…Die Holding der E ist auf Zypern situiert, bei dieser ist der Berufungswerber angestellt. Eine Niederlassung befindet sich in Österreich mit Sitz in B. Bei dieser Niederlassung arbeitet der Berufungswerber. Er bezieht nicht nur für seine österreichische Tätigkeit ein Gehalt, sondern auch noch ein zypriotisches…
…dass der Bw. seit 16.3.1972 in Österreich beschäftigt sei. Hinsichtlich der Berufungsausführungen zur Landwirtschaft in Bosnien-Herzegowina, die die Gattin des Bw. betreiben müsse und ihr daher der Umzug nach Österreich nicht möglich bzw. nicht zumutbar sei, wurde der Bw. ersucht, bekannt zu…
…Jänner 2011 an, dass im Zeitraum April 1999 bis November 2001 ein gemeinsamer Haushalt der Eltern nicht mehr bestanden habe. Ihrer Erinnerung nach sei die Lebensgemeinschaft ca. ein Jahr vor dem Umzug nach L. (dieser erfolgte im November 1999) aufgehoben worden, der Vater sei jedenfalls…
…sei erstmals ein gemeinsamer Wohnsitz mit der Lebenspartnerin und derzeitigen Gattin in Wien begründet worden, den der Berufungswerber bzw. die Gattin bis zum gemeinsamen Umzug nach Linz im Juli 2008, der im Zusammenhang mit der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in Linz gestanden sei, beibehalten hätte…
…für den Umzug nach Deutschland werden weder durch den Arbeitgeber des Bw. in Deutschland ersetzt, noch können diese Aufwendungen beim zuständigen Finanzamt in Deutschland geltend gemacht werden, weil der Bw. im Jahr 2007 in Deutschland noch keine Beschäftigung hatte und damit auch noch keine Einkünfte…
…Form eines Progressionsvorbehaltes. Mit Eingabe vom 26. August 2009 teilte die Bw. ergänzend mit, dass sie bis zu ihrem Umzug nach Moskau bei ihren Eltern gewohnt habe. Sie habe in Österreich keinen eigenen, selbständigen Wohnsitz gehabt. Ihre erste eigene Wohnung habe sie in Moskau bezogen…
…das Motorrad schon vor seinem Umzug nach Österreich dort zugelassen worden. Die Wiederbeschaffung eines Fahrzeuges sei erforderlich gewesen, da er zu seiner Lebensführung ein Fahrzeug benötige. Die weiteren Feststellungen des Finanzamtes würden sich auf Zeiträume beziehen, die mindestens ein Jahr nach der Hochwasserkatastrophe gelegen seien…
…anderen der Berufungsführer ohnedies für sämtliche betrieblichen Kredite persönlich und folglich mit seinem Privatvermögen gehaftet hat und die Liegenschaft in weiterer Folge nicht in die GmbH eingebracht wurde. Was die aufgetretenen persönlichen Spannungen zwischen den Ehegatten, die Trennung und den Umzug nach L betrifft, ist…
…dass dies so ist, da ich - wie bereit oben ausgeführt - vor meinem beruflichen Umzug nach B./ms einen Zeitraum von 25 Jahren in Österreich zugebracht habe und voraussichtlich ab 2009 wieder nach Österreich zurückkehren werde. 4.) Wie Sie anmerken, verbringe ich aufgrund meines starken beruflichen…
…auch nicht erforderlich, den für den Fall der Verschlechterung des Gesundheitszustands seines Vaters angekündigten Umzug nach K. zu realisieren. Auch der nach wie vor nicht bestehende Pflegegeldbezug beider Elternteile spricht gegen einen ständigen Betreuungs- oder Hilfsbedarf im Verfahrenszeitraum. Unter diesen Umständen stellt sich die Frage…
…Gesellschafterehepaares, bei den gegenständlichen Entscheidungen für die Sitzverlegung eindeutig im Vordergrund gestanden sei. Vor dem Umzug nach xy habe das Gesellschafterehepaar eine schöne Wohnung in Wien mit einer hervorragenden Infrastruktur und sehr guten Ausbildungsmöglichkeiten (bilinguale Schulen) für die Kinder in unmittelbarer Umgebung zur Verfügung gehabt…
…Diese Möbel habe er während der Zeit, als er in A wohnte, auch benutzt und mit seinem Umzug nach M-Gasse dort eingelagert und in der Folge verkauft. Die Aussage des einen Möbelkäufers KB könne daher nicht stimmen, er müsse den Kasten in M-Gasse…
…möglich war, das Kindeswohl und die Kindesinteressen mit ihrer konkreten Berufstätigkeit in Vereinbarung zu bringen. Bei Verlegung des Familienwohnsitz nach Wien, wäre das so nicht mehr möglich gewesen. Ein Umzug nach Wien hätte unter anderem erfordert, dass sie eine schlechter bezahlte Teilzeitbeschäftigung angenommen hätte, weil…
…die doppelte Haushaltsführung begründete der Bw. damit, dass er seit 2007 eine Lebenspartnerin mit Kleinkind habe und dieser ein Umzug nach Österreich momentan nicht möglich sei. Hinsichtlich des zu berücksichtigenden Pendlerpauschales wurden keine Angaben gemacht. Mit Vorhalt vom 9. Februar 2009 ersuchte das Finanzamt den…
…Berücksichtigung der strittigen Umzugskosten als Werbungskosten beantragt wurde. Begründend führte die Bw. aus: "Der Umzug von A-Ort nach B-Ort ist einzig beruflich veranlasst. Ich fing am Gymnasium B-Ort im September 2004 an zu unterrichten. Schon damals standen mir dafür keine öffentlichen Verkehrsmittel…
…ist der Bw. zu einem nicht bestimmbaren Zeitpunkt zugegangen. Nach Angaben der Bw., hat sie gegen diesen Bescheid Berufung erhoben, verfüge jedoch über keinen entsprechenden Nachweis. Ende Februar 2009 wurde durch Umzug nach Wien das nunmehrige Finanzamt zuständig. Bis dato habe die Bw. keine Erledigung…
…mit Ende des Jahres 2004 von der Arbeitstelle ausgeschieden, habe sich auch ordnungsgemäß abgemeldet und ihren Umzug nach Deutschland angetreten. Seither verfüge die Bw weder über ein Konto in Österreich, noch habe sie Zugriff auf ein selbiges, so dass es der Bw nicht möglich wäre…
…Dokumenten, und letztendlich Betrieburlaube, hat sich tatsächlich das Prozeß weit über einem Monat hinausgezögert. 4. Tatsächlich haben wir das Auto noch in 2006, also weit vorm Umzug, zwecks Arbeit für unseren - mit dem immernoch in Y. lebenden Eltern meines Mannes gemeinsam gegründeten - Firma A. Bt…
…dortigen Beschäftigung bereits eine doppelte Haushaltsführung in Deutschland gewesen. Sein familiärer Wohnsitz und Wohnmittelpunkt sei schon damals in C gewesen. Dieser sei auch nach dem Umzug nach Österreich existent und nach wie vor anzuerkennen. Er ersuche um entsprechende erklärungsgemäße Veranlagung und Anerkennung der Mieten, Mietnebenkosten…
…Neben)Wohnsitz Ehegatte in Adresse2 (kurz Adresse2) bis 7.1.2010: Ihr Ehegatte habe, bevor er im Juli 2002 beruflich nach Stadt2 gewechselt sei, in der Wohnung Adresse2 gewohnt. Durch den raschen Umzug nach Stadt2 habe er es leider verabsäumt, diesen Nebenwohnsitz in Stadt3 abzumelden…