…24 Stunden untergebracht. Danach sind die Rinder ohne vom LKW entladen zu werden im so genannten Roll-on-roll-off-Verfahren auf der Fähre zum Hafen Igoumenitsa in Griechenland und schließlich auf der Straße in den Kosovo transportiert worden. Mit Bescheid vom 30. September 2003…
…das Zollamt Salzburg/Erstattungen (ZASE) den Ausfuhrerstattungsantrag ab. Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Brest, 225055 Dorf Kamenica…
…das Zollamt Salzburg/Erstattungen (ZASE) den Ausfuhrerstattungsantrag ab. Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Brest, 225055 Dorf Kamenica…
…ZASE) den Ausfuhrerstattungsantrag ab. Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Rovno am 17. Oktober 2004 um 12:00…
…ZASE) den Ausfuhrerstattungsantrag ab. Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Rovno am 17. Oktober 2004 um 12:00…
…Berufung auf eine nicht näher genannte Auslegung durch die Europäische Kommission den Standpunkt, die Zeiten der Be-, Um- und Entladung gehörten zu den Transportzeiten. Nachdem der Abfertigungsbeamte den Versandzeitpunkt 16:00 Uhr bestätigt habe, hätte die Gesamttransportzeit bis zur ersten Entladung 29,50 Stunden betragen…
…Auslegung durch die Europäische Kommission den Standpunkt, die Zeiten der Be-, Um- und Entladung gehörten zu den Transportzeiten. Nachdem der Abfertigungsbeamte den Verladezeitpunkt 17:30 Uhr bestätigt und die Berufungswerberin für die erste Entladung 00:35 Uhr angegeben habe, hätte die Gesamttransportzeit bis zur ersten…
…Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidungen im Wesentlichen mit unzulässigen Transportzeitüberschreitungen, die sich wie folgt darstellen: | Erstattungsfall | Verladebeginn (09.07.) | Ende der Entladung | Gesamttransportzeit | 610/xxxx/2004…
…keine Rolle spielt, sofern die Tiere regelmäßig gefüttert und getränkt werden, und ob in einem solchen Fall nach dem Entladen des Lastwagens im Bestimmungshafen unmittelbar ein weiterer Straßen-Transportzeitraum von 29 Stunden beginnt? 2.4. Falls die dritte Frage (Punkt 2.3.) bejaht wird stellt…
…frühestens auf 06:45 Uhr angesetzt werden. Da dies erhebliche Zweifel über die Zuverlässigkeit der Angaben der verantwortlichen Zollstelle aufwerfe, seien zur Berechnung der Transportzeiten die Angaben aus dem Transportplan zugrunde zu legen. In diesem Zusammenhang verweist die Bf. auch auf den Kontrolleur der V…
…Datenfelder 9 und 37 in der Ausfuhranmeldung gleichzeitig die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung. Die Tiere wurden anschließend auf der Straße von Österreich nach Italien transportiert und von dort weiter mit der Fähre nach Griechenland. Von Griechenland aus erfolgte der Transport auf der Straße bis in den…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 25. Juli 2003, GZ. xxxxx, betreffend Ausfuhrerstattung 2003, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…
…und nach einer Transportdauer von 17 Stunden am 6. April 2002 um 07:00 Uhr in Igoumenitsa angelandet. Die Tiere hätten laut Tiertransportrichtlinie weitere 12 Stunden transportiert werden dürfen; danach wäre eine Ruhezeit von 24 Stunden einzuhalten gewesen. Der Transport sei aber erst am 7…
…17 Stunden und 30 Minuten am 14. März 2002 um 09:30 Uhr in Igoumenitsa angelandet. Die Tiere hätten laut Tiertransportrichtlinie weitere 11 Stunden und 30 Minuten transportiert werden dürfen; danach wäre eine Ruhezeit von 24 Stunden einzuhalten gewesen. Der Transport sei aber erst am…
…einer Transportdauer von 19,5 Stunden am 11. Mai 2002 um 09:00 Uhr in Igoumenitsa angelandet. Die Tiere hätten laut Tiertransportrichtlinie weitere 9,5 Stunden transportiert werden dürfen; danach wäre eine Ruhezeit von 24 Stunden einzuhalten gewesen. Der Transport sei aber erst am 12…
…und nach einer Transportdauer von 14 Stunden am 14. März 2002 um 07:00 Uhr in Igoumenitsa angelandet. Die Tiere hätten laut Tiertransportrichtlinie weitere 15 Stunden transportiert werden dürfen; danach wäre eine Ruhezeit von 24 Stunden einzuhalten gewesen. Der Transport sei aber erst am 15…
…und nach einer Transportdauer von 17 Stunden am 21. März 2002 um 09:00 Uhr in Igoumenitsa angelandet. Die Tiere hätten laut Tiertransportrichtlinie weitere 12 Stunden transportiert werden dürfen; danach wäre eine Ruhezeit von 24 Stunden einzuhalten gewesen. Der Transport sei aber erst am 22…
…die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Tiere mit einem entsprechend ausgerüsteten Transportfahrzeug auf der Straße vom Versand- zum Bestimmungsort transportiert wurden. Die belangte Behörde verweigerte die Zahlung einer Ausfuhrerstattung, weil sie durch die Dauer des ersten Transportintervalls…
…die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Tiere mit einem entsprechend ausgerüsteten Transportfahrzeug auf der Straße vom Versand- zum Bestimmungsort transportiert wurden. Die belangte Behörde verweigerte die Zahlung einer Ausfuhrerstattung, weil sie durch die Dauer des ersten Transportintervalls…
…die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Tiere mit einem entsprechend ausgerüsteten Transportfahrzeug auf der Straße vom Versand- zum Bestimmungsort transportiert wurden. Die belangte Behörde verweigerte die Zahlung einer Ausfuhrerstattung, weil sie durch die Dauer des ersten Transportintervalls…