…träfen, und die diesfalls jedenfalls unter dem Titel außergewöhnliche Belastung absetzbar wären. Das die Flucht der Familie des Bw. auslösendes Ereignis - d.h. die Machtübernahme durch das Talibanregime - mit einem Katastrophenschaden gleichzusetzen ist - d.h. mit dem Eintritte eines Ereignisses, das seitens des Bw. unvorhersehbar…
…herrschenden Taliban-Regimes, das ein durch fundamentalistische Vorstellungen der sunnitischen Lehre des Islam geprägtes archaisches Werte- und Gesellschaftssystem vertrat und unter Missachtung aller menschenrechtlichen Standards auch durchsetzte, noch wesentlich schlechter als in den darauf folgenden Jahren, in denen nach dem Sturz des Taliban-Regimes die…
…die gegen das Talibanregime kämpfte, trug jedoch selbst keine Waffe und leistete nur Hilfstätigkeiten. Er betrieb ein Schuhgeschäft - dies auch noch während der Besetzung seiner Heimatstadt durch die Taliban. Wesentlichste Gründe für die Abweisung seines Antrags waren einerseits, dass das Talibanregime im Zeitpunkt der Entscheidung…