…oder befördert worden sind". Der EuGH habe somit für die Beförderung "auf Gefahr" des Verkäufers (wobei in der diesem Urteil zugrunde liegenden Verfahrenssprache von "by the vendor or on his behalf" die Rede ist) nicht das Bestehen des Risikos betreffend Untergang der Ware (Preisgefahr) gefordert…
…nicht gewährleistet gewesen. In Wahrung des Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hätte die Amtshandlung nicht ohne Hilfe eines Dolmetschers durchgeführt werden dürfen. "Ein Beschuldigter, der sich in der Verfahrenssprache nicht hinreichend verständigen kann, hat das Recht auf Übersetzungshilfe. Soweit dies im Interesse der Rechtspflege…
…übersetzt werden. In der vom EPA herausgegebenen Patentschrift werden dann die Ansprüche in den drei Amtssprachen zusammen mit der Beschreibung in der Verfahrenssprache veröffentlicht. In den USA gibt es nicht diese oben beschriebene first to file Regel (Wer hat als erster die Anmeldung eingereicht ? Datum…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
Zu ersten Gruppe der Zollschuldner (erster Anstrich) sind die Handelnden zu zählen, also in der Regel der Entziehende. Das ist jeder, dessen Handeln oder Unterlassen den Erfolg herbeiführt, dass konkret begonnene zollamtliche Überwachungsmaßnahmen (auch nur vorübergehend) nicht mehr möglich sind. Auf subjektive Merkmale kommt es…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache gegen SV, Gartenarbeiter, geb. XXX, derzeit unbekannten Aufenthalts (zuletzt wohnhaft in XYXY), wegen der Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgaben- und Monopolhehlerei gemäß § 37 Abs…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied HR Dr. Doris Schitter des Finanzstrafsenates Salzburg 5 in der Finanzstrafsache gegen den Bf. wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom 20. November 2003 des Bf. gegen…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Mag. Bernhard Lang, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Ludwig Druml, Rechtsanwalt, 9500 Villach, Bambergergasse 10, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. Jänner 2004 gegen den Bescheid…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates (Linz) 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen PL, Begleitagentur, geb. 19XX, whft. in S, StrNr. 12, über die Beschwerde des Beschuldigten, vertreten durch Martin Friedl, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 4650…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Mag. Bernhard Lang, in der Finanzstrafsache gegen P.R., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. April 2004 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Mag. Bernhard Lang, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Mag. Erich Frenner, Rechtsanwalt, 5760 Saalfelden, Ober-Roden-Straße 2A, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 1. Juli 2004 gegen…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Herrn R.S., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. Jänner 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., Rechtsanwalt, als Masseverwalter (nunmehr S.) im Konkurs über das Vermögen der G., vom 9. Jänner 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 29. November 2002, Zl. 100/52795/98-1, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Burghofer & Pacher Rechtsanwälte GmbH, A-1060 Wien, Köstlergasse 1/30, vom 19. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 22. Mai 2006, GZ. 800000/00000/1/2006, betreffend Abweisung eines Antrages…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vertreten durch die Geschäftsführerin GF., diese vertreten durch Karabece & Müller WP u StB. GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1010 Wien, Börsegasse 10/3, vom 11. August 2005 und vom 6. November 2009, gegen die Bescheide des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Eisenstadt betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für die Monate Februar 2001-Dezember 2001 und März 2002-Juli 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Gerald Daniaux, in der Finanzstrafsache gegen a, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8…