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UFSG RV/0355-G/02Keine Zurechnung eines ungeklärten Vermögenszuwachses wegen unzureichender Sachverhaltsfeststellung zur Mittelherkunft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004Teil 1/2

…diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw., ein gebürtiger Iraner, lebt seit seiner Studienzeit in Österreich. Seit 1975 führt er hier als Einzelunternehmer einen Teppichhandelsbetrieb. Die Gewinnermittlung für diesen Betrieb erfolgt gem. § 4 Abs…

UFSG RV/0355-G/02Keine Zurechnung eines ungeklärten Vermögenszuwachses wegen unzureichender Sachverhaltsfeststellung zur Mittelherkunft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004Teil 2/2

Bw. nach § 4 Abs. 2 EStG 1988 die Verpflichtung zur Bilanzberichtigung bis zur Wurzel des Fehlers. Sonstige Unstimmigkeiten bzw. andere geeignete Hinweise auf derartige Zahlungsflüsse in den geprüften Jahren wurden bei der Überprüfung des Rechenwerkes durch die BP, welche insbesondere den Geldverkehr sowie die Eingangs…

UFSW RV/2097-W/03Für die Annahme von Liebhaberei spricht, wenn die Verluste den Umsatz erreichen oder übersteigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2005

…die Tätigkeit eingestellt worden sei, der Teppichhandel als strukturverbessernde Maßnahme im Sinne einer Kriterienprüfung angesehen werden könne, handle es sich somit nicht um Liebhaberei. Im Vorlagebericht des Finanzamtes wird darauf hingewiesen, dass in den streitgegenständlichen Jahren nur im Jahre 1996 ein Teppichwarenverkauf in Höhe von…