…wurde am 8. Jänner 2008 als unbegründet abgewiesen. Als Begründung wurde ausgeführt, dass es sich bei der durchgeführten "Beratung und Verkaufsanbahnung einer historischen Währung" in Frankfurt/Main um eine Vermittlungsleistung gem § 3a Abs 4 UStG handle, die an dem Ort erbracht wird, wo der vermittelte…
…Bf selbst und die weiteren behördlichen Ermittlungsergebnisse reichen für einen solchen Verdacht jedenfalls aus. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz stützt ihre Entscheidung nicht auf eine bloße Vermutung, sondern auf die Kenntnis von Tatsachen (Aussage des Bf als Verdächtiger, Umstände der Verkaufsanbahnung, niedriger Kaufpreis, Ort der Übergabe…
…2008 vor. Bitte legen Sie sämtliche Unterlagen, aus denen deren Berechnung ersichtlich ist, vor. Beschreiben Sie die Verkaufsanbahnung sowie die Abwicklung des Verkaufes im Detail. Inwieweit waren Sie diesbezüglich an die Vorgaben der Firma Y gebunden? Gab es hinsichtlich Ihrer Tätigkeit einen Gebietsschutz? 4. Bitte…
…2008 vor. Bitte legen Sie sämtliche Unterlagen, aus denen deren Berechnung ersichtlich ist, vor. Beschreiben Sie die Verkaufsanbahnung sowie die Abwicklung des Verkaufes im Detail. Inwieweit waren Sie diesbezüglich an die Vorgaben der Firma WP gebunden? Gab es hinsichtlich Ihrer Tätigkeit einen Gebietsschutz? 4. Bitte…
…Textziffer des gegenständlichen Prüfungsberichtes der Jahre 1996 bis 1999 decken sich mit jenen des Jahres 1995. Trotzdem sei auf den Betrag von S 289.520,00 hingewiesen. Hier handelt es sich um 4 Rechnungen über Einkaufsnachweise, Marketingkosten, Verkaufsanbahnung, Spesenabrechnungen u. dgl. Der Fa. Sa Corp…
…Dieser hatte bei ihm schon vorher zwei Fahrzeuge gekauft und an seinem österreichischen Wohnsitz angemeldet. Es war bekannt, dass der Berufungswerber in Österreich beruflich tätig war. Die Verkaufsanbahnung erfolgte telefonisch. Am Kaufvertrag vom 10. September 2008 über das Vorführfahrzeug scheint die österreichische Telefonnummer 0676/####### mit…
…nicht unüblich ist. Darüber hinaus ist auf das glaubhaft gemachte persönliche Naheverhältnis zwischen Bf. und Verkäuferin Bedacht zu nehmen, das eine derartige Art der Verkaufsanbahnung nicht außergewöhnlich erscheinen lässt. Selbst mit der Tatsache, dass die Verkäuferin der Bf. keine Rechnung ausgestellt hat, lässt sich die…
…nicht unüblich ist. Darüber hinaus ist auf das glaubhaft gemachte persönliche Naheverhältnis zwischen Bf. und Verkäuferin Bedacht zu nehmen, das eine derartige Art der Verkaufsanbahnung nicht außergewöhnlich erscheinen lässt. Selbst mit der Tatsache, dass die Verkäuferin der Bf. keine Rechnung ausgestellt hat, lässt sich die…
…nicht unüblich ist. Darüber hinaus ist auf das glaubhaft gemachte persönliche Naheverhältnis zwischen Bf. und Verkäuferin Bedacht zu nehmen, das eine derartige Art der Verkaufsanbahnung nicht außergewöhnlich erscheinen lässt. Selbst mit der Tatsache, dass die Verkäuferin der Bf. keine Rechnung ausgestellt hat, lässt sich die…
…nicht unüblich ist. Darüber hinaus ist auf das glaubhaft gemachte familiär-freundschaftliche Naheverhältnis zwischen Bf. und Verkäuferin Bedacht zu nehmen, das eine derartige Art der Verkaufsanbahnung nicht außergewöhnlich erscheinen lässt. Selbst mit der Tatsache, dass die Verkäuferin dem Bf. keine Rechnung ausgestellt hat, lässt sich…
…denen deren Berechnung ersichtlich ist, sind einzureichen. Wurden Sie von jemandem geworben für die gegenständliche Tätigkeit? Beschreiben Sie die Verkaufsanbahnung sowie die Abwicklung des Verkaufes im Detail. Reichen Sie Preislisten ein. Inwieweit waren Sie diesbezüglich an Vorgaben der N.AG gebunden? Wurde Ihnen Gebietsschutz zugestanden…
…seines Arbeitgebers für den Verkauf und die Kundenbetreuung von Druck- und Weiteverarbeitungsmaschinen vor Ort im zugewiesenen Verkaufsgebiet zuständig. Insbesondere die Betreuung der Kunden von der Verkaufsanbahnung bis zum Vertragsabschluss. Die oben genannte Verordnung ist also grundsätzlich für die Tätigkeit des Bw. anwendbar. Wie schon erwähnt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., 0001 X., X-Weg1, vertreten durch Mag. Ingrid Huber, 9241 Wernberg, Feldweg 7, vom 27. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt, vertreten durch Mag. Kerstin Mramor-Brandstätter, vom 23. Juli 2009 betreffend Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder HR Dr. Wilhelm Pistotnig und ADir. Josef Gutl über die Beschwerde des Bf, vom 8. Mai 2007 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Graz vom 30. April 2007, Zl…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Ludwig Kreil und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Marco Laudacher, Dr. Ernst Grafenhofer und Mag. Waltraud Schirz über die Berufung der AAG, vertreten durch EG, vom 8. März 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes L…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Mag. Eva Woracsek und die weiteren Mitglieder Mag. Wolfgang Nemec, Dkfm. Franz Kiesler und Manfred Kinder im Beisein der Schriftführerin Andrea Moravec über die Berufung der Bw., und Heinz Neuböck Wirtschaftstreuhand GmbH, Bauernmarkt 24, 1010 Wien…
Wurde die Planung der Grundstücksverwertung sowie das Betreiben der Einleitung der entsprechenden Verfahren zur Umwidmung, bis zum rechtskräftigen Bescheid der Grundverkehrsbehörde ausschließlich von Herrn L vorgenommen oder auch von den Vertretern der beiden Kapitalgesellschaften (BS. verehelichte Tb oder Herrn Tb, wie dies behauptet wird oder…
In diesem Mail seien nur Objekte angeführt, die für den Kauf bestimmt seien. So werde eine Wohnung mit 3.000,00 € per m² angeführt und eine Villa mit 160 m² und einem Kaufpreis von 695.000,00 €. Im gegenständlichen Fall sei der Sachverhalt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Ludwig Kreil und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Marco Laudacher, Josef Pointinger, Arbeiterkammer Oberösterreich und Dr. Karl Penninger, Landwirtschaftskammer Oberösterreich, über die Berufung der WG, vertreten durch FM, vom 4. Mai 1998 gegen den Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der DT/NL, vertreten durch HL, vom 19. Juli 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 20. Juni 2006 betreffend Aufhebung nach § 299 BAO zur Umsatzsteuer 2004, Umsatzsteuer 2004, Umsatzsteuer 1-5/2005 sowie 6/2005…