…Dritten Kenntnis erlangt und sie befürwortet. Die Haftung des Arbeitgebers kann dann gegeben sein, wenn sich die Leistung des Dritten als "Verkürzung des Zahlungsweges" darstellt, wenn also die Zahlung des Dritten eine Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer tilgt. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in dem vorhin…
…dass im Falle der Barzahlung durch den Kunden die Escort- Damen das an sie vom Bw. zu leistende Entgelt zur Verkürzung des Zahlungsweges einfach einbehalten haben (Aufrechnung), vermag an der USt- rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts nichts zu ändern. Im Hinblick auf das Auftreten des Bw…
…amerikan. Konzerngesellschaft gelegen, und sei es nicht zu einer Verrechnung des Aufwandes mit der österr. Tochtergesellschaft gekommen. Dies entspreche auch der internationalen Übung, eine Verkürzung des Zahlungsweges liege daher nicht vor. Irgendwelche Nachweise dafür, dass der Bw., wie er angegeben habe, davon ausgehen habe können…
…des Aufwandes mit der X. GmbH in Österreich. Dies wurde vom Bw. ohnehin auch nicht behauptet. Dies entspricht auch der internationalen Übung, eine Verkürzung des Zahlungsweges liegt daher nicht vor. Irgendwelche Nachweise dafür, dass der BW, wie er angibt, davon ausgehen konnte, dass der österr…
…360.000 und durch einen Verzicht auf die Mieteinnahmen für den Zeitraum vom 1. Juli 2002 bis einschließlich 30. Juni 2012 abgegolten - als eine Verkürzung des Zahlungsweges beurteilt, der dem Grunde nach einer monatlichen Zahlung und Gegenzahlung entspreche. Werde die Miete nach vereinbarten Entgelten versteuert…
…ihrer Sicht keinerlei Bedeutung für die umsatzsteuerliche Behandlung des Sachverhalts, da es sich dabei ausschließlich um eine Verkürzung des Zahlungsweges und die Vermeidung von Geldverkehrsspesen für den internationalen Zahlungsverkehr handle (Inkassovollmacht). Bezüglich des Schicksals der einzelnen Fahrzeuge sei es der Bw. nach umfangreichen Recherchen gelungen…
…Split Payment" erfolgt, wo sowohl die Heimatlandgesellschaft als auch die Einsatzlandgesellschaft (s. Punkt 2.2 und 2.3 Vereinbarung internationaler Einsatz) Bezüge (unter Verkürzung der Zahlungswege) ausbezahlt haben. Bei allen internationalen Einsätzen erfolge grundsätzlich die Leistung an den Mitarbeiter über die Heimatgesellschaft, die diese Kosten…
…die V GmbH bei der Abgabenbehörde Einkommensteuer und bei der Sozialversicherungsanstalt Versicherungsbeiträge für den Bw. übernimmt. Dieser Vorgang ist nämlich gleichsam als Verkürzung des Zahlungsweges so zu beurteilen, wie wenn der Bw. die Verfügungsmacht über das Geld erhalten und damit Steuern und Versicherungsbeiträge bezahlt hätte…
…GmbH gehabt haben, deren direkte Auszahlung an den Bw. in wirtschaftlicher Betrachtungsweise also tatsächlich (nur) eine "Verkürzung des Zahlungsweges" darstellt: Als einziger Dienstgeber und einzige "bezugsauszahlende" Stelle für sämtliche vom Bw. erbrachten Beratungsleistungen ist somit die SH-GmbH anzusehen. Daraus wiederum folgt, dass im vorliegenden…
…ausgesprochen hat, kann die Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer in Fällen wie dem vorliegenden allerdings nur dann gegeben sein, wenn sich die Leistung des "Dritten" als "Verkürzung des Zahlungsweges" darstellt, wenn die Zahlung des "Dritten" etwa eine Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer tilgt, wenn…
…ausgeführt worden. Daher fehle es an einer wesentlichen Voraussetzung für die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges aus den Errichtungskosten. Die von der Berufungswerberin - in Verkürzung des Zahlungsweges - geleisteten Zahlungen seien als Entgelt von dritter Seite anzusehen und wären für die eigentliche Leistungsempfängerin, nämlich die öffentliche Hand, entrichtet…
… 12 Abs. 1 UStG 1994 an einer wesentlichen Voraussetzung für die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges aus den Errichtungskosten. Die von der X-GmbH - in Verkürzung des Zahlungsweges - an die A GmbH geleisteten Zahlungen sind gem. § 4 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 als Entgelt von dritter…
…fehlt es somit nach § 12 Abs. 1 UStG 1994 an einer wesentlichen Voraussetzung für die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges aus den Errichtungskosten. Die von der X-GmnbH - in Verkürzung des Zahlungsweges - an die A GmbH geleisteten Zahlungen sind gem. § 4 Abs. 2 Z 2 UStG 1994…
…somit nach § 12 an einer wesentlichen Voraussetzung für die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges aus den Errichtungskosten. Die von der [Bw.] - in Verkürzung des Zahlungsweges - an die A. GmbH geleisteten Zahlungen sind als Entgelt von dritter Seite anzusehen und wurden für die eigentliche Leistungsempfängerin, nämlich die Bundesstraßenverwaltung…
…ist, dass diese den Arbeitslohn auch ausbezahlt hat. Eine Haftung des Arbeitgebers könnte zB jedoch auch dann gegeben sein, wenn sich die Leistung eines Dritten als "Verkürzung des Zahlungsweges" darstellt, wenn die Zahlung des Dritten etwa eine Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer tilgt (vgl…
…oben dargestellten Rechtsprechung könnte die Haftung des Arbeitgebers z.B. dann gegeben sein, wenn sich die Leistung des Dritten als "Verkürzung des Zahlungsweges" darstellte, wenn die Zahlung des Dritten also etwa eine Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer tilgen würde (VwGH vom 24. Juli 2007…
…Eine Bezugsverwendung könnte daher nicht vorliegen. Ebenso wenig könnte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber anweisen, bestehende Ansprüche zur Verkürzung des Zahlungsweges direkt an die Versicherungsgesellschaft zu leisten, wenn die beiden Parteien eben erst einen im Vereinbarungszeitpunkt noch nicht feststehenden, künftigen Entgeltanspruch vereinbaren würden. Weiters wurde angeführt…
…Provision bezahlt. Die Haftung des Arbeitgebers für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer von diesen Bezügen sei dann gegeben, wenn sich die Leistung des Dritten als Verkürzung des Zahlungsweges darstelle, wenn also die Zahlung des Dritten eine Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer tilge. Von…
…Provision bezahlt. Die Haftung des Arbeitgebers für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer von diesen Bezügen sei dann gegeben, wenn sich die Leistung des Dritten als Verkürzung des Zahlungsweges darstelle, wenn also die Zahlung des Dritten eine Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer tilge. Von…
…Provision bezahlt. Die Haftung des Arbeitgebers für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer von diesen Bezügen sei dann gegeben, wenn sich die Leistung des Dritten als Verkürzung des Zahlungsweges darstelle, wenn also die Zahlung des Dritten eine Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer tilge. Von…