Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A. E., geb. xx.xx.xxxx, 0001 S, AW-Weg, vorher wohnhaft in 0002 M, D.straße 6, vom 31. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 9. Oktober 2007 betreffend Einkommensteuer 2006…
…und 2005 keinesfalls von Gemeinnützigkeit ausgegangen werden. Zusätzlich vertrete das Finanzamt auch die Meinung, dass - nach Überprüfung des Programms für 2010 - auch jetzt noch immer von einer nicht nur untergeordneten Bedeutung der Unterhaltungsmusik auszugehen ist. Auch das in früheren Eingaben vorgebrachten Argument, dass alle anderen…
…zu sagen, dass die Tätigkeit des Bw als Berufssänger weit über den Rahmen einer Hobby-Tätigkeit oder einer bloß persönlichen Neigung hinausgehe. Allein sein Einsatz und Engagement an vielen Abenden und Wochenenden, seine Präsenz am Markt der Unterhaltungsmusik, sein Bekanntheitsgrad über die Landesgrenzen hinaus, seine…
…wie das ihrer Musikkapelle brauche man nicht vermerken, da ihr Programm ohnedies für ihr Publikum abgestimmt worden sei. Je nach Wunsch des Publikums wäre gängige Unterhaltungsmusik gespielt worden. Beigelegt wurde eine Liste von sechs Musikern mit Namen und Adresse, mit denen Proben stattgefunden hätten. Mit…