…Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Die Errichtung des Tourismusverbandes B mit Wirkung vom 1. Jänner 2006 stellt eine Form der Gesamtrechtsnachfolge dar. Auf § 1 Abs. 5 des Tiroler Tourismusgesetzes 2006, LGBl. Nr. 19/2006, wird verwiesen, wonach im Fall der Neuerrichtung eines Tourismusverbandes…
…§ 4 Abs. 1 und Abs. 3 Tiroler Tourismusgesetz 1991 bzw. § 3 Abs. 1 und Abs. 3 Tiroler Tourismusgesetz 2006). Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen als solche der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z 2 KStG 1988). Nach der…
…§ 4 Abs. 1 und Abs. 3 Tiroler Tourismusgesetz 1991 bzw. § 3 Abs. 1 und Abs. 3 Tiroler Tourismusgesetz 2006). Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen als solche der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z 2 KStG 1988). Nach der…
…§ 4 Abs. 1 und Abs. 3 Tiroler Tourismusgesetz 1991 bzw. § 3 Abs. 1 und Abs. 3 Tiroler Tourismusgesetz 2006). Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen als solche der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z 2 KStG 1988). Nach der…
…Beschlusses der Tiroler Landesregierung vom 7. 12. 2004 mit Wirkung vom 1. 1. 2005 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zum Tourismusverband Y. zusammen. Mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom ..., LGBl. Nr. .... wurde aufgrund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991…
… 2 Abs. 3, Stichwort: Tourismusverbände) wurde die Tätigkeit von Tourismusverbänden (etwa § 1 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991) in Erfüllung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben als nichtunternehmerisch beurteilt. Erst durch diese erlassmäßigen Regelung wurde im Hinblick auf Artikel 4 Abs. 5 zweiter Satz der 6. MwSt- Richtlinie…
Diese Aufhebung erfolgt unter Abwägung der Interessen der Parteien auch deswegen, weil auf diese Art und Weise der BW die Möglichkeit gegeben wird, beim Fehlen von Ermittlungen der erstinstanzlichen Behörde ihre Interessen durch zwei Instanzen geltend zu machen. Dadurch wäre nicht nur der Aufwand für…
…diese Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Der TS ist mit Verordnung der Salzburger Landesregierung mit Wirksamkeit 1.1.2003 errichtet worden. Nach § 23 des Salzburger Tourismusgesetzes ist ein Tourismusverband als Selbstverwaltungskörper, als Körperschaft des öffentlichen Rechts, eingerichtet. Nach …