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UFSI RV/0011-I/07Kein Vorsteuerabzug für ein Feuerwehrfahrzeug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2007

…November 2005 mitgeteilt, dass sie das von ihr um 210.000 € brutto für die Freiwillige Feuerwehr A angekaufte Tanklöschfahrzeug für die Kanalreinigung sämtlicher Gemeindekanäle und für die Reinigung und Wartung sämtlicher Wasserbehälter der Bw einsetzen werde und entsprechend der unternehmerischen Nutzung, die nach ihren…

UFSG RV/0835-G/07Anschaffung und anschließende Vermietung von Feuerwehrfahrzeugen durch Gemeinde-KEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2008

…wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Jahr 2006 wurden von der Gemeinde X. Immobilien und Infrastruktur KEG [Berufungswerberin (Bw.)] ein Mannschaftstransportfahrzeug der Marke FIAT Ducato und ein Tanklöschfahrzeug der Marke Lohr-Magirus angeschafft und an die Freiwillige Feuerwehr P. vermietet…

UFSG RV/0460-G/07Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines Feuerwehrlöschfahrzeuges für den Betrieb gewerblicher Art (Seniorenheim) einer Gemeinde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.12.2007

…für Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren erforderlich sind, zu tragen. Da den Freiwilligen Feuerwehren eigene Rechtspersönlichkeit zukomme, können Vorsteuern aus Rechnungen für den Ankauf von Tanklöschfahrzeugen, auch bei fallweiser anderweitiger Verwendung nicht angesetzt werden. Die Bw. sei nach den gültigen "Richtlinien über die Mindestausstattung…

UFSG RV/0524-G/05Vorsteuerabzug für Feuerwehrlöschfahrzeug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2006

…auf Kranich/Siegl/Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 2 Anm. 364 und 388, könnten Vorsteuern aus Rechnungen für den Kauf eines Tanklöschfahrzeuges samt zusätzlichen Einrichtungen wie Aufbau-Mannschaftskabine, Bergeschere, Seilwinden etc. auch bei fallweiser Verwendung für Trinkwassertransporte nicht angesetzt werden. Die Bw. habe das Feuerwehrlöschfahrzeug im…

UFSI RV/0026-I/06Kein Vorsteuerabzug für Löschfahrzeug der Feuerwehr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.11.2007

…sei es Aufgabe der Gemeinden, die Freiwilligen Feuerwehren mit den erforderlichen Löschgeräten auszustatten. Ein Vorsteuerabzug für die Anschaffung des Tanklöschfahrzeuges sowie für die laufenden Betriebskosten stünde nur dann zu, wenn dieses Fahrzeug zu mehr als 10% unternehmerischen Zwecken der Bw diene. Aufgrund der vorgelegten Aufzeichnungen…