…dass der Verdacht bestehe, dass er weiterhin laufend der Verpflichtung zur Einreichung von Voranmeldungen und Entrichtung von Vorauszahlungen nicht nachkomme. Diese Sachverhaltsdarstellung ist als Tatentdeckung zu werten. Dass diese Tatentdeckung dem Bf. auch bekannt war, ergibt sich aus dem Kreuz auf dem Prüfungsauftrag "keine Selbstanzeige…
…im Zeitraum Ende April 2006 bis Anfang Jänner 2007 durch den Beschuldigten auf sein Abgabenkonto geleistete Saldozahlungen entrichtet. Betreff die Monate April und Juli 2002 ist die Tatentdeckung hinsichtlich der Nichteinreichungen der Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtungen der Umsatzsteuervorauszahlungen durch die Umsatzsteuernachschau (Bericht vom 19. August 2002…
…gezogen werden, dass die Bf über den Inhalt der Einvernahme vom 23. September 2008 informiert war und somit im Zeitpunkt der Erstattung der Selbstanzeige von der Tatentdeckung bereits Kenntnis hatte. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der Beschuldigten vom 3. November 2010, in…
…für die verfahrensgegenständlichen Zeiträume 09/11/12/2009 auszuschließen, da zum Zeitpunkt der Tatendeckung durch die verspätete Einreichung/Entrichtung noch keine Umsatzsteuerjahreserklärung für 2009 eingereicht und auch noch keine Schätzung durch das Finanzamt vorgenommen worden ist, der Vorsatz der Beschuldigten also augenscheinlich nicht auf eine…
…für die verfahrensgegenständlichen Zeiträume 09/11/12/2009 auszuschließen, da zum Zeitpunkt der Tatendeckung durch die verspätete Einreichung/Entrichtung noch keine Umsatzsteuerjahreserklärung für 2009 eingereicht und auch noch keine Schätzung durch das Finanzamt vorgenommen worden ist, der Vorsatz der Beschuldigten also augenscheinlich nicht auf eine…
…als teilweise Tatendeckung zu werten, weil für die Abgabenbehörde auf Grund der Höhe der in der Kontrollmitteilung ausgewiesenen Beträge, die die erklärten Einnahmen bei weitem überstiegen, eindeutig erkennbar war, dass der Bf nicht sämtliche erhaltenen Honorare in die Einkommensteuererklärungen aufgenommen haben konnte. Diese Tatentdeckung war…