…die zulässige Höchsttransportdauer wäre nicht überschritten worden, weil der Transport von Tieren auf dem Seeweg - also auch ein Fährtransport im Roll-on-roll-off-Verfahren - nach Ziffer 7 lit. a) des Kapitels VII des Anhangs zur RL 91/628 nicht als Transportzeit im Sinne der…
…die zulässige Höchsttransportdauer wäre nicht überschritten worden, weil der Transport von Tieren auf dem Seeweg - also auch ein Fährtransport im Roll-on-roll-off-Verfahren - nach Ziffer 7 lit. a) des Kapitels VII des Anhangs zur RL 91/628 nicht als Transportzeit im Sinne der…
…die zulässige Höchsttransportdauer wäre nicht überschritten worden, weil der Transport von Tieren auf dem Seeweg - also auch ein Fährtransport im Roll-on-roll-off-Verfahren - nach Ziffer 7 lit. a) des Kapitels VII des Anhangs zur RL 91/628 nicht als Transportzeit im Sinne der…
…b) des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG dahingehend zu verstehen ist, dass bei einem Transport von Rindern die Dauer des Transports auf dem Seeweg der Regel der Nummer 4 Buchstabe d) nicht entspricht, wenn die Tiere nach einer Transportdauer von 14 Stunden keine mindestens…
…können (Punkt 4 Buchst d). Nach dieser Ruhepause kann der Transport für weitere 14 Stunden fortgesetzt werden. Zum Transport auf dem Seeweg finden sich in Kapitel VII Ziffer 48 Punkt 7a und Punkt 7b RL 91/628/EWG folgende Spezialbestimmungen: "7. a) Übersteigt die maximale…
…die zulässige Höchsttransportdauer wäre nicht überschritten worden, weil der Transport von Tieren auf dem Seeweg - also auch ein Fährtransport im Roll-on-roll-off-Verfahren - nach Ziffer 7 lit. a) des Kapitels VII des Anhangs zur RL 91/628 nicht als Transportzeit im Sinne der…
…b) des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG dahingehend zu verstehen ist, dass bei einem Transport von Rindern die Dauer des Transports auf dem Seeweg der Regel der Nummer 4 Buchstabe d) nicht entspricht, wenn die Tiere nach einer Transportdauer von 14 Stunden keine mindestens…
…b) des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG dahingehend zu verstehen ist, dass bei einem Transport von Rindern die Dauer des Transports auf dem Seeweg der Regel der Nummer 4 Buchstabe d) nicht entspricht, wenn die Tiere nach einer Transportdauer von 14 Stunden keine mindestens…
…b) des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG dahingehend zu verstehen ist, dass bei einem Transport von Rindern die Dauer des Transports auf dem Seeweg der Regel der Nummer 4 Buchstabe d) nicht entspricht, wenn die Tiere nach einer Transportdauer von 14 Stunden keine mindestens…
…b) des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG dahingehend zu verstehen ist, dass bei einem Transport von Rindern die Dauer des Transports auf dem Seeweg der Regel der Nummer 4 Buchstabe d) nicht entspricht, wenn die Tiere nach einer Transportdauer von 14 Stunden keine mindestens…
…b) des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG dahingehend zu verstehen ist, dass bei einem Transport von Rindern die Dauer des Transports auf dem Seeweg der Regel der Nummer 4 Buchstabe d) nicht entspricht, wenn die Tiere nach einer Transportdauer von 14 Stunden keine mindestens…
…Kapitel VII Abschnitt 48 Nummer 7 Buchstabe b), wie folgt geregelt: "Beim Transport auf dem Seeweg im direkten Linienverkehr zwischen zwei geographischen Punkten der Gemeinschaft mit Fahrzeugen, die ohne Entladen der Tiere auf das Schiff verladen werden, muss nach Entladen der Tiere im Bestimmungshafen oder…
…Kapitel VII Abschnitt 48 Nummer 7 Buchstabe b), wie folgt geregelt: "Beim Transport auf dem Seeweg im direkten Linienverkehr zwischen zwei geographischen Punkten der Gemeinschaft mit Fahrzeugen, die ohne Entladen der Tiere auf das Schiff verladen werden, muss nach Entladen der Tiere im Bestimmungshafen oder…
…b) des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG dahingehend zu verstehen ist, dass bei einem Transport von Rindern die Dauer des Transports auf dem Seeweg der Regel der Nummer 4 Buchstabe d) nicht entspricht, wenn die Tiere nach einer Transportdauer von 14 Stunden keine mindestens…
…beginnt, vielmehr eine 12-stündige Ruhepause einzulegen ist, wenn die Dauer des Transports auf dem Seeweg die allgemeinen Regeln der Ziffern 48.2 bis 48.4 des Kapitels VII des Anhangs der Richtlinie - in concreto 29 Stunden gemäß Ziffer 48.4 lit. d - überschritten hat…
…beginnt, vielmehr eine 12-stündige Ruhepause einzulegen ist, wenn die Dauer des Transports auf dem Seeweg die allgemeinen Regeln der Ziffern 48.2 bis 48.4 des Kapitels VII des Anhangs der Richtlinie - in concreto 29 Stunden gemäß Ziffer 48.4 lit. d - überschritten hat…
…beginnt, vielmehr eine 12-stündige Ruhepause einzulegen ist, wenn die Dauer des Transports auf dem Seeweg die allgemeinen Regeln der Ziffern 48.2 bis 48.4 des Kapitels VII des Anhangs der Richtlinie - in concreto 29 Stunden gemäß Ziffer 48.4 lit. d - überschritten hat…
…beginnt, vielmehr eine 12-stündige Ruhepause einzulegen ist, wenn die Dauer des Transports auf dem Seeweg die allgemeinen Regeln der Ziffern 48.2 bis 48.4 des Kapitels VII des Anhangs der Richtlinie - in concreto 29 Stunden gemäß Ziffer 48.4 lit. d - überschritten hat…
…beginnt, vielmehr eine 12-stündige Ruhepause einzulegen ist, wenn die Dauer des Transports auf dem Seeweg die allgemeinen Regeln der Ziffern 48.2 bis 48.4 des Kapitels VII des Anhangs der Richtlinie - in concreto 29 Stunden gemäß Ziffer 48.4 lit. d - überschritten hat…
…beginnt, vielmehr eine 12-stündige Ruhepause einzulegen ist, wenn die Dauer des Transports auf dem Seeweg die allgemeinen Regeln der Ziffern 48.2 bis 48.4 des Kapitels VII des Anhangs der Richtlinie - in concreto 29 Stunden gemäß Ziffer 48.4 lit. d - überschritten hat…