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UFSG RV/0411-G/11Bachelorstudium ist ein eigenständiges Studium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2012

…die sich in Berufsausbildung befinden, wird die Altersgrenze - analog zur bisherigen Rechtslage - mit der Vollendung des 25. Lebensjahres festgelegt. Ergänzend zu diesen Verlängerungsgründen wird auch die besondere Situation bei Studierenden berücksichtigt, deren Studium mindestens zehn Semester dauert. Des Weiteren wird auch eine Ausnahmeregelung für jene…

UFSW RV/1006-W/03Verlängerung der Studienzeit bei nachgewiesenem Auslandsstudium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2006

…Zeitpunkt des Eintritts des Verlängerungsgrundes abgelaufen ist. Diese Meinung deckt sich auch mit Abschnitt 20.3 der "Durchführungsrichtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967" (FLAG-DR), auf die das Finanzamt in seinem Vorlagebericht hingewiesen hat. 3.2 Strittig ist also ausschließlich, ob der Verlängerungsgrund noch innerhalb der höchstzulässigen…

UFSW RV/1915-W/07Die Vereinbarung der Verlängerung eines Baurechts ist ein selbstständiges Rechtsgeschäft gemäß § 1 Abs.1 Z 1 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Werner Altmann, öffentlicher Notar, 1060 Wien, Münzwardeingasse 4/7, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 3. Mai 2007 betreffend Festsetzung der Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als…

UFSW RV/2339-W/07Die Vereinbarung der Verlängerung eines Baurechts ist ein selbständiges Rechtsgeschäft gemäß § 1 Abs.1 Z 1 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr.Werner Altmann, öffentlicher Notar, 1060 Wien, Münzwardeingasse 4/7, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19 .Juni 2007 betreffend Festsetzung der Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als…

UFSW RV/1916-W/07Die Vereinbarung der Verlängerung eines Baurechts ist ein selbstständiges Rechtsgeschäft gemäß § 1 Abs.1 Z 1 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr.Werner Altmann, öffentlicher Notar, 1060 Wien, Münzwardeingasse 4/7, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 7 .Mai 2007 betreffend Festsetzung der Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als…

UFSG RV/0657-G/11Studium zu spät begonnen: keine Verlängerung bis 25
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2012

…ob ein so genannter "Verlängerungsgrund" vorliege. Dazu hat der Berufungswerber dem Finanzamt mitgeteilt, seine Tochter betreibe mit dem Studium der Humanmedizin ein so genanntes "langes Studium", weshalb ein "Verlängerungsgrund" vorliege. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid hat das Finanzamt den Antrag auf (Weiter-) Gewährung der Familienbeihilfe…

UFSL RV/1336-L/11Keine Familienbeihilfen-Gewährung bis zum 25. Lebensjahr für "langes Studium", wenn dieses erst im 20 .Lebensjahr begonnen wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2012

…mit, dass bei seiner Tochter B. durch ihr langes Studium ein Verlängerungsgrund für die Gewährung der Beihilfe vorliegen würde. Das Finanzamt wies in weiterer Folge mit Bescheid vom 16.8.2011 die Weitergewährung der Familienbeihilfe für das genannte Kind dennoch "ab September 2011" ab. Begründend…

UFSS RV/0521-S/11Ausnahme von der Altersgrenze des vollendeten 24. Lebensjahres.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2011

…und vollendet daher 2011 das 24. Lebensjahr. Im Zuge der Überprüfung des Familienbeihilfenanspruches machte die Bw am 03.06.2011 geltend, dass der Verlängerungsgrund des langen Studiums vorliege. Mit Bescheid vom 07.07.2011, VNR, wies die Abgabenbehörde I. Instanz den Antrag auf Gewährung der…

UFSI RV/0429-I/11Bescheid über den Familienbeihilfenanspruch zu einem weit in der Zukunft liegenden Zeitpunkt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2012

…Lebensjahres neu befristet wurde. Gleichzeitig wurde ihr Gelegenheit geboten, vorliegende Verlängerungsgründe für einen Beihilfenbezug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bereits jetzt bekannt zu geben, um "eine Unterbrechung in der Familienbeihilfenauszahlung nach Möglichkeit zu vermeiden". In der Folge wurde das Beiblatt zu obigem Schreiben an…

UFSW RV/3283-W/11Freiwillige praktische Hilfstätigkeit iSd § 2 Abs 1 lit k FLAG 1967 im Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2011

…bestehe. Eine Verlängerung des Anspruches bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sei nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Einer dieser Verlängerungsgründe liege bei Absolvierung einer freiwilligen "sozialen" Hilfstätigkeit vor. Diese müsse vor Vollendung des 24. Lebensjahres bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen…

UFSS RV/0425-S/13Gewährung der Familienbeihilfe nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2013

…und daher auch ein Jahr länger benötigt, seinen Studienzweig abzuschließen, der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen. Da der Besuch der Vorschule nicht als Verlängerungsgrund vorgesehen ist und der Sohn der Bw im März 2013 das 24. Lebensjahr vollendet hat, war die Berufung als unbegründet abzuweisen…

UFSW RV/2325-W/12Verlängerungstatbestand bei freiwilligem ökologischen Jahr?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2012

…Altenbereich, Sozialbereich und Kinder- und Jugendbereich. Daraus folgernd könnten Tätigkeiten im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres als Verlängerungsgrund angesehen werden. Ein Verlängerungstatbestand liege nicht bei Tätigkeiten vor, die im Rahmen eines "Freiwilligen Ökologischen Jahres" ausgeübt werden. Die Tochter der Bw. habe im Zeitraum 1.10…

UFSW RV/2663-W/11Familienbeihilfenanspruch nach Vollendung des 24. Lebensjahres?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2013

…das Diplomstudium Rechtswissenschaften A101 wurde dadurch noch nicht überschritten. Sowohl für den ersten als auch für den zweiten Studienabschnitt (beide erfolgreich abgeschlossen) wurden die jeweiligen Toleranzsemester bei der Familienbeihilfe bereits anerkannt. Somit liegt der Verlängerungsgrund "Langes Studium" gemäß do. Mitteilung vom 2.5.2011 vor…

UFSI RV/0087-I/10Gewährung eines (vierten) Verlängerungssemesters für den Familienbeihilfenbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.02.2011

…Begehren jedoch mit Bescheid vom 6. Oktober 2009 als unbegründet ab, da aus den vorgelegten Unterlagen keine "studienbezogenen Verlängerungsgründe" zu erkennen wären. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung vertrat die Beihilfenwerberin die Ansicht, dass aus den eingereichten Unterlagen sehr wohl hervorgehe, dass es ihrem Sohn nicht…

UFSG RV/0431-G/13Freiwilliges soziales Jahr: Voraussetzungen für Beihilfengewährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2013

…in ... absolviert. ... Einer der Verlängerungsgründe für die Zuerkennung der Familienbeihilfe bis voraussichtlich September 2013 ist die Ausübung sozialer Dienste im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres." Angeschlossen wurde unter anderem eine Bestätigung des Vereins zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste über die Beschäftigung der Tochter, und dass…

UFSW RV/2678-W/11Familienbeihilfenanspruch bis zum 25. Lebensjahr?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012

…dieses Studiums bis zum erstmöglichem Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums nicht überschritten wird. Da im vorliegenden Fall die Verlängerungsgründe nicht zutreffen, besteht ab 1.7.2011 kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Ihr Antrag war abzuweisen." Dagegen brachte die…

UFSL RV/0441-L/11Keine Familienbeihilfe nach Vollendung des 26. Lebensjahres.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2011

…sich die Tätigkeiten als Studentenvertreter und ein Auslandsstudium nicht überschneiden. Dies bedeute, dass diese Verlängerungsgründe unabhängig voneinander zu berücksichtigen seien. Eine Bestätigung der Universität betreffend die Wichtigkeit der Auslandspraktika für den Studienerfolg sei bereits vorgelegt worden. Aktuell befinde sich der Sohn noch zum Zweck der…

UFSI RV/0014-I/11Begrenzung des Familienbeihilfenbezuges mit Vollendung des 26. Lebensjahres auch bei Betreuung von nahen Angehörigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2011

…die sich in Berufsausbildung befinden (§ 2 Abs 1 lit h FLAG 1967). Im gegenständlichen Fall hat das Finanzamt bereits sowohl im Erstbescheid als auch in der Berufungsvorentscheidung mögliche "Verlängerungsgründe" darfestellt und auf deren Nichtvorliegen hingewiesen. Die Berufungswerberin hat weder in der Berufung noch im Vorlageantrag…

UFSL RV/0880-L/10Familienbeihilfe für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2011

…Nadja H, sondern auf seine Tochter Marina H bezogen habe. Da der Abweisungsgrund jedoch auch auf Marina H zutreffe, mögen folgende "Verlängerungsgründe der Anspruchsdauer" berücksichtigt werden: Eintritt der Schwangerschaft während der Ausbildung, Geburt von zwei Kindern, Pflege und Erziehung der Kinder (Alleinerzieher und Alleinverdiener). Aus…

UFSW RV/1080-W/10Schädlicher Studienwechsel?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2010

…gesamten Studiendauer. Grundsätzlich sind daher alle Semester aus den vorherigen Studien aus denen der Studierende zur Fortsetzung gemeldet gewesen ist und für die das volle Semester die Familienbeihilfe bezogen wurde und in denen keine Verlängerungsgründe oder die Hemmung der Studienzeit zu berücksichtigen sind, in Bezug…