…die für den Handel zwischen Mitgliedstaaten oder für die Ausfuhr in Drittländer bestimmt sind, bei einer längeren Transportdauer als acht Stunden einen Transportplan nach dem Modell in Kapitel VIII des Anhangs festlegt, der der Gesundheitsbescheinigung während der Verbringung beigefügt wird und in dem auch etwaige…
…Frage, ob die Dauer des Fährtransportes - 44 Stunden und 30 Minuten - der höchstzulässigen Transportzeit nach der Richtlinie 91/628/EWG entspricht und welche Auswirkungen die nicht eingehaltene Ruhepause nach einer Transportdauer von höchstens 14 Stunden auf die rechtliche Beurteilung des verfahrensgegenständlichen Transportvorgangs hat. Am 4…
…die Dauer des Fährtransportes - 41 Stunden und 30 Minuten - der höchstzulässigen Transportzeit nach der Richtlinie 91/628/EWG entspricht und welche Auswirkungen die nicht eingehaltene Ruhepause nach einer Transportdauer von höchstens 14 Stunden auf die rechtliche Beurteilung des verfahrensgegenständlichen Transportvorgangs hat. Mit Schreiben vom 15…
…die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer mindestens eine Stunde getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Nach einer Höchstfahrtdauer von 29 Stunden sei eine Ruhepause von…
…Erstattungen, verweigerte die Zahlung der beantragten Ausfuhrerstattung mit der Begründung, im vorliegenden Fall wäre laut Transportplan bzw eidesstattlicher Erklärung die Transportdauer um mehr als die laut der Toleranzregelung zulässigen 2 Stunden überschritten worden. Nach erfolglosem Verlauf des Berufungsverfahrens reichte A.B., nunmehr anwaltlich vertreten, mit…
…die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer mindestens eine Stunde getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Nach einer Höchstfahrtdauer von 29 Stunden sei eine Ruhepause von…
…die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer mindestens eine Stunde getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Nach einer Höchstfahrtdauer von 29 Stunden sei eine Ruhepause von…
…die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer mindestens eine Stunde getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Nach einer Höchstfahrtdauer von 29 Stunden sei eine Ruhepause von…
…die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer mindestens eine Stunde getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Nach einer Höchstfahrtdauer von 29 Stunden sei eine Ruhepause von…
…die Dauer des Fährtransportes - 47 Stunden und 45 Minuten - der höchstzulässigen Transportzeit nach der Richtlinie 91/628/EWG entspricht und welche Auswirkungen die nicht eingehaltene Ruhepause auf der Fähre nach einer Transportdauer von 14 Stunden auf die rechtliche Beurteilung des verfahrensgegenständlichen Transportvorgangs hat. Am 4…
…Frage, ob die Dauer des Fährtransportes - 44 Stunden - der höchstzulässigen Transportzeit nach der Richtlinie 91/628/EWG entspricht und welche Auswirkungen die nicht eingehaltene Ruhepause auf der Fähre nach einer Transportdauer von 14 Stunden auf die rechtliche Beurteilung des verfahrensgegenständlichen Transportvorgangs hat. Am 4. Mai…
…Ausfuhrerstattung, weil sie durch die Dauer des ersten Transportintervalls die Bestimmung des Kapitels VII Ziffer 48 Punkt 4 Buchstabe d) des Anhangs der RL 91/628/EWG, wonach unter anderem Rinder nach einer Transportdauer von 14 Stunden eine ausreichende, mindestens einstündige Ruhepause erhalten müssen, verletzt…
…ersten Transportintervalls in Höhe von 16 Stunden und 50 Minuten die Bestimmung des Kapitels VII Ziffer 48 Punkt 4 Buchstabe d) des Anhangs der RL 91/628/EWG, wonach unter anderem Rinder nach einer Transportdauer von 14 Stunden eine ausreichende, mindestens einstündige Ruhepause erhalten müssen…
…ersten Transportintervalls in Höhe von 16 Stunden und 20 Minuten die Bestimmung des Kapitels VII Ziffer 48 Punkt 4 Buchstabe d) des Anhangs der RL 91/628/EWG, wonach unter anderem Rinder nach einer Transportdauer von 14 Stunden eine ausreichende, mindestens einstündige Ruhepause erhalten müssen…
…dahingehend zu verstehen ist, dass bei einem Transport von Rindern die Dauer des Transports auf dem Seeweg der Regel der Nummer 4 Buchstabe d) nicht entspricht, wenn die Tiere nach einer Transportdauer von 14 Stunden keine mindestens einstündige Ruhepause erhalten? 2.3. Falls die erste…
…die Tiere vor Beginn des Seetransportes am 24.05.2002 um 14:30 Uhr - wieder - auf den Lastkraftwagen verladen worden waren und nach einer Transportdauer von 16 Stunden und 30 Minuten auf dem Seeweg am 25.05.2002 um 07:00 Uhr in Igoumenitsa ankamen…
…zufolge, dass die Tiere vor Beginn des Seetransportes am 02.03.2002 um 18:00 Uhr - wieder - auf den Lastkraftwagen verladen worden waren und nach einer Transportdauer von 15 Stunden auf dem Seeweg am 03.03.2002 um 09:00 Uhr in Igoumenitsa ankamen. Nach…
…zufolge, dass die Tiere vor Beginn des Seetransportes am 06.03.2002 um 17:00 Uhr - wieder - auf den Lastkraftwagen verladen worden waren und nach einer Transportdauer von 16 Stunden auf dem Seeweg am 07.03.2002 um 09:00 Uhr in Igoumenitsa ankamen. Nach…
…die Tiere vor Beginn des Seetransportes am 20.09.2002 um 14:00 Uhr - wieder - auf den Lastkraftwagen verladen worden waren und nach einer Transportdauer von 15 Stunden und 30 Minuten auf dem Seeweg am 21.09.2002 um 05:30 Uhr in Igoumenitsa ankamen…
…die Tiere vor Beginn des Seetransportes am 20.03.2002 um 16:00 Uhr - wieder - auf den Lastkraftwagen verladen worden waren und nach einer Transportdauer von 16 Stunden und 30 Minuten auf dem Seeweg am 21.03.2002 um 08:30 Uhr in Igoumenitsa ankamen…