machte sie eine Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 in Höhe von 576.567,14 € geltend. Im Zuge der bei der…
…6 Abs. 1 Z. 27 UStG 1994. Mit 11. 12. 2007 wurde die Gewerbeberechtigung "Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers" erteilt. Am 26. 3. 2008 wurde für die Bw ein neuer BMW M3 Coupé zum Verkehr zugelassen. Laut Prüfungsbericht wurde am 2. 4. 2008…
…Gesellschaftsvertrag von 15.02.2000 erfolgte die Gründung der Bw.. Die Umfirmierung in OG wurde am 07.12.2007 beim Firmenbuch beantragt und mit Beschluss vom 11.12.2007 durchgeführt. Gegenstand des Untenehmens bildet die Ausübung des Transportgewerbes, die Vermietung und Miete von Kraftfahrzeugen sowie…
…und zum Zwecke der gewerblichen Weitervermietung. Der Ort der Vermietung richtet sich nach § 3 Abs. 11 UStG 1972; § 28 Abs. 7 UStG 1994 ist nicht anzuwenden. 3. Die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, ausgenommen von Vorführkraftfahrzeugen, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach…
…und Gestaltungsmöglichkeiten, für die der Gesetzgeber keine Entlastung von der Kraftfahrzeugsteuer vorgesehen hat. Im gegenständlichen Fall ist unstrittig, dass der Vermieter Zulassungsbesitzer war. Es sei aber ergänzend angemerkt, dass es im Falle der Überlassung (Vermietung) von Anhängern den privaten Gestaltungsmöglichkeiten der Vertragsparteien vorbehalten bleibt, wer…
…zB C). Mit dem Sportwagen sei auch eine Privatfahrt von D nach E und zurück unternommen worden; das seien hin und retour ca. 240 km. Die Privatfahrt im Verhältnis zur gewerblichen Vermietung betrage demnach 4,8%. Der Vorsteuerabzug gemäß § 12 UStG 1994 sei für Kraftfahrzeuge…
…die Autovermietung/Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers (Gewerbeschein seit 12/1995). Anlässlich einer beim Bw im Jahr 2009 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest (siehe Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 4. Dezember 2009, Tz 1), dass der Bw ein Kraftfahrzeug der Marke…
…Der Bw. konnte keine Verträge über die Vermietung der Fahrzeuge vorlegen. Vielmehr gab er an, es seien mündliche Vereinbarungen getroffen worden. Der Abschluss mündlicher Vereinbarungen widerspricht nicht nur den gesetzlichen Vorschriften, sondern ist im Zusammenhang mit der Vermietung von Kraftfahrzeugen nach allgemeiner Lebenserfahrung auszuschließen. Ebenso…
…der Begründung des zugrunde liegenden Initiativantrages wurde ua. ausgeführt: "Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wurde die Ortsbestimmung bei der Vermietung von Kraftfahrzeugen entsprechend der 6. EG-Richtlinie dahingehend geändert, dass der Ort der Vermietung dort liegt, wo der Vermieter den Sitz seiner wirtschaftlichen…
…und Gestaltungsmöglichkeiten, für die der Gesetzgeber keine Entlastung von der Kraftfahrzeugsteuer vorgesehen hat. Im gegenständlichen Fall ist unstrittig, dass der Vermieter Zulassungsbesitzer war. Es sei aber ergänzend angemerkt, dass es im Falle der Überlassung (Vermietung) von Anhängern den privaten Gestaltungsmöglichkeiten der Vertragsparteien vorbehalten bleibt, wer…
…und Gestaltungsmöglichkeiten, für die der Gesetzgeber keine Entlastung von der Kraftfahrzeugsteuer vorgesehen hat. Im gegenständlichen Fall ist unstrittig, dass der Vermieter Zulassungsbesitzer war. Es sei aber ergänzend angemerkt, dass es im Falle der Überlassung (Vermietung) von Anhängern den privaten Gestaltungsmöglichkeiten der Vertragsparteien vorbehalten bleibt, wer…
…gemäß § 3 Z 3 vorliegt. Gemäß § 3 in der für den Berufungszeitraum geltenden Fassung sind von der Normverbrauchsabgabe ua. befreit: 3. Vorgänge in Bezug auf Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen…
…in dem Sinn, dass die F-AG in weiterer Folge Kraftfahrzeuge von der Bw. etwa als (teilweise) Grundlage ihres Geschäftsbetriebes beziehen würde, wurde nicht behauptet. Richtig ist, dass die Bw. bereits 1994 ein Kraftfahrzeug nach Vermietung an ihre F-AG verkauft hat. Einen Nachweis eines…
…besteht. Gewerbliche Vermietung im Inland (§ 1 Z 2 NoVAG) § 1 NoVAG. Der Normverbrauchsabgabe unterliegen die folgenden Vorgänge: 2. Die gewerbliche Vermietung im Inland von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen und von Vorführkraftfahrzeugen durch einen Unternehmer, ausgenommen die gewerbliche Vermietung von Vorführkraftfahrzeugen an…
…Bw.) ist die X. GmbH. Den Gegenstand des Unternehmens bildet die Durchführung von Erdarbeiten, Vermietung von Baumaschinen, Betrieb von Sprengungsunternehmen, Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen im Fernverkehr. Sie wurde mit Gesellschaftsvertrag 08.04.1991 gegründet. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt S 500.000,-. Die Stammeinlagen betragen S…
…dass der Bw. im inkriminierten Zeitraum eine Landwirtschaft in Form von Pferdeeinstellung, das Gewerbe der Straßen- und Schneeräumung, eine Vermietung von Kraftfahrzeugen und die Vermietung von fünf Häusern und sieben Wohnungen betrieben habe. Mit Edikt des Handelsgerichtes Wien vom 27. Juni 2006 sei über das…