…dahingehend, ob die Vermietung kurz- oder längerfristig erfolgt, wird in den genannten Bestimmungen nicht getroffen. Im Zollgebiet der Gemeinschaft zugelassene Beförderungsmittel gelten - sofern diese dazu bestimmt sind, später wiedereingeführt zu werden und sofern sie nicht ausdrücklich angemeldet werden - durch eine Willensäußerung zur Ausfuhr angemeldet (Art…
…genannte Bestimmung keinesfalls zum Nachteil des Abgabepflichtigen angewendet werden. Vielmehr ist in unmittelbarer Anwendung der 6. MwSt-Richtlinie die Besteuerung des wirtschaftlichen Vorgangs Vermietung eines Beförderungsmittels mit der Besteuerung am Sitz des Vermieters endgültig (abgesehen von eventuell späteren Korrekturen) abgeschlossen. Linz, am 1. März 2005
…keinesfalls zum Nachteil des Abgabepflichtigen angewendet werden. Vielmehr ist in unmittelbarer Anwendung des Gemeinschaftsrechtes die Besteuerung des wirtschaftlichen Vorgangs Vermietung eines Beförderungsmittels mit der Besteuerung am Sitz des Vermieters endgültig (abgesehen von eventuell späteren Korrekturen) abgeschlossen. Gegenüber der hier - betreffend § 1 Abs 1 Z 2…
…Verfahrens hinsichtlich der Frage, ob die Leistungen für das Absetzen von Fallschirmspringern durch das Flugzeug als Beförderungsleistung im Sinne des UStG 1994 gelten und mit 10% zu versteuern sind oder ob eine Vermietung eines Beförderungsmittels vorliegt und der Normalsteuersatz Anwendung findet, von wesentlicher Bedeutung ist…
…genannte Bestimmung keinesfalls zum Nachteil des Abgabepflichtigen angewendet werden. Vielmehr ist in unmittelbarer Anwendung der 6. MwSt-Richtlinie die Besteuerung des wirtschaftlichen Vorgangs Vermietung eines Beförderungsmittels mit der Besteuerung am Sitz des Vermieters endgültig (abgesehen von eventuell späteren Korrekturen) abgeschlossen. Wien, am 13. Jänner 2010
…zu normieren. Die genannte Bestimmung könne deshalb keinesfalls zum Nachteil des Abgabenpflichtigen angewendet werden. Vielmehr sei in unmittelbarer Anwendung der Sechsten MwSt-Richtlinie die Besteuerung des wirtschaftlichen Vorganges "Vermietung eines Beförderungsmittels" mit der Besteuerung am Sitz des Vermieters abgeschlossen. Ergänzend wurde dazu u.a. auf…
…ist in unmittelbarer Anwendung der 6. MwSt-Richtlinie die Besteuerung des wirtschaftlichen Vorgangs der Vermietung eines Beförderungsmittels mit der Besteuerung am Sitz des Vermieters endgültig (abgesehen von eventuell späteren Korrekturen) abgeschlossen. Gegenüber der Entscheidung des UFS vom 01.03.2005, RV/0957-l/04 hat…
…1994 seien insbesondere zwei Ausnahmen zu prüfen, deren Anwendbarkeit die Grundregel verdrängen würde. Erstens die Personenbeförderung gemäß § 3a Abs. 10 UStG 1994 und zweitens die kurzfristige Vermietung eines Beförderungsmittels gemäß § 3a Abs. 12 UStG 1994. Personenbeförderungen sind gemäß § 3a Abs. 10 UStG 1994 dort umsatzsteuerbar…
…keinesfalls zum Nachteil des Abgabepflichtigen angewendet werden. Vielmehr ist in unmittelbarer Anwendung des Gemeinschaftsrechtes die Besteuerung des wirtschaftlichen Vorgangs Vermietung eines Beförderungsmittels mit der Besteuerung am Sitz des Vermieters endgültig (abgesehen von eventuell späteren Korrekturen) abgeschlossen. Gegenüber der hier - betreffend § 1 Abs 1 Z 2…
…genannte Bestimmung keinesfalls zum Nachteil des Abgabepflichtigen angewendet werden. Vielmehr ist in unmittelbarer Anwendung der 6. MwSt-Richtlinie die Besteuerung des wirtschaftlichen Vorgangs Vermietung eines Beförderungsmittels mit der Besteuerung am Sitz des Vermieters endgültig (abgesehen von eventuell späteren Korrekturen) abgeschlossen. Wien, am 22. Jänner 2010
…genannte Bestimmung keinesfalls zum Nachteil des Abgabepflichtigen angewendet werden. Vielmehr ist in unmittelbarer Anwendung des Gemeinschaftsrechtes die Besteuerung des wirtschaftlichen Vorgangs Vermietung eines Beförderungsmittels mit der Besteuerung am Sitz des Vermieters endgültig abgeschlossen. Die strittige Eigenverbrauchsbesteuerung iZm. dem in Deutschland geleasten PKW hat daher wegen…
…ist in unmittelbarer Anwendung der 6. MwSt-Richtlinie die Besteuerung des wirtschaftlichen Vorgangs Vermietung eines Beförderungsmittels mit der Besteuerung am Sitz des Vermieters endgültig (abgesehen von eventuell späteren Korrekturen) abgeschlossen. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben werden wie folgt ermittelt: Ermittlung der steuerpflichtigen…
…zum Nachteil des Abgabepflichtigen angewendet werden. Vielmehr ist in unmittelbarer Anwendung des Gemeinschaftsrechtes die Besteuerung des wirtschaftlichen Vorgangs Vermietung eines Beförderungsmittels mit der Besteuerung am Sitz des Vermieters endgültig (abgesehen von eventuell späteren Korrekturen) abgeschlossen. Für den Zeitraum ab 1. Jänner 2004 vertritt Krumenacker in…
…keinesfalls zum Nachteil des Abgabepflichtigen angewendet werden. Vielmehr ist in unmittelbarer Anwendung des Gemeinschaftsrechtes die Besteuerung des wirtschaftlichen Vorgangs Vermietung eines Beförderungsmittels mit der Besteuerung am Sitz des Vermieters endgültig (abgesehen von eventuell späteren Korrekturen) abgeschlossen. Gegenüber der hier - betreffend § 1 Abs 1 Z 2…
…Vielmehr ist in unmittelbarer Anwendung des Gemeinschaftsrechtes die Besteuerung des wirtschaftlichen Vorganges "Vermietung eines Beförderungsmittels" mit der Besteuerung am Sitz des Vermieters endgültig abgeschlossen. Die strittige Eigenverbrauchsbesteuerung iZm dem in Deutschland gemieteten PKW hat daher in Ansehung des Anwendungsvorranges gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen zu entfallen. Der Berufung…
…des Abgabepflichtigen angewendet werden. Vielmehr ist in unmittelbarer Anwendung des Gemeinschaftsrechtes die Besteuerung des wirtschaftlichen Vorgangs Vermietung eines Beförderungsmittels mit der Besteuerung am Sitz des Vermieters endgültig abgeschlossen. Diese Aussage gilt nach Sicht des UFS nicht nur für das Jahr 2003, sondern auch für das…
…Bestimmung könne deshalb keinesfalls zum Nachteil des Abgabenpflichtigen angewendet werden. Vielmehr sei in unmittelbarer Anwendung der Sechsten MwSt-Richtlinie die Besteuerung des wirtschaftlichen Vorganges "Vermietung eines Beförderungsmittels" mit der Besteuerung am Sitz des Vermieters abgeschlossen. Insbesondere werde dazu auf die Entscheidung des EuGH vom 11…
…genannte Bestimmung keinesfalls zum Nachteil des Abgabepflichtigen angewendet werden. Vielmehr ist in unmittelbarer Anwendung des Gemeinschaftsrechtes die Besteuerung des wirtschaftlichen Vorgangs Vermietung eines Beförderungsmittels mit der Besteuerung am Sitz des Vermieters endgültig abgeschlossen. Die strittige Eigenverbrauchsbesteuerung iZm. dem in Deutschland geleasten PKW hat daher wegen…
…welcher die Vermietung der gegenständlichen Sattelzugmaschine samt Fahrer von der bulgarischen Firma A. an die Bf. zum Inhalt hatte. Diesem Vertrag war ein zwischenzeitlich abgelaufener, jedoch inhaltlich sinngemäß gleich lautender Vertrag für einen anderen LKW in deutscher Sprache beigefügt. Die Warenlieferung wurde von einem CMR…
…im Rahmen eines schriftlichen Vertrages gelegentlich gemietet werden: a) um es den betreffenden Personen zu ermöglichen, an ihren Wohnsitz in der Gemeinschaft zurückzukehren; b) zum Zwecke des Verlassens der Gemeinschaft oder c) generell, sofern dies durch die betroffenen Zollbehörden zugelassen ist. (2) Die Beförderungsmittel müssen…