Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw.gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es…
…und 2 Kinderzimmern (je 8,83 und 9,96 m²) besteht. Das größere Kinderzimmer nutzte sie lt. ihren Angaben während der Zeit ihrer Arbeit als Teleworkerin ausschließlich als Arbeitszimmer. Sie bewohnte die Wohnung mit ihrem Mann und einem Kind. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. …
…ergeben sich somit zu berücksichtigende Werbungskosten von € 58,80. In der fristgerechten Berufung wurde eingewendet, dass die Bw. "ihre Arbeit ausschließlich zu Hause (Teleworkerin) verrichtet und am Sitz des Dienstgebers keinen Arbeitsplatz hat. Ihr Dienstort ist somit ihre Wohnung in Wien (siehe beiliegende Vereinbarung)…