…ist. Es gibt auch ein EuGH- Urteil, welches die Einschränkungen der Umsatzsteuerfreiheit auf Einzelunternehmungen als nicht rechtskonform ansieht! Wie bereits angeführt, ist der Unternehmensbegriff eindeutig derart geregelt, dass "Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder…
…Unternehmer seine Leistung gewinnorientiert anbiete oder mit Verlusten arbeite. Gerechtfertig sei es jedoch, Tätigkeiten, deren Schwergewicht in der privaten Lebensführung liege, aus dem Unternehmensbegriff auszuklammern (unter Hinweis auf Doralt/ Ruppe, Grundriss des österreichischen Steuerrechts, Band I, 409). Dasselbe Ergebnis resultiere aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht: Nach…
…Mühllehner, Durchführung von gesetzlichen Pflichtaufgaben für Gemeinden und Umsatzsteuer, SWK 11/2003, S. 341 ff). Körperschaften öffentlichen Rechts (im Folgenden KÖR) erfahren im Umsatzsteuerrecht eine Sonderbehandlung, als für sie nicht der allgemeine weite Unternehmensbegriff des § 2 Abs. 1 UStG 1994, sondern jener des § 2 Abs…
…Als Konzern gilt es auch, wenn ein Unternehmen unter dem beherrschenden Einfluss eines anderen Unternehmens steht (§ 15 Abs 2 AktG). Obwohl beide Tatbestände an den Unternehmensbegriff anknüpfen, ist auf die Bindungen abzustellen, denen die Organe unterworfen sind. Es kommt vielmehr auf die Art der Herrschaftsausübung…
…Tätigkeit getarnt (kaschiert) wird. Nach Ansicht der Referentin liegt nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen im konkreten Fall eine geringfügige unternehmerische Tätigkeit vor. Gewinnerzielungsabsicht ist für den Unternehmensbegriff nicht beachtlich. Bitte nehmen Sie dazu Stellung." In Beantwortung dieses Schreibens wurde wie folgt Stellung genommen (Schreiben vom 11…
…2006/17/0118 hingewiesen, in dem er den im EAVG verwendeten Betriebs- bzw. Unternehmensbegriff im Sinne des UStG 1994 ausgelegt hat. Dementsprechend ist auch der Begriff der "Lieferung" im Sinne des UStG auszulegen. Eine Lieferung besteht (in Anlehnung an das UStG) in der Verschaffung der…
…und gesondert nur bei Vorliegen einer steuerlichen Einkunftsquelle festzustellen seien und in der Folge - auf Ebene der Veranlagung zur Einkommensteuer - ein Ausgleich mit Verlusten nur unter dieser Voraussetzung stattzufinden habe. § 2 UStG 1994 definiere den Unternehmensbegriff und wer als Unternehmer anzusehen ist. Demnach sei Unternehmer…
…Vermietung und Verpachtung bei mehreren Miteigentümern ist gem. § 188 BAO eine einheitliche und gesonderte Feststellung vorzunehmen. § 2 UStG definiert den Unternehmensbegriff und wer als Unternehmer anzusehen ist. Demnach ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche Tätigkeit…
…und Verpachtung bei mehreren Miteigentümern sei gem. § 188 BAO eine einheitliche und gesonderte Feststellung vorzunehmen. § 2 UStG 1994 definiere den Unternehmensbegriff und wer als Unternehmer anzusehen ist. Demnach sei Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasse die gesamte gewerbliche Tätigkeit…
…Vermietung und Verpachtung bei mehreren Miteigentümern ist gem. § 188 BAO eine einheitliche und gesonderte Feststellung vorzunehmen. § 2 UStG definiert den Unternehmensbegriff und wer als Unternehmer anzusehen ist. Demnach ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche Tätigkeit…
…Vermietung und Verpachtung bei mehreren Miteigentümern ist gem. § 188 BAO eine einheitliche und gesonderte Feststellung vorzunehmen. § 2 UStG definiert den Unternehmensbegriff und wer als Unternehmer anzusehen ist. Demnach ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche Tätigkeit…
…Vermietung und Verpachtung bei mehreren Miteigentümern ist gem. § 188 BAO eine einheitliche und gesonderte Feststellung vorzunehmen. § 2 UStG definiert den Unternehmensbegriff und wer als Unternehmer anzusehen ist. Demnach ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche Tätigkeit…
…Vermietung und Verpachtung bei mehreren Miteigentümern ist gem. § 188 BAO eine einheitliche und gesonderte Feststellung vorzunehmen. § 2 UStG definiert den Unternehmensbegriff und wer als Unternehmer anzusehen ist. Demnach ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche Tätigkeit…
…Vermietung und Verpachtung bei mehreren Miteigentümern ist gem. § 188 BAO eine einheitliche und gesonderte Feststellung vorzunehmen. § 2 UStG definiert den Unternehmensbegriff und wer als Unternehmer anzusehen ist. Demnach ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche Tätigkeit…
…Vermietung und Verpachtung bei mehreren Miteigentümern ist gem. § 188 BAO eine einheitliche und gesonderte Feststellung vorzunehmen. § 2 UStG definiert den Unternehmensbegriff und wer als Unternehmer anzusehen ist. Demnach ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche Tätigkeit…
…außerbetriebliche untergeordnete Privatnutzung umsatzsteuerlich unterschiedlich zu behandeln. Folgerichtig kennen das österreichische Umsatzsteuergesetz, die 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie 77/388 EWG und der EuGH nur einen einheitlichen umsatzsteuerlichen Unternehmensbegriff. Er ist autonom gemeinschaftsrechtlich auszulegen und hat mit dem österreichischen ertragsteuerrechtlichen Betriebsbegriff nichts zu tun. Auf die Frage…
…Verpachtung). Für die Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei mehreren Miteigentümern ist gemäß § 188 BAO eine einheitliche und gesonderte Feststellung vorzunehmen. § 2 UStG definiert den Unternehmensbegriff und wer als Unternehmer anzusehen ist. Demnach ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt…
…Verpachtung). Für die Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei mehreren Miteigentümern ist gemäß § 188 BAO eine einheitliche und gesonderte Feststellung vorzunehmen. § 2 UStG definiert den Unternehmensbegriff und wer als Unternehmer anzusehen ist. Demnach ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt…
…Vermietung und Verpachtung bei mehreren Miteigentümern ist gem. § 188 BAO eine einheitliche und gesonderte Feststellung vorzunehmen. § 2 UStG definiert den Unternehmensbegriff und wer als Unternehmer anzusehen ist. Demnach ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche Tätigkeit…
…Vermietung und Verpachtung bei mehreren Miteigentümern ist gem. § 188 BAO eine einheitliche und gesonderte Feststellung vorzunehmen. § 2 UStG definiert den Unternehmensbegriff und wer als Unternehmer anzusehen ist. Demnach ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche Tätigkeit…