…um vom Vorhandensein der Zigaretten Kenntnis zu erlangen. Eine Gestellung der Zigaretten, die von der Tarnladung Keksen umgeben war, ist im vorliegenden Fall nicht erfolgt. Mittels Gestellung wird der Zollbehörde mitgeteilt, dass sich eine eingeführte oder auszuführende Ware bei der Zollstelle oder an einem anderen…
…Z. nach Österreich verbracht. Als Tarnladung dienten Tapeten oder Kekse. Der Bf wusste um die vorschriftswidrigen Transporte außerhalb eines Steueraussetzungsverfahrens Bescheid und erhielt für die Transporte im Erfolgsfalle auch ein Entgelt. Übereinstimmend mit dem Vorbringen des Bf geht auch der Unabhängige Finanzsenat davon aus, dass…
…soll in vierundvierzig Angriffen für den Transport von Zigaretten von Rumänien über Ungarn nach Österreich und großteils in weitere Länder des Zollgebietes der Europäischen Union mittels heimlicher undeklarierter Beifracht zu der in den Fracht- und Zollpapieren als Gesamtladung ausgewiesenen Tarnladung eines Lastkraftfahrzeuges insoweit mitgewirkt haben…
…verheimlicht oder verhandelt zu haben, indem er in vier Aufgriffen für den Weitertransport von Zigaretten von Antwerpen nach England mittels heimlicher undeklarierter Beifracht zu der in den Fracht- und Zollpapieren als Gesamtladung ausgewiesenen Tarnladung eines Lastkraftfahrzeuges insoweit mitgewirkt hat, dass dafür von FrP die dafür…
…Sachverhaltsumstände, so insbesondere der Art des Geschehensablaufes, des Ankaufes, der Lagerung der Zigaretten in B. und der Art des Transports (versteckt hinter einer Tarnladung) davon auszugehen sei, dass der Bf. gewusst habe, dass es sich bei den angekauften Zigaretten um eingeschmuggelte Zigaretten habe handeln müssen…
…Dieser PKW wäre in der Folge von österreichischen Zollorganen bei der Einfahrt in ein österreichisches Schmuggelwarenlager beobachtet worden, in welchem die gleiche Tarnladung wie in Frankreich vorgefunden worden wäre. Ein Zusammenhang mit einem Schmuggelaufgriff in Frankreich würde somit bestehen. Abgabenangelegenheiten über welche kein Gericht absprechen…
…Marke F., ungarisches Kennzeichen: yyy am 24. April 2001 kurz nach 7 Uhr in eine Lagerhalle eingefahren, in welcher zu einem späteren Zeitpunkt Hemden, welche als Tarnladung gedient hätten, und Verpackungskartons vorgefunden worden wären, wie sich auch in einem, in Frankreich sichergestellten, Schmuggel-LKW entdeckt…
…der Aktenlage darauf, das Schmuggelgut mittels der Beförderungsmittel, die von bislang unbekannten Personen im genannten Zwischenlager mit Zigaretten und einer Tarnladung beladen worden waren, ins Vereinigte Königreich zu befördern. Eine zeitlich vor der Übernahme der beladenen Beförderungsmittel gelegene konkrete Beteiligungshandlung des Bf. am vorschriftswidrigen Verbringen…