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UFSW RV/2276-W/05Arbeitszimmer eines Lehrbeauftragten an der Universität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.05.2006

…Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten sowie auf die Ausführungen betreffend die von einem Lehrauftrag üblicherweise umfassten Aufgaben wie Testvorbereitung, Studentenbetreuung, Korrekturarbeiten etc nicht mehr einzugehen. Grundentgelte für den Internetzugang Nach § 124 b Z 81 EStG in der für den gegenständlichen Rechtsstreit geltenden Fassung BGBl I 71/2003…

UFSW RV/1997-W/04Arbeitszimmer einer Universitätsprofessorin für Musik
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2005

…darauf, dass die Bw. ca. 1/3 der Studentenbetreuung im häuslichen Arbeitszimmer vornimmt, nicht an. Auf den Grad des Wissens und der Fertigkeiten von Grundkenntnisse des Musizierens durch einen "Musikschullehrer" kommt es dabei nicht an (VwGH vom 24.6.2004, 2001/15/0052). Dem Hinweis…

UFSL RV/0657-L/09Zuordnung von Bildungsaufwendungen - keine Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, wenn die Zuordnung zu einer Tätigkeit als Betriebsrat (hier: Behindertenvertrauensperson) erfolgt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2010Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vom 24. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 19. Februar 2009 betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen 2005, 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung…

UFSW RV/1999-W/11Mittelpunkt der Lebensinteressen einer deutschen Studentin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W., F.gasse gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Jänner 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…