RIS AI
274 Treffer1559 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0509-G/04Tätigkeit als Studentenvertreter rechtfertigt nicht Fehlen des Erfolgsnachweises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2006

…Rückforderung für dieses erste Semester zu erfolgen gehabt. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung widerspricht der Berufungswerber dieser Rechtsauffassung des Finanzamtes. Im übrigen verweist er auf die Studentenvertreter-Tätigkeit seiner Tochter und führt aus, dass seine Tochter im ersten Studiensemester sehr wohl Prüfungen abgelegt habe…

UFSW RV/2494-W/08Verlängerung der höchstzulässigen Studiendauer durch eine Tätigkeit als Studentenvertreterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2008

…als Studienvertreterin oder Studienvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz in die vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen sind. Meine Tochter M. erfüllt seit dem zweiten Studienjahr die Funktion einer Studentenvertreterin und ist seit Oktober 2007 Vorsitzende der Studienrichtungsvertretung - sh. beiliegend abgelichtete Erklärung. Leider war es mir zwischenzeitlich nicht möglich…

UFSG RV/0761-G/11Freiwilliger Rettungsdienst: kein Beihilfenverlängerungstatbestand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2012

…zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22…

UFSG RV/0812-G/12Verfassungswidrigkeit des § 26 Abs. 1 und 4 FLAG - gutgläubiger Verbrauch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2013

…zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22…

UFSG RV/0361-G/13Keine Verlängerung des Beihilfenanspruchs trotz Schulbeginns mit 7 Jahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2013

…zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22…

UFSL RV/1289-L/12Keine Gewährung der Familienbeihilfe bis zum 25. Lebenjahr wenn Studium erst im 20. Lebensjahr begonnen wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2013

…zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22…

UFSW RV/1147-W/13Familienbeihilfenanspruch für das erste Studienjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013

…zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22…

UFSG RV/0699-G/12schädlicher Studienwechsel bei Kombi-Studium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2013

…zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22…

UFSG RV/0601-G/12Frühestmöglicher Beginn der Berufsausbildung nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2013

…Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22/1999…

UFSL RV/0737-L/11Wechsel eines Unterrichtsfaches bei einem Lehramtsstudium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22…

UFSG RV/0679-G/12Familienbeihilfe über 24
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2013

…zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22…

UFSG RV/0372-G/12Mit Ablegung der Reifeprüfung ist die Schulausbildung beendet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2013

…Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22/1999…

UFSK RV/0431-K/12Budgetbegleitgesetz 2011 - kein Anspruchstatbestand nach dem 25. Lebensjahr.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2012

…zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22…

UFSG RV/0370-G/12Keine Familienbeihilfe für die Zeit zwischen Abbruch eines Studiums und Beginn eines anderen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2013

…zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22…

UFSG RV/0967-G/11Wechsel eines Unterrichtsfaches beim Lehramtsstudium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2012

…werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zum Beispiel Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22…

UFSW RV/2768-W/12Schädlicher Studienwechsel nach dem dritten Semester?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2012

…unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998,BGBl. I Nr. 22/1999 sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen…

UFSW RV/2147-W/12Familienbeihilfe für volljährige Studenten, die das 26. Lebensjahr (24. Lebensjahr ab 1. Juli 2011 - BudgetbegleitG 2011 BGBl I 111/2010) noch nicht vollendet haben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2012

…erhob der Bw Berufung gegen den Ausgleichszahlungsbescheid vom 29. Juni 2012 und begründete diese damit, dass sein Sohn P an der Universität von M als Studentenvertreter tätig gewesen sei und sich daher der Bezug der Familienbeihilfe über das 24. Lebensjahr hinaus verlängere. Laut VO BGBl…

UFSG RV/0883-G/11Frühestmöglicher Beginn der Berufsausbildung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22…

UFSL RV/0921-L/11Erstes Studium wurde mit "Bachelor" abgeschlossen - kein Anspruch über das 24. Lebensjahr hinaus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2012

…zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22…

UFSG RV/0909-G/11Keine Verlängerung des Beihilfenanspruchs über 24
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2012

…zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22…