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4 Treffer1583 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1744-W/05Fortführung und Auflösung der vom Erblasser gemäß § 28 Abs. 5 EStG idF vor dem StruktAnpG 1996 gebildeten steuerfreien Beträge durch Legatare
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2009

…Anspruch des Vorausvermächtnisnehmers auch gegen sich selbst als Miterben zu den ihm als solchen gebührenden Nachlassanteil richtet. Das Vorausvermächtnis bildet demzufolge genau wie jedes andere Vermächtnis eine Abzugspost von der allen Erben zukommenden Teilungsmasse; da die Vermächtnisse als Nachlassverbindlichkeiten von den Erben zu berichtigen sind…

UFSW RV/1851-W/06Zulässigkeit von Forderungsabschreibungen, Zurechnung von Einnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.12.2008Teil 2/2

…bei den in Rede stehenden Krediten auch nicht um neutrales Vermögen, sondern gehören diese infolge der Finanzierung des Anlagevermögens als Anschaffungskredite eindeutig zu der in der VorBw. verbliebenen Teilungsmasse. Zu den Einwendungen der Bw., wonach die Bw. nach der Abspaltung nur mehr eine Vermietungstätigkeit ausübe…

UFSW RV/1353-W/05Der im Zuge einer Handelsspaltung erfolgte Erwerb eines Grundstückes, das nicht zu einem Teilbetrieb gehört, ist nicht nach dem UmgrStG begünstigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.10.2008

…kommen kann. Im Interesse eines steuerlichen Gleichklanges innerhalb der Spaltungen sollen die für Art VI bisher maßgebenden wesentlichen Voraussetzungen, nämlich die der Einschränkung der Teilungsmasse auf Vermögen im Sinne des § 12 Abs 2 und der Steuerneutralität der Neugestaltung der Anteilsverhältnisse bei Vorliegen wertgleicher Anteilsveränderungen, auch…

UFSW RV/2080-W/07Beendigung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Fortführung der Teilbetriebe als Einzelunternehmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2008

…28 bis 31 anzuwenden. Materielle Voraussetzung für die Annahme einer Realteilung ist daher der Abschluss eines Teilungsvertrages in welchem die Leistungen (Übertragung der Teilungsmasse) und Gegenleistungen (Verzicht auf Gesellschafterrechte) festgehalten sind. Ein Teilungsvertrag wurde im gesamten Verfahren nicht vorgelegt oder der Abschluss eines solchen behauptet…