Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Dipl.Ing. Peter Tomasi als weitere Mitglieder des…
…von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinne zu erzielen, fehlt und daher die Anwendbarkeit der Begriffes einer Liebhaberei auf einen Kernbereich zu reduzieren ist). Nach Ansicht des Berufungssenates kann sich Tierliebe, im konkreten Fall die emotionale Affinität zu Pferden, in dem Bestreben manifestieren, sich mit…
…Betreuung von herrenlosen streunenden Katzen, oder die Aufnahme solcher Katzen, die von Besitzern nicht mehr behalten werden oder ausgesetzt werden sollen, die Vermittlung von Katzen an tierliebende Bevölkerungskreise, die unentgeltliche Aufnahme von solchen Katzen in Vereinspflege, deren Besitzer Mitglieder der Bw. sind und vorübergehend nicht…
…dem Bediensteten einen neuen Diensthund erst zu, wenn der Althund verendet ist. Die langjährige Zusammengehörigkeit zwischen Hund und Hundeführer und die entstandene Tierliebe sind die Hauptgründe, dass der Hundeführer den ausgemusterten Diensthund übernimmt und auf seine Kosten weiter betreut. Deshalb aber die Kostentragung für den…
…Nahebeziehung zur Lebensführung (Doralt/Renner, EStG8, § 2 Tz 471 mwN). So wurde etwa Tierliebe bei einem Tierarzt bzw. einem Tierheilpraktiker nicht als ausreichendes persönliches Motiv für eine in der Lebensführung begründete Neigung beurteilt (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, EStG 1.1.2002, § 2 Anm…