…gedauert habe. Diese Aussage wird durch die "Report/Checklist" zu Kontrollbericht Nr. Z, die die Prüfung von zwei anderen Tiertransportern betrifft, annähernd bestätigt, weil dort vom selben Veterinär 21:55 Uhr als Beginn und 22:30 Uhr als Ende der Inspektion eingetragen ist. Die gesamte…
…gedauert habe. Diese Aussage wird durch die "Report/Checklist" zu Kontrollbericht Nr. Z, die die Prüfung von zwei anderen Tiertransportern betrifft, annähernd bestätigt, weil dort vom selben Veterinär 21:55 Uhr als Beginn und 22:30 Uhr als Ende der Inspektion eingetragen ist. Die gesamte…
…Fähre verladen. Der Fährtransport von Bari nach Igumenitsa in Griechenland erstreckte sich über einen Zeitraum von 16 Stunden. Insgesamt 42 Stunden und 30 Minuten nach der Wiederbeladung in Bitritto erreichte der Tiertransport den Bestimmungsort Istok im Kosovo. Die österreichische Zahlstelle, das Zollamt Salzburg/Erstattungen, verweigerte…
…gedauert habe. Diese Aussage wird durch die "Report/Checklist" zu Kontrollbericht Nr. Z, die die Prüfung von zwei anderen Tiertransportern betrifft, annähernd bestätigt, weil dort vom selben Veterinär 21:55 Uhr als Beginn und 22:30 Uhr als Ende der Inspektion eingetragen ist. Die gesamte…
…gedauert habe. Diese Aussage wird durch die "Report/Checklist" zu Kontrollbericht Nr. Z, die die Prüfung von zwei anderen Tiertransportern betrifft, annähernd bestätigt, weil dort vom selben Veterinär 21:55 Uhr als Beginn und 22:30 Uhr als Ende der Inspektion eingetragen ist. Die gesamte…
…gedauert habe. Diese Aussage wird durch die "Report/Checklist" zu Kontrollbericht Nr. Z, die die Prüfung von zwei anderen Tiertransportern betrifft, annähernd bestätigt, weil dort vom selben Veterinär 21:55 Uhr als Beginn und 22:30 Uhr als Ende der Inspektion eingetragen ist. Die gesamte…
…von 19.881,00 kg zum Zollverfahren der Ausfuhr angemeldet und dafür gleichzeitig die Zahlung von Ausfuhrerstattungen beantragt. Die Tiere sind per LKW (Spezial-Tiertransporter für lebende Rinder, ausgestattet für den Langstreckentransport über 8 Stunden) zunächst nach Italien befördert worden und wurden dort in S…
…genannte Ro-Ro-Fähre verladen. Der Fährtransport von Triest nach Durres in Albanien dauerte 41 Stunden und 30 Minuten. Insgesamt 46 Stunden nach der Wiederbeladung in Triest erreichte der Tiertransport den albanischen Bestimmungsort Lushnja. Die österreichische Zahlstelle, das Zollamt Salzburg/Erstattungen, verweigerte die Zahlung der…
…Juli 2003, ZL. AGRI H.4/MR D(2003) 18791, bezüglich der Anwendung der "Tiertransportrichtlinie" im Hinblick auf Fährtransporte, wonach im Fall von Kapitel VII Ziffer 48 Punkt 7.b) des Anhangs die Fährzeit in die Transportzeit miteinzuberechnen sei. Nach Artikel 5 A. Ziffer 2…
…Der Fährtransport von Bari nach Igumenitsa in Griechenland erstreckte sich über einen Zeitraum von 19 Stunden und 30 Minuten. Insgesamt 51 Stunden und 50 Minuten nach der Wiederbeladung in Bitritto erreichte der Tiertransport den Bestimmungsort Istok im Kosovo. Die österreichische Zahlstelle, das Zollamt Salzburg/Erstattungen…
…Ausfuhranmeldung gleichzeitig die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung. Mit Bescheid vom 13. Mai 2004 wurde der Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung vom damaligen Zollamt Salzburg/Erstattungen wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Tiere mit einem…
…Ausfuhranmeldung gleichzeitig die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung. Mit Bescheid vom 13. Mai 2004 wurde der Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung vom damaligen Zollamt Salzburg/Erstattungen wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Tiere mit einem…
…Ausfuhranmeldung gleichzeitig die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung. Mit Bescheid vom 13. Mai 2004 wurde der Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung vom damaligen Zollamt Salzburg/Erstattungen wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Tiere mit einem…
…3 Absatz 2 VO (EG) Nr. 639/2003" über die Entladung im Bestimmungsdrittland sind sowohl der Zeitpunkt des Eintreffens der drei Tiertransporter am Bestimmungsort (21:45 Uhr) als auch die unterschiedlichen Zeitpunkte jeder einzelnen Entladung zu entnehmen. Demnach wurden die in der oben stehenden Tabelle…
…Räumlichkeiten seien so gestaltet, dass sie sowohl als Büro oder als Wohnung verwendet werden könnten. Ein weiterer Raum sei als Appartement eingerichtet, um Tiertransporteuren die Einhaltung von Ruhepausen und allenfalls Nächtigungsmöglichkeiten einzuräumen. An diese Wohnung anschließend habe der Bw. den Heizraum errichtet. Mittels über den…
…19:55 Uhr Mitteleuropäischer Zeit entladen worden sein. Indirekt wird dieser Zeitpunkt durch die "Report/Checklist" zu Kontrollbericht Nr. B, die die Prüfung von fünf anderen Tiertransportern betrifft, bestätigt, weil dort vom selben Veterinär 21:55 Uhr als Ende der Inspektion eingetragen ist. Das 2…
…19:55 Uhr Mitteleuropäischer Zeit entladen worden sein. Indirekt wird dieser Zeitpunkt durch die "Report/Checklist" zu Kontrollbericht Nr. B, die die Prüfung von fünf anderen Tiertransportern betrifft, bestätigt, weil dort vom selben Veterinär 21:55 Uhr als Ende der Inspektion eingetragen ist. Das 2…
…ausführlich der Zeitablauf des Geschehens im Zusammenhang mit dem am 23. und 24. Mai 2002 erfolgten Tiertransport geschildert wird. Im Besonderen wird auf den mangelnden Einfluss zur Durchsetzung der angeordneten Kontrolle hingewiesen, weil der bosnische Amtstierarzt dem Kontrollorgan der V den Zutritt zur Quarantänestation verweigert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 30. September 2003, GZ. xxxxx, betreffend Ausfuhrerstattung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR…
BerufungsentscheidungDer Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 01. Oktober 2003, GZ. xxxxx, betreffend Ausfuhrerstattung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG…