(2) Die in Absatz 1 genannten wirtschaftlichen Tätigkeiten sind alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gleichgestellten Berufe. Als wirtschaftliche Tätigkeit gilt auch eine Leistung, die die Nutzung von körperlichen oder…
Unternehmer18 | X | | 03.10.2007 | Unternehmer17 | X | | 17.10.2007 | Unternehmer16 | X | 3.4 Beauftragung zur Erbringung der Bauleistungen Die Berufungswerberin als Bauträgerin und Verkäuferin der errichteten Einfamilienhäuser übernahm eine spezifische Herstellungspflicht der beiden Bauvorhaben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Hans Bodendorfer, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg in Wien betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1996, 1997, 1998 und Einkommensteuer für die Jahre 1996…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Mag. Peter Bilger, Dr. Klaus Holbach und Prok. Bernd Feldkircher über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Astrid Drexel, 6900 Bregenz, Anton-Walser-Gasse 2, vom 9. Februar 2004…
Ein Dienstverhältnis liegt nach § 47 Abs. 2 EStG vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft - und somit nicht ein fertiges Produkt seiner Arbeit - schuldet. Das ist der Fall, wenn eine Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Franz Zeitlhofer und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Karl Fink, Mag. Christiane Riel-Kinzer (Wirtschaftskammer) und Mag. Johann Hakel (Arbeiterkammer) im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus über die Berufung der Bw., Miteigentumsgemeinschaft, G., vertreten durch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, vertreten durch die Mag. H. J. Klein Steuerberatungsgesellschaft m. b. H., 8010 Graz, Stiftingtalstraße 148, vom 30. Oktober 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Spittal Villach, vertreten durch Dr. Arno Kohlweg, vom 3. Oktober 2006…
…die Bw. die Forderung gegenüber dem Händler im eigenen Namen als Folge eines Forderungsankaufes oder im fremden Namen geltend macht. Somit kommt nicht die Generalklausel des § 3a Abs. 12 UStG 1994 und damit das Unternehmerortprinzip zur Anwendung, sondern die Spezialbestimmung des § 3a Abs. 10 Z…
… 3a Rz 287), sofern die Leistungen an im Drittland ansässige Personen erbracht würden. Denn der Ort eines Leistungsbündels bestimme sich nur dann anhand des Unternehmerortsprinzips, wenn das Leistungsbündel aus verschiedenen Dienstleistungskomponenten bestünde, welche hinsichtlich des Leistungsortes - für sich gesehen - divergierenden Regelungen unterlägen und kein Dienstleistungselement…
…als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer unterlägen dem Empfängerort- bzw. dem Unternehmerortprinzip. Als Zwischenergebnis könne festgehalten werden, dass nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes § 3a Abs. 9 UStG 1994 subsidiär zu § 3a Abs. 6 UStG…
…als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer unterlägen dem Empfängerort- bzw. dem Unternehmerortprinzip. Als Zwischenergebnis könne festgehalten werden, dass nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes § 3a Abs. 9 UStG 1994 subsidiär zu § 3a Abs. 6 UStG…
…als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer unterlägen dem Empfängerort- bzw. dem Unternehmerortprinzip. Als Zwischenergebnis könne festgehalten werden, dass nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes § 3a Abs. 9 UStG 1994 subsidiär zu § 3a Abs. 6 UStG…
…als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer unterlägen dem Empfängerort- bzw. dem Unternehmerortprinzip. Als Zwischenergebnis könne festgehalten werden, dass nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes § 3a Abs. 9 UStG 1994 subsidiär zu § 3a Abs. 6 UStG…
…Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer unterlägen dem Empfängerort- bzw. dem Unternehmerortprinzip. Als Zwischenergebnis könne festgehalten werden, dass nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes § 3a Abs. 9 UStG 1994 subsidiär zu § 3a Abs. 6 UStG 1994 anzuwenden sei…
…Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer unterlägen dem Empfängerort- bzw. dem Unternehmerortprinzip. Als Zwischenergebnis könne festgehalten werden, dass nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes § 3a Abs. 9 UStG 1994 subsidiär zu § 3a Abs. 6 UStG 1994 anzuwenden sei…
…sämtliche Tätigkeit eingestellt. Auch sammle er weder Oldtimer noch etwas Anderes und besitze er auch keine Kraftfahrzeuge. Im gegenständlichen Fall greife das Unternehmerortprinzip nicht, daher seien die Schätzungen vollkommen unrichtig und gebe es keine Berechtigung für ein Strafverfahren. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, 1090 Wien, Porzellangasse 51, vom 15. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 25. März 2008 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum 10 - 12/2007 sowie…
Steuerberater: Dies kann Pi. nicht aus eigenem heraus sagen. Referent: Die Richtigkeit der Aussage ergibt sich aber durchgängig aus den vorliegenden Unterlagen. Steuerberater: A. kann trotzdem geliefert haben. Referent: Die Aussage ist aber auch dadurch abgesichert, dass die AP keine Einkäufe von Schweinen aufweist und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch WTH, vom 27. September 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes AA vom 20. September 2001 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1999 bis 2000 entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidungen vom 10. Mai…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Oberrat Mag. Christian Seywald, Landesinnungsmeister Friedrich Nagl und Kammerrat Konrad Antoni im Beisein der Schriftführerin Andrea Ölvedi über die Berufung des Bw, vertreten durch WPStbGes, vom 1. März 2007…