…Beides hängt letztendlich von der tatsächlichen Einlagedauer ab. Da Vermögenssparbücher seitens der Kunden jederzeit gekündigt werden können, liegt eine Verpflichtung zur Zahlung von höheren Zinsen in Abhängigkeit der Veranlagungsdauer aus der Sicht des Bilanzstichtages noch nicht vor. Nach Ansicht der Bp waren daher die "Verbindlichkeiten…
…der von vornherein marktkonform ist und insoweit kein Erfüllungsrückstand vorliegt, d.h. beim Vermögenssparbuch ist der marktübliche vereinbarte Zinssatz, also der Nominalzinssatz gleich dem Effektivzinssatz über die Gesamtlaufzeit. Hingegen ist beim Beispiel Bonussparen der Nominalzinssatz (der unter dem Marktzinssatz liegt) nicht gleich dem Effektivzinssatz über…
…auszuweisenden Bilanzansatzes weder methodisch noch der Höhe nach ein Unterschied zum R-Vermögensparbuch ergibt. Auch im Falle des R-Vermögensparbuches ist der Effektivzinssatz auf Basis der zivilrechtlichen Ausgestaltung des Produktes zu ermitteln. Die zinsmäßige Situation bei Unterstellung der vorzeitigen Auflösung der Einlage ist dabei nicht…
…§ 897 Rz 9). Solange also der Sparkunde beim Vermögenssparbuch keinen rechtsgestaltenden Akt (=vorzeitige Behebung der Einlage) vornimmt, ist der Spareinlagevertrag sowohl für den Sparer als auch für die Bank rechtlich verbindlich. Wie oben ausgeführt liegt ein Erfüllungsrückstand bei Dauerschuldverhältnissen dann vor, wenn der Verpflichtete weniger…
Ergänzend wird angemerkt, dass § 9 Abs. 5 EStG 1988 festlegt, dass der Teilwert von Verbindlichkeits- und Verlustrückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit 80% anzusetzen sind, der maßgebliche Teilwert aber ohne Vornahme von Abzinsungen zu ermitteln ist. Aufgrund des Gesetzes wäre bei…
…3,25 %), und jenem Betrag, der bei einer vorzeitigen Kündigung des Vermögenssparbuchs durch den Anleger als Zinsen gewährt wird (niedrigere Tabellenzinsen), als Verbindlichkeit oder als Rückstellung auszuweisen ist, beim Verwaltungsgerichtshof unter der Zahl 2005/14/0045 bereits eine Amtsbeschwerde anhängig war und dem Ausgang dieses…
…der von vornherein marktkonform ist und insoweit kein Erfüllungsrückstand vorliegt, d.h. beim Vermögenssparbuch ist der marktübliche vereinbarte Zinssatz, also der Nominalzinssatz gleich dem Effektivzinssatz über die Gesamtlaufzeit. Hingegen ist beim Beispiel Bonussparen der Nominalzinssatz (der unter dem Marktzinssatz liegt) nicht gleich dem Effektivzinssatz über…
…der von vornherein marktkonform ist und insoweit kein Erfüllungsrückstand vorliegt, d.h. beim Vermögenssparbuch ist der marktübliche vereinbarte Zinssatz, also der Nominalzinssatz gleich dem Effektivzinssatz über die Gesamtlaufzeit. Hingegen ist beim Beispiel Bonussparen der Nominalzinssatz (der unter dem Marktzinssatz liegt) nicht gleich dem Effektivzinssatz über…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Stb, vom 18. Mai 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 28. April 2004 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1998 bis 2002 entschieden: Die Berufung betreffend Einkommensteuer 1998, 2000, 2001 und…