…einer Hausdurchsuchung eine Absprache über weitere Aspekte des finanzstrafbehördlichen Vorerhebungs- bzw. Untersuchungsverfahrens nicht zu treffen ist: Die zu klärende Frage ist lediglich die Rechtmäßigkeit des Erstbescheides und der im Rahmen seiner Anordnung getätigten Amtshandlungen. Ergeben sich daher während der Anhängigkeit eines Beschwerdeverfahrens die Voraussetzungen zur…
Auch der oben beschriebene intellektuelle Konkretisierungsprozess hinsichtlich der aufgefundenen Militaria muss irgendwann ein Ende gefunden haben. Dieses Ende war offenkundig der oben beschriebene Abschluss der Amtshandlungen um 19.00 Uhr, bei welchem die Waffen, Waffenteile und das Waffenzubehör mit Ausnahme der drei Maschinenpistolen der Marke…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 25. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2006…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 24. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2005…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 23. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2004…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 31. Jänner 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 21. Jänner 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2002…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 22. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2003…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 25. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Oktober und…
Dem Vorwurf des Bw., die Behörde sei den von der Partei beantragten Erhebungen (Ausheben des Inhabers einer konkreten Telefonnummer, Beschaffung von Daten über das der Behörde angebliche bekannte anonyme Sparbuch, Zeugeneinvernahme) nicht nachgekommen, ist entgegenzuhalten, dass die konkreten Telefonnummern sehr wohl behördlich verfolgt wurden. Dies…
Angaben wird ersucht durch Vorlage entsprechender Unterlagen zu untermauern (Schriftverkehr mit Banken, Niederschriften, Aktenvermerke, Gesprächsprotokolle ...) und auch Namen und Anschrift jener Personen anzugeben, mit denen die diesbezüglichen Gespräche geführt wurden. Die Ablehnung der Kreditgewährung, sollte sie schriftlich erfolgt sein, wäre vorzulegen. Bezüglich einer allfälligen Befragung…
…Prüfung nicht möglich. Mit Bescheid vom 17. Jänner 2008, zugestellt am 15. Februar 2008, 09.05 Uhr, leitete das Finanzamt Oststeiermark ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren ein (zuletzt genannter Finanzstrafakt Bl. 11 ff). Mit Bescheid vom 24. Jänner 2008, zugestellt am 15. Februar 2008, 09.10 Uhr…
…als rechtswidrig aufzuheben, die beschlagnahmten Beweismittel sofort auszufolgen und das Verfahren [vermutlich nicht: das gegenständliche Beschwerdeverfahren, sondern: das gegen den Beschuldigten anhängige finanzstrafbehördliche Untersuchungsverfahren] einzustellen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Welche logischen Widersprüche im bekämpften Bescheid bzw. in dessen Begründung enthalten sein sollen, führt der Beschwerdeführer…
In seiner Beschwerdeschrift wiederholt der Bw sein bisheriges Berufungsvorbringen, rügt von der FLD bereits sanierte Verfahrensmängel und bestreitet insbesondere die Schätzungsberechtigung. Gerügt wird ferner, dass auch die FLD keine Nachschau im ehemaligen Arbeitszimmer durchgeführt hat. Die Führung eines Fahrtenbuches sei für Anerkennung betrieblicher Fahrten nicht…
Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprungs sei von der Bf. ständig nachgebessert worden. Die Prüfung sei auf Vorhalteverfahren aufgebaut gewesen. Obwohl die Bf. Ursprungsnachweise schon im Zeitpunkt des Exportes hätte anlegen müssen, sei es der Bf. im Zuge der Prüfung immer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A***** B*****, ***Adresse***, vertreten durch Mag. Johannes Unger Steuerberatungs GmbH, Wirtschaftstreuhänder, 1040 Wien, Taubstummengasse 11/3/8, vom 11. 8. 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Hofrätin Mag. Anna Holper, betreffend…
…finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt gleichgekommen. Nicht rechtswidrig wäre jedoch die Beschlagnahme entsprechender Zufallsfunde gewesen. Die Beantwortung der Frage, ob R die ihm vorgeworfenen Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, blieb dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens gemäß § 114 ff FinStrG vorbehalten (VwGH 18.1.1994, 93/14/0020, 0060…
… 161 Abs. 1 FinStrG geändert und lautet wie folgt: "Gegen Herrn P.J. wird das finanzstrafbehördliche Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser vorsätzlich unter Verletzung einer Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklärung von Mieteinnahmen und die ungerechtfertigte Geltendmachung eines Vorsteuerabzuges in den Steuererklärungen der…
Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprungs sei von der Bf. ständig nachgebessert worden. Die Prüfung sei auf Vorhalteverfahren aufgebaut gewesen. Obwohl die Bf. Ursprungsnachweise schon im Zeitpunkt des Exportes hätte anlegen müssen, sei es der Bf. im Zuge der Prüfung immer…
…so er sich nicht bereits aus der dokumentierten Amtshandlung selbst ergibt (bspw. aus einer Verständigung oder eines Bescheides, mit welchem die Einleitung eines Untersuchungsverfahrens mitgeteilt wird, das Protokoll über die Einvernahme eines Verdächtigen, bei welcher er über den gegen ihn bestehenden Tatverdacht und das gegen…
Ursprungsnachweise schon im Zeitpunkt des Exportes hätte anlegen müssen, sei es der Bf. im Zuge der Prüfung immer wieder ermöglicht worden, Ursprungsweise nachzureichen. Die Bf. habe mehrfach glaubhaft gemacht, es werde möglich sein, den Ursprung nachzuweisen. Weil von der Betriebsprüfung im Zuge der Vorlage des…