…die sich in Berufsausbildung befinden, wird die Altersgrenze - analog zur bisherigen Rechtslage - mit der Vollendung des 25. Lebensjahres festgelegt. Ergänzend zu diesen Verlängerungsgründen wird auch die besondere Situation bei Studierenden berücksichtigt, deren Studium mindestens zehn Semester dauert. Des Weiteren wird auch eine Ausnahmeregelung für jene…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Christian Seywald, Bundesinnungsmeister Kommerzialrat Friedrich Nagl und Kammerrätin Ingrid Brunner über die Berufungen der mittlerweile verstorbenen Bw, seinerzeit vertreten durch Dr. Walter Kossarz, Rechtsanwalt, 3500 Krems an…
…Lebensjahres neu befristet wurde. Gleichzeitig wurde ihr Gelegenheit geboten, vorliegende Verlängerungsgründe für einen Beihilfenbezug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bereits jetzt bekannt zu geben, um "eine Unterbrechung in der Familienbeihilfenauszahlung nach Möglichkeit zu vermeiden". In der Folge wurde das Beiblatt zu obigem Schreiben an…
…bestehe. Eine Verlängerung des Anspruches bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sei nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Einer dieser Verlängerungsgründe liege bei Absolvierung einer freiwilligen "sozialen" Hilfstätigkeit vor. Diese müsse vor Vollendung des 24. Lebensjahres bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen…
…in ... absolviert. ... Einer der Verlängerungsgründe für die Zuerkennung der Familienbeihilfe bis voraussichtlich September 2013 ist die Ausübung sozialer Dienste im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres." Angeschlossen wurde unter anderem eine Bestätigung des Vereins zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste über die Beschäftigung der Tochter, und dass…
…dieses Studiums bis zum erstmöglichem Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums nicht überschritten wird. Da im vorliegenden Fall die Verlängerungsgründe nicht zutreffen, besteht ab 1.7.2011 kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Ihr Antrag war abzuweisen." Dagegen brachte die…
…sich die Tätigkeiten als Studentenvertreter und ein Auslandsstudium nicht überschneiden. Dies bedeute, dass diese Verlängerungsgründe unabhängig voneinander zu berücksichtigen seien. Eine Bestätigung der Universität betreffend die Wichtigkeit der Auslandspraktika für den Studienerfolg sei bereits vorgelegt worden. Aktuell befinde sich der Sohn noch zum Zweck der…
…die sich in Berufsausbildung befinden (§ 2 Abs 1 lit h FLAG 1967). Im gegenständlichen Fall hat das Finanzamt bereits sowohl im Erstbescheid als auch in der Berufungsvorentscheidung mögliche "Verlängerungsgründe" darfestellt und auf deren Nichtvorliegen hingewiesen. Die Berufungswerberin hat weder in der Berufung noch im Vorlageantrag…
…Begehren jedoch mit Bescheid vom 6. Oktober 2009 als unbegründet ab, da aus den vorgelegten Unterlagen keine "studienbezogenen Verlängerungsgründe" zu erkennen wären. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung vertrat die Beihilfenwerberin die Ansicht, dass aus den eingereichten Unterlagen sehr wohl hervorgehe, dass es ihrem Sohn nicht…
…Nadja H, sondern auf seine Tochter Marina H bezogen habe. Da der Abweisungsgrund jedoch auch auf Marina H zutreffe, mögen folgende "Verlängerungsgründe der Anspruchsdauer" berücksichtigt werden: Eintritt der Schwangerschaft während der Ausbildung, Geburt von zwei Kindern, Pflege und Erziehung der Kinder (Alleinerzieher und Alleinverdiener). Aus…
…gesamten Studiendauer. Grundsätzlich sind daher alle Semester aus den vorherigen Studien aus denen der Studierende zur Fortsetzung gemeldet gewesen ist und für die das volle Semester die Familienbeihilfe bezogen wurde und in denen keine Verlängerungsgründe oder die Hemmung der Studienzeit zu berücksichtigen sind, in Bezug…
…Studienwechsel grundsätzlich in dem Ausmaß der bislang absolvierten gesamten Studiendauer. In Bezug auf die "Wartezeit" bis zur Wiedergewährung des Familienbeihilfe für das neue Studium sind daher grundsätzlich alle Semester aus dem vorhergehenden Studium (wenn keine Verlängerungsgründe oder Hemmung der Studienzeit zu berücksichtigen sind) heranzuziehen. Gemäß …
…des 25. Lebensjahres relevanten Gesetzesstellen hingewiesen. Die Berufungswerberin hat durch ihren Antrag und in der Berufung explizit auf zwei dieser Verlängerungsgründe Bezug genommen. Nach lit j der genannten Bestimmung besteht bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen ein Anspruch auf Familienbeihilfe auch für volljährige Kinder, die das…
…der Rückkehr zu absolvieren, oder sie schon im Februar abzulegen". Unter anderem auf der Internetseite der Arbeiterkammer sei bezüglich Familienbeihilfe zu lesen, dass Verlängerungsgründe nur dann gelten würden, wenn sie vor Ablauf der "regulären Anspruchsdauer" eingetreten seien. Dies beträfe den vorliegenden Fall, weil das Wintersemester…
…Frage, wenn die oben im letzten Satz angeführten Umstände vorliegen würden. Andere Verlängerungsgründe sind nicht ersichtlich und hat der Berufungswerber selbst auch nicht behauptet. Dazu ist vorweg festzuhalten, dass das FLAG 1967 den Begriff "unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis" nur durch den hinzugefügten Klammerausdruck "z.B…
…24. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt werden kann, im oben zitierten Gesetz taxativ umschrieben sind. Da die von der Bw. vorgebrachten Gründe jedoch im Gesetz nicht als Verlängerungsgründe vorgesehen sind, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Wien, am 17. November 2011
…wirksame Verlängerung der Studienzeit nur dann in Frage, wenn die oben im letzten Satz angeführten Umstände vorliegen würden. Andere Verlängerungsgründe sind nicht ersichtlich und hat die Berufungswerberin selbst auch nicht behauptet, dass derartige vorliegen würden. Dazu ist vorweg festzuhalten, dass das FLAG 1967 den Begriff …
…Da der Bezug der Familienbeihilfe an die oa. gesetzlichen Voraussetzungen gebunden ist, und auch keine Verlängerungsgründe seitens des Berufungswerbers angeführt wurden, kann der unabhängige Finanzsenat keine Rechtfertigung für eine Verlängerung der für den Familienbeihilfenanspruch maßgeblichen Studiendauer erkennen. Die Berufung war daher, wie im Spruch angeführt…
…erlassene Berufungsvorentscheidung innerhalb ordentlicher Frist Berufung, weil er nach wie vor die Ansicht vertrete, dass die im Familienlastenausgleichsgesetz angeführten Verlängerungsgründe nur eine demonstrative und keine taxative Aufzählung darstellen. Ansonsten würde das zitierte Gesetz eindeutig dem verfassungsmäßig gewährleisteten Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen. Es werde daher der Antrag gestellt…
…zu dem der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt, nicht immer überein... ... Ergänzend zu diesen (Anmerkung: bereits bestehenden) Verlängerungsgründen wird auch die besondere Situation bei Studierenden berücksichtigt, deren Studium mindestens zehn Semester dauert... Bei dem genannten Personenkreis wird demzufolge bei der Altersgrenze ebenfalls auf die Vollendung des…