…im Inland rechtmäßig ausgeübt wird, weiterhin die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zur Anwendung. Für die Abgrenzung von selbständiger zu unselbständiger Tätigkeit kommt es entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes - nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt des verwirklichten Sachverhaltes - allein auf das Unterordnungsverhältnis an. Ist nach der Prüfung bei…
…dem neuen Mitgliedsland Polen erfolgte ebenfalls mittels einer Regelung im AuslBG. Gestützt auf diese einschlägige Judikatur und die Übereinstimmung mit der gemeinschaftsrechtlichen Auslegung ist die Beurteilung der vorliegenden Beschäftigung als arbeitnehmerähnlich oder selbstständig daher danach zu treffen, ob ein Unterordnungsverhältnis gegeben ist. Nach § 2 Abs…
…gleichzusetzen. Gefordert sei vielmehr, dass (auch) der Dienstnehmer selber Hoheitsakte im Sinne von Anordnungen setze, in welchen zwischen ihm als Organ der Gebietskörperschaft und dem Bürger ein Über- und Unterordnungsverhältnis bestehe, wie es bei der Erlassung von Bescheiden, Beschlüssen und Urteilen der Fall ist. Da…
…zum Ausländerbeschäftigungsgesetz vorzunehmen, wonach es für die Abgrenzung von selbstständiger zu unselbstständiger Tätigkeit nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt des verwirklichten Sachverhaltes allein auf das Unterordnungsverhältnis ankommt. Ist nach dieser Prüfung bei der Beschäftigung des Bw von einem Arbeitsverhältnis oder einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, ohne dass…
…wesentliche Rechte der Geschäftsführer gegenüber der GmbH (z.B. Festlegung der jährlichen Tätigkeitsvergütung, Kündigungsfristen, Urlaub, Sachbezüge) bestanden. Auf eine solche schriftliche Festlegung würde ein Dienstnehmer auf Grund seines Unterordnungsverhältnisses nicht verzichten. Das Erk. d. VwGH vom 10.11.2004, 2003/13/0018, sei u.E…
…da sich die beiden Betriebe nicht ergänzen und nicht artverwandt sind. Ebensowenig ist ein Über- oder Unterordnungsverhältnis erkennbar. Auch einen engen sachlichen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit in der Schuhfertigungsberatung und dem Betrieb einer Frühstückspension kann die Referentin nicht zu erkennen. Nach der Verkehrsauffassung stellen demnach…
…es somit hinsichtlich der Merkmale zur Abgrenzung von selbständiger zu unselbständiger Tätigkeit allein auf das Unterordnungsverhältnis an und es besteht diesbezüglich kein Unterschied zwischen Gemeinschaftsrecht und innerstaatlichem Recht (VwGH 8.8.2008, 2008/09/0163). Eine Tätigkeit, die jemand nicht im Rahmen eines Unterordnungsverhältnisses ausübt…
…Dies bedeutet jedoch, dass sich die Bw. in einem Unterordnungsverhältnis befunden hat und dies nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates der Annahme eines Werkvertrages entgegensteht. Diese Schlussfolgerung ergibt sich zudem aus dem Berufsbild einer Personenbetreuung, die dem Grunde nach auf eine Hilfstätigkeit bei der Betreuung eingeschränkt…
…Die Selbständigkeit ist ein Begriff des Unionsrechts und demzufolge einheitlich auszulegen. ... Der EuGH hatte bereits in einem anderen Fall festgestellt, dass nur dann kein Unterordnungsverhältnis besteht, wenn die Betroffenen das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit tragen (EuGH 25.7.1991, Ayuntamiento de Sevilla, C-202/90)…
…Die Selbständigkeit ist ein Begriff des Unionsrechts und demzufolge einheitlich auszulegen. ... Der EuGH hatte bereits in einem anderen Fall festgestellt, dass nur dann kein Unterordnungsverhältnis besteht, wenn die Betroffenen das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit tragen (EuGH 25.7.1991, Ayuntamiento de Sevilla, C-202/90)…
…zwischen Gemeinschaftsrecht und innerstaatlichen Recht kein Unterschied, weil es allein auf das Unterverordnungsverhältnis ankommt. Ein Unterordnungsverhältnis liegt aber nach den Feststellungen der belangten Behörde jedenfalls vor. Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung ausführt, ist der Begriff der Beschäftigung, soweit es im Berufungsfall in Betracht kommt…
…bestimmten Zeit nach dessen Weisung erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält. Es kommt somit bei der Abgrenzung von selbständiger und nicht selbständiger Tätigkeit auf das Unterordnungsverhältnis an (VwGH 8.8.2008, 2008/09/0163). Damit ist klar, dass der wahre wirtschaftliche Gehalt…
…kommt, dass der Auftraggeber die Baustelle bestimmte, auf welcher der Bw. seine Arbeiten durchführen musste, was wiederum deutlich auf ein Unterordnungsverhältnis wie bei Arbeitnehmern hinweist. Der Bw. gab außerdem an, nur das eigene Werkzeug verwendet zu haben. Aus den Einkommensteuererklärungen geht in diesem Zusammenhang hervor…
…dem neuen Mitgliedsland Polen erfolgte ebenfalls mittels einer Regelung im AuslBG. Gestützt auf diese einschlägige Judikatur und die Übereinstimmung mit der gemeinschaftsrechtlichen Auslegung ist die Beurteilung der vorliegenden Beschäftigung als arbeitnehmerähnlich oder selbstständig daher danach zu treffen, ob ein Unterordnungsverhältnis gegeben ist. Nach § 2 Abs…
…dem neuen Mitgliedsland Polen erfolgte ebenfalls mittels einer Regelung im AuslBG. Gestützt auf diese einschlägige Judikatur und die Übereinstimmung mit der gemeinschaftsrechtlichen Auslegung ist die Beurteilung der vorliegenden Beschäftigung als arbeitnehmerähnlich oder selbstständig daher danach zu treffen, ob ein Unterordnungsverhältnis gegeben ist. Nach § 2 Abs…
…dem neuen Mitgliedsland Polen erfolgte ebenfalls mittels einer Regelung im AuslBG. Gestützt auf diese einschlägige Judikatur und die Übereinstimmung mit der gemeinschaftsrechtlichen Auslegung ist die Beurteilung der vorliegenden Beschäftigung als arbeitnehmerähnlich oder selbstständig daher danach zu treffen, ob ein Unterordnungsverhältnis gegeben ist. Nach § 2 Abs…
…dem neuen Mitgliedsland Polen erfolgte ebenfalls mittels einer Regelung im AuslBG. Gestützt auf diese einschlägige Judikatur und die Übereinstimmung mit der gemeinschaftsrechtlichen Auslegung ist die Beurteilung der vorliegenden Beschäftigung als arbeitnehmerähnlich oder selbstständig daher danach zu treffen, ob ein Unterordnungsverhältnis gegeben ist. Nach § 2 Abs…
…dem neuen Mitgliedsland Polen erfolgte ebenfalls mittels einer Regelung im AuslBG. Gestützt auf diese einschlägige Judikatur und die Übereinstimmung mit der gemeinschaftsrechtlichen Auslegung ist die Beurteilung der vorliegenden Beschäftigung als arbeitnehmerähnlich oder selbstständig daher danach zu treffen, ob ein Unterordnungsverhältnis gegeben ist. Nach § 2 Abs…
…dem neuen Mitgliedsland Polen erfolgte ebenfalls mittels einer Regelung im AuslBG. Gestützt auf diese einschlägige Judikatur und die Übereinstimmung mit der gemeinschaftsrechtlichen Auslegung ist die Beurteilung der vorliegenden Beschäftigung als arbeitnehmerähnlich oder selbstständig daher danach zu treffen, ob ein Unterordnungsverhältnis gegeben ist. Nach § 2 Abs…
…dem neuen Mitgliedsland Polen erfolgte ebenfalls mittels einer Regelung im AuslBG. Gestützt auf diese einschlägige Judikatur und die Übereinstimmung mit der gemeinschaftsrechtlichen Auslegung ist die Beurteilung der vorliegenden Beschäftigung als arbeitnehmerähnlich oder selbstständig daher danach zu treffen, ob ein Unterordnungsverhältnis gegeben ist. Nach § 2 Abs…