RIS AI
4 Treffer1560 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2347-W/11Scheinrechnungen mit denen Fremdleistungen abgerechnet werden, berechtigen weder zur Geltendmachung der Vorsteuer noch zum Betriebsausgabenabzug. Die glaubhaft gemachten Arbeitsleistungen sind im Schätzungsweg zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2013Teil 2/2

…die Vorleistungen erbringenden Unternehmen überwiegend im Baugewerbe tätig waren. Die Darstellungen des Bw., die Qualifizierung der leistenden Personen seien irrelevant, da diese nur für Hilfs- und Unterstützungstätigkeiten wie Auf- und Ausmaßfeststellungen, Schreibarbeiten udgl. herangezogen habe relativieren sich damit. - Hinsichtlich der auf den Rechnungen dargestellten Leistungen…

UFSW RV/3389-W/02Werbungskosten eines EDV-Trainers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2007Teil 1/2

…12.8.1999: Anlässlich der Sicherheitsberatungsleistung habe der Bw. im Doppelzimmer (es wäre kein Einzelzimmer mehr frei gewesen) und Herr C im Einzelzimmer übernachtet. 3.8 Subhonorare (C) i.H.v. 28.800 S: Für Unterstützungstätigkeiten durch Herrn C habe dieser vom Bw. am 23…

UFSL RV/0133-L/09Gemeinnützigkeit eines Vereines, der an seine Mitglieder Pflegepersonal vermittelt und Pflegecontrolling durchführt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2012Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Vereines "P", Adresse, vertreten durch Stb., vom 1. August 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes ABC, vertreten durch V, vom 7. Juli 2008 und vom 17. Juli 2008 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 2006…

UFSL RV/0514-L/06Arbeitsmarktfördernde Maßnahmen als gemeinnützige Zweckverfolgung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Vereins W, vom 22. Mai 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 23. März 2006 betreffend Körperschaftsteuer für 2001 bis 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…