…die Ehe einbrachte. Nach der aktenkundigen, am 18. Februar 2011 durch die zuständige tschechische Meldebehörde ausgestellten, Bestätigung auf dem Vordruck E401 leben der Berufungswerber, seine Ehegattin und die drei Kinder in einem gemeinsamen Haushalt in der tschechischen Republik. Nach der ebenfalls aktenkundigen, vom Träger der…
…gelten seine Ansprüche auf Familienleistungen nach Art 68 der VO als durch eine Beschäftigung ausgelöst. Siehe dazu Beschluss der zuständigen Verwaltungskommission N F1 vom 12.6.2009 zur Auslegung des Art 68 der VO (2010/C/ 106/04): ".... Gelten Ansprüche ... als durch eine Beschäftigung ausgelöst…
…ist und aus diesem Grund einen Anspruch auf Familienleistungen hat bzw. an den anderen Elternteil vermittelt. Der leibliche Kindesvater von K. ist Herr L.. Laut den vorliegenden Unterlagen ist dieser bei der Bahn der Slowakischen Republik beschäftigt. Somit ist laut EU-Recht (siehe oben) vorrangig…
…ihr anvertraut sei und der Vater des Kindes seit 2. Jänner 2008 kein Mitglied ihrer Familie sei. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 17. August 2011 mit folgender Begründung ab: "Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (dh arbeitet ein Elternteil im EU/EWR-Raum) sind bezüglich…
…hat. Aufgrund des Anwendungsvorranges von EU-Recht hat vor einer Prüfung der nationalen Voraussetzungen nach dem FLAG 1967 eine Prüfung nach EU-Recht zu erfolgen. Diese Prüfung dient der Feststellung, welcher Staat für die Gewährung von Familienleistungen an die Familie des Antragsstellers/der Antragstellerin zuständig…
…ruht der Anspruch von nach Art 73 VO geschuldeten Familienleistungen, und zwar bis zur Höhe der Familienleistungen, die in den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates vorgesehen sind, in dessen Gebiet das Familienmitglied wohnhaft ist. Dabei fällt sowohl der Fall der Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur durch einen Elternteil…
…in einem Nachbarhaus in Deutschland gemeinsam mit einer Lebensgefährtin begründet. Im vorliegenden Fall wäre der rechtlichen Würdigung des Finanzamtes grundsätzlich zuzustimmen, wenn - bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich und fehlendem Auslands-(EU-)bezug - der Anspruch auf Familienbeihilfe ausschließlich nach inländischen Recht zu beurteilen wäre…
…in §34 Abs7 Z1 EStG 1988 getroffenen Anordnung vielmehr die steuerliche Berücksichtigung des Kindesunterhaltes in Verbindung mit dem Kinderabsetzbetrag und der Familienbeihilfe (in der Folge: Transferleistungen). Wenn es dabei heißt, daß Unterhaltsleistungen für ein Kind durch die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag "abgegolten" sind, so versteht…
…mit dem Ablauf des Jahres, in dem die rückzufordernden Beihilfen, Erstattungen, Vergütungen oder Abgeltungen geleistet wurden (§ 208 Abs. 1 lit. c BAO). Das Recht, die im Jahr 2005 zu Unrecht geleisteten Beihilfen zu fordern, war weder zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides durch das Finanzamt…
…kein Haushaltszugehöriger Anspruch), steht Familienbeihilfe nach § 2 Abs. 2 FLAG 1967 demjenigen zu, der die Unterhaltskosten überwiegend trägt. Das Unionsrecht enthält in Artikel 1 Buchstabe i Nummer 3 VO (EG) Nr. 883/2004 eine entsprechende Regelung, wonach die Haushaltszugehörigkeit durch die überwiegende Bestreitung des Unterhalts…
…kein Haushaltszugehöriger Anspruch), steht Familienbeihilfe nach § 2 Abs. 2 FLAG 1967 demjenigen zu, der die Unterhaltskosten überwiegend trägt. Das Unionsrecht enthält in Artikel 1 Buchstabe i Nummer 3 VO (EG) Nr. 883/2004 eine entsprechende Regelung, wonach die Haushaltszugehörigkeit durch die überwiegende Bestreitung des Unterhalts…
…somit auch kein Anspruch auf Differenzzahlung gegeben. (Siehe auch Art 73ff der VO. Diese Bestimmungen gelten nur für "Familienangehörige" eines "Arbeitnehmers" oder "Selbständigen", wenn die Familienangehörigen im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnen und sind daher nicht anwendbar). Der Rückforderungsbescheid des FA erfolgte daher zu Recht. …
…haben aber auch Bürger von Mitgliedstaaten der EU Anspruch auf Ausgleichszahlung. Der UFS geht davon aus, dass im vorliegenden Fall seit November 2009 eine gemeinsame Haushaltsführung des Bw mit A. oder bis zum Beginn der gemeinsamen Haushaltsführung zumindest überwiegende Kostentragung durch den Bw vorliegt. Der…
…ob die Unterhaltskosten tatsächlich überwiegend getragen wurden. Mit Mail vom 4. Dezember 2012 wurde durch den Vertreter des Finanzamtes außer Streit gestellt, dass vom Berufungswerber laut Aktenlage nachweislich der ganzjährige Unterhalt im behördlich festgesetzten Ausmaß für seine zwei Kinder geleistet worden ist. Damit hatte der…
…ob die Unterhaltskosten tatsächlich überwiegend getragen wurden. Im Erörterungsgespräch vor dem unabhängigen Finanzsenat am 3. März 2008 wurde durch die Vertreterin des Finanzamtes außer Streit gestellt, dass vom Berufungswerber laut Aktenlage der überwiegende Unterhalt für seine drei Kinder geleistet worden ist. Damit hatte der Berufungswerber…
…Z 1 KBGG der Elternteil des Kindes zu leisten, an welchen der Zuschuss nicht ausbezahlt wurde. Im Streitfall ist dies der Berufungswerber. Die Vorschreibung der Rückzahlung der ausbezahlten Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2003 an den Berufungswerber erfolgte daher insoweit zu Recht. Der Berufungswerber…
…0105). Da der Bw. als slowakischer Staatsangehöriger infolge des Beitritts der Slowakei zur Europäischen Union vom persönlichen Geltungsbereich der genannten Verordnung erfasst ist, hätte er somit grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen auch für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhalten, sofern er die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw., vertreten durch Dr. Alice Hoch, Rechtsanwältin, 2361 Laxenburg, Schlossplatz 12, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf betreffend Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Jänner 2006 bis 31. Dezember 2007 entschieden: Der Berufung wird…
…VO 883/2004 den österreichischen Rechtsvorschriften. Da der Vater des Kindes und Ehegatte der Berufungswerberin nach dem bereits zitierten aktenkundigen Vordruck E 411 keine berufliche Tätigkeit ausgeübt und sich nicht in gleichgestellten Verhältnissen befunden hat, sodass er in der Slowakei keinen Anspruch auf Familienleistungen hat…
…Lebensinteressen nicht im Bundesgebiet. In diesem Zeitraum hatte die Bw nach innerstaatlichem Recht unbestritten keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Durch die Verlegung des Mittelpunktes ihrer Lebensinteressen nach Griechenland hat sie ihren bis dahin unstrittigen Anspruch auf die zurückgeforderten Leistungen verloren. Für den Zeitraum 1.5.2001…